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Die IKK hat mir rückwirkend jetzt schon das zweite Rezept 2015/2016 beanstandet weil der ISchlüssel LY 1a / außerhalb des RF nicht zur Verordnungsmenge passt. Die Summe wurde jeweils gleich eingezogen. Hat jemand in dieser Sache die gleiche Erfahrung gemacht.
Danke vorab für eine Rückmeldung!
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Sedy schrieb:
Hallo Zusammen.
Die IKK hat mir rückwirkend jetzt schon das zweite Rezept 2015/2016 beanstandet weil der ISchlüssel LY 1a / außerhalb des RF nicht zur Verordnungsmenge passt. Die Summe wurde jeweils gleich eingezogen. Hat jemand in dieser Sache die gleiche Erfahrung gemacht.
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Tempelritter schrieb:
Nach HMR wäre das eine unberechtigte Absetzung, Widerspruch -> Klage .
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Eine Reihe von Kassen, also nicht nur die IKK, akzeptieren, übrigens schon seit Jahren, 1er Indikationen mit per Definition kurzfristigem Behandlungsbedarf nicht "außerhalb der Regel" . Das ist irgendwie nicht ganz unlogisch aber es gibt weder in den Rahmen Verträgen noch im HMK eine entsprechende Vorgabe, die diese Meinung bestätigt. Also natürlich solltest Du Widerspruch einlegen. Für die Zukunft würde ich aber um Deinen Stress zu reduzieren, solche Verordnungen bei allen Kassen nicht mehr annehmen, bzw. ändern ...
Das kann man machen. Auf der anderen Seite haben z.B. TK und die beliebten grünen Kassen mit dieser IMHO rechtswidrigen Praxis aufgehört. Ich denke und kriege mit, dass gezahlt wird und die Klagen gegen die IKK erfolgreich sein werden. Hatte das selbst nur einmal bei der eben falls bekannten BKK Novitas, einfacher Widerspruch und gut.
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ali schrieb:
Shakespeare schrieb am 4.5.19 10:32:
Eine Reihe von Kassen, also nicht nur die IKK, akzeptieren, übrigens schon seit Jahren, 1er Indikationen mit per Definition kurzfristigem Behandlungsbedarf nicht "außerhalb der Regel" . Das ist irgendwie nicht ganz unlogisch aber es gibt weder in den Rahmen Verträgen noch im HMK eine entsprechende Vorgabe, die diese Meinung bestätigt. Also natürlich solltest Du Widerspruch einlegen. Für die Zukunft würde ich aber um Deinen Stress zu reduzieren, solche Verordnungen bei allen Kassen nicht mehr annehmen, bzw. ändern ...
Das kann man machen. Auf der anderen Seite haben z.B. TK und die beliebten grünen Kassen mit dieser IMHO rechtswidrigen Praxis aufgehört. Ich denke und kriege mit, dass gezahlt wird und die Klagen gegen die IKK erfolgreich sein werden. Hatte das selbst nur einmal bei der eben falls bekannten BKK Novitas, einfacher Widerspruch und gut.
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Shakespeare schrieb:
Eine Reihe von Kassen, also nicht nur die IKK, akzeptieren, übrigens schon seit Jahren, 1er Indikationen mit per Definition kurzfristigem Behandlungsbedarf nicht "außerhalb der Regel" . Das ist irgendwie nicht ganz unlogisch aber es gibt weder in den Rahmen Verträgen noch im HMK eine entsprechende Vorgabe, die diese Meinung bestätigt. Also natürlich solltest Du Widerspruch einlegen. Für die Zukunft würde ich aber um Deinen Stress zu reduzieren, solche Verordnungen bei allen Kassen nicht mehr annehmen, bzw. ändern lassen. Patienten der IKK gehören einer Kasse an, die darüberhinaus rechtswidrig, absichtlich und zum eigenen Vorteil ihre vertraglichen Pflichten verletzt. Das ist für mich faktisch Betrug. Ob man als Heilmittelerbringer mit solchen Vertragspartnern zusammenarbeiten will, sollte man sich gut überlegen...
Hallo Zusammen.
Die IKK hat mir rückwirkend jetzt schon das zweite Rezept 2015/2016 beanstandet weil der ISchlüssel LY 1a / außerhalb des RF nicht zur Verordnungsmenge passt. Die Summe wurde jeweils gleich eingezogen. Hat jemand in dieser Sache die gleiche Erfahrung gemacht