Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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Habe auch noch eine Frage, da uns heute die IFK Hotline etwas verwirrt hat:
Wenn ein Patient dicht hintereinander mit zwei Rezepten von verschiedenen Ärzten, aber der gleichen Diagnose kommt, sollte das jetzt doch eigentlich kein Problem sein?
Neuer Arzt = neuer Verordnungsfall, oder?
Laut Hotline wäre das nicht erlaubt und wir müssten so etwas prüfen! Es würde nur gehen, wenn es verschiedene Diagnosen wären, also z.B. einmal Knie und einmal Schulter.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
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W. Stangner schrieb:
Meines Erachtens können beide Verordnungen abgearbeitet werden, wenn keine zeitliche Verschränkung der Termine erfolgt und die "spätere" Verordnung innerhalb der 28-Tage-Frist begonnen werden kann. Der Patient/Die Patientin könnte ja auch zu zwei verschiedenen Praxen marschieren. In jedem Fall: zwei Ärzte = zwei Verordnungsfälle. Die dem Arzt obliegende Verpflichtung zur Vorabfrage bezüglich bereits vorliegender Verordnung(en) anderer Ärzte kann bei Nichteinhaltung nicht zu unseren Lasten gehen; evtl. treffen die kommenden Rahmenverträge und ihre Anhänge dazu Regelungen.
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Alimurat schrieb:
Guten Abend.
Habe auch noch eine Frage, da uns heute die IFK Hotline etwas verwirrt hat:
Wenn ein Patient dicht hintereinander mit zwei Rezepten von verschiedenen Ärzten, aber der gleichen Diagnose kommt, sollte das jetzt doch eigentlich kein Problem sein?
Neuer Arzt = neuer Verordnungsfall, oder?
Laut Hotline wäre das nicht erlaubt und wir müssten so etwas prüfen! Es würde nur gehen, wenn es verschiedene Diagnosen wären, also z.B. einmal Knie und einmal Schulter.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde.
Und
Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweils verordnende Ärztin oder den jeweils verordnenden Arzt.
Müsste also theoretisch gehen.
Kann mir aber vorstellen dass das irgendwann Probleme geben könnte.
Womit begründet denn der IFK seine Aussage?
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Neu für Ärzte
Die Ärztin oder der Arzt dürfen eine Verordnung nur noch auszustellen, wenn sie/er sich beim Patienten über bisherige Heilmittelverordnungen informiert hat.
Also müsste der Arzt prüfen bevor er ein Rezept ausstellt.
https://www.physio.de/hmr/hmr20ueberblick.php
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kroetzi schrieb:
Oh! Ich habe gerade noch das hier gefunden:
Neu für Ärzte
Die Ärztin oder der Arzt dürfen eine Verordnung nur noch auszustellen, wenn sie/er sich beim Patienten über bisherige Heilmittelverordnungen informiert hat.
Also müsste der Arzt prüfen bevor er ein Rezept ausstellt.
https://www.physio.de/hmr/hmr20ueberblick.php
nehme mal an das nur ein kleiner Anteil der Ärzte nachfragen wird und ein noch kleinerer Anteil der Patienten zugeben werden, dass sie gerade erst ein Rezept hatten.
Also kann uns das egal sein. endlich müssen wir das nicht mehr prüfen.
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idefix- schrieb:
@kroetzi
nehme mal an das nur ein kleiner Anteil der Ärzte nachfragen wird und ein noch kleinerer Anteil der Patienten zugeben werden, dass sie gerade erst ein Rezept hatten.
Also kann uns das egal sein. endlich müssen wir das nicht mehr prüfen.
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Papa Alpaka schrieb:
...das dürfen wir also getrost an die gesetzlich vorgeschriebene zertifizierte Software für Arztpraxen übergeben. Wenn die Software keine Dokumentation über die Abfrage nach parallelen Verordnungen anderer Ärzte nicht durchführt ist das ein grober Schnitzer den die Masterstudiumsabsolventen im Qualitätsmanagement haben ... deren Problem halt, nicht unseres, wir bekommen dafür €40 zzgl. Zinsen on top :smile:
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kroetzi schrieb:
Also in den HMR steht es so.
Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde.
Und
Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweils verordnende Ärztin oder den jeweils verordnenden Arzt.
Müsste also theoretisch gehen.
Kann mir aber vorstellen dass das irgendwann Probleme geben könnte.
Womit begründet denn der IFK seine Aussage?
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