Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
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in Teilzeit / Vollzeit
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• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
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ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
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Ich habe bei der Abrechnung einer MLD-Verordnung vom letzten Jahr übersehen das dem Indikationsschlüssel ein "a" fehlt - soweit kein Problem, zurück zum ausstellenden Arzt und korrigieren lassen. Der ausstellende Arzt ist mittlerweile verstorben.
...dürfte sein kommissarischer Nachfolger das "a" ergänzen?
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Papa Alpaka schrieb:
Guten Abend!
Ich habe bei der Abrechnung einer MLD-Verordnung vom letzten Jahr übersehen das dem Indikationsschlüssel ein "a" fehlt - soweit kein Problem, zurück zum ausstellenden Arzt und korrigieren lassen. Der ausstellende Arzt ist mittlerweile verstorben.
...dürfte sein kommissarischer Nachfolger das "a" ergänzen?
Ansonsten Stempel und Unterschrift vom kommissarischen..gibt's da eh nicht AUSSCHLISSLICH a ?!
Wenn sie Absetzen sollten findet sich was... :smile:
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ali schrieb:
Fieses Detail.....bei Ersatzkassen kannste eh nach tel Rücksprache (Nein jetzt keine blöden Kommentare) ändern.
Ansonsten Stempel und Unterschrift vom kommissarischen..gibt's da eh nicht AUSSCHLISSLICH a ?!
Wenn sie Absetzen sollten findet sich was... :smile:
mfgf hgb :wink:
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ali schrieb:
Bis wann hiess es Verweser ?
books.google.de/books?id=2H7lCgAAQBAJ&pg=PT1030&dq=praxisverweser&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiFpvX0k_HRAhWC7BQKHdZaD6QQ6AEIHDAA#v=onepage&q=praxisverweser&f=false
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. im Handbuch Medizinrecht heißt es u. a. auch heute noch so.
books.google.de/books?id=2H7lCgAAQBAJ&pg=PT1030&dq=praxisverweser&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiFpvX0k_HRAhWC7BQKHdZaD6QQ6AEIHDAA#v=onepage&q=praxisverweser&f=false
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
da es der "kommisarische" ist, also sog. Praxisfortführung oder früher "Verweser", muss er es sogar.
mfgf hgb :wink:
IKS nach Rücksprache mit Arzt geändert.
Wer will dir nachweisen, dass du nicht mit dem Arzt gesprochen hast.
Da stehen 14 Punkte erläutert, welche wir selber ändern dürfen und welche per Fax müssen.
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Tempelritter schrieb:
Ich finde das nicht, wo steht das in den HMR?
da kann man echt Geld verdienen mit, weil Abrechungsstellen und Kassen scheinen die gelegentlich auch nicht zu kennen....hab ich ausserdem oben schon erwänht... :sunglasses:
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ali schrieb:
nix im HMR, das ist die sogenannte Checkliste als Anlage zum VdeK Rahmenvertrag....
da kann man echt Geld verdienen mit, weil Abrechungsstellen und Kassen scheinen die gelegentlich auch nicht zu kennen....hab ich ausserdem oben schon erwänht... :sunglasses:
Zitat:
Der Heilmittelerbringer hat grundsätzlich vor Beginn der Behandlung darauf zu achten, dass der Indikationsschlüssel bzw. die Leitsymptomatik vorliegt. Wenn die Diagnose oder der Indikationsschlüssel (z. B. WS1a) die Leitsym- ptomatik bereits enthält (z. B. Zustand nach Bandscheiben-OP mit Fußhebe- schwäche), muss die Leitsymptomatik (hier: Fußheberparese) nicht noch ein- mal wiederholt werden.
Variante 1) Fehlender, falscher bzw. unvollständiger Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik wurde als Klartext auf der Verordnung angegeben:
? Der Heilmittelerbringer ist berechtigt, den Indikationsschlüssel entspre- chend zu ergänzen/korrigieren. Die Ergänzung/Korrektur ist vom Therapeu- ten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Variante 2) Fehlender, falscher bzw. unvollständiger Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik wurde nicht als Klartext auf der Verordnung angegeben:
? Der Heilmittelerbringer ist nach Rücksprache mit dem Vertragsarzt be- rechtigt, die Verordnung entsprechend zu ergänzen/korrigieren. Die Ergän- zung/Korrektur ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu do- kumentieren.
Erfolgt die Ergänzung/Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung abgesetzt (siehe Protokollnotiz Ziffer 1).
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die neue schrieb:
HMR VDEK April 2013, Seite 91, Pos. 12
Zitat:
Der Heilmittelerbringer hat grundsätzlich vor Beginn der Behandlung darauf zu achten, dass der Indikationsschlüssel bzw. die Leitsymptomatik vorliegt. Wenn die Diagnose oder der Indikationsschlüssel (z. B. WS1a) die Leitsym- ptomatik bereits enthält (z. B. Zustand nach Bandscheiben-OP mit Fußhebe- schwäche), muss die Leitsymptomatik (hier: Fußheberparese) nicht noch ein- mal wiederholt werden.
Variante 1) Fehlender, falscher bzw. unvollständiger Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik wurde als Klartext auf der Verordnung angegeben:
? Der Heilmittelerbringer ist berechtigt, den Indikationsschlüssel entspre- chend zu ergänzen/korrigieren. Die Ergänzung/Korrektur ist vom Therapeu- ten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Variante 2) Fehlender, falscher bzw. unvollständiger Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik wurde nicht als Klartext auf der Verordnung angegeben:
? Der Heilmittelerbringer ist nach Rücksprache mit dem Vertragsarzt be- rechtigt, die Verordnung entsprechend zu ergänzen/korrigieren. Die Ergän- zung/Korrektur ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu do- kumentieren.
Erfolgt die Ergänzung/Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung abgesetzt (siehe Protokollnotiz Ziffer 1).
Das Wort HMR hat mich irritiert, dann wäre es für alle Kassen gültig gewesen.
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Tempelritter schrieb:
Danke, das ist die VdEK Anlage 5 Checkliste zum Rahmenvertrag.
Das Wort HMR hat mich irritiert, dann wäre es für alle Kassen gültig gewesen.
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ali schrieb:
jein.... Anlage 5 zum RAHMENVERTRAG, nicht HMR
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die neue schrieb:
Du hast recht! :blush: :thumbsdown:
Danke, das ist die VdEK Anlage 5 Checkliste zum Rahmenvertrag.
Das Wort HMR hat mich irritiert, dann wäre es für alle Kassen gültig gewesen.
:smile: :thumbsdown:
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 2.2.17 18:45:
Danke, das ist die VdEK Anlage 5 Checkliste zum Rahmenvertrag.
Das Wort HMR hat mich irritiert, dann wäre es für alle Kassen gültig gewesen.
:smile: :thumbsdown:
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Papa Alpaka schrieb:
Danke euch, damit hab ich 'ne Chance die VO noch durchzukriegen :)
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morpheus-06 schrieb:
Doku auf der Vo. IKS LY2a nach Rücksprache mit der Arztpraxis am (irgendein Datum der Behandlungsserie), Kurzzeichen und gut ist :smile:
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Minza schrieb:
Irgendwo im Anhang der HMR steht was von: fehlender oder fehlerhafter IKS kann nach Rücksprache mit Arzt vom Therapeuten geändert werden. Es muss auf der Rückseite dokumentiert werden z.B.
IKS nach Rücksprache mit Arzt geändert.
Wer will dir nachweisen, dass du nicht mit dem Arzt gesprochen hast.
Da stehen 14 Punkte erläutert, welche wir selber ändern dürfen und welche per Fax müssen.
damit dis sich mal rumspricht....
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ali schrieb:
Link
damit dis sich mal rumspricht....
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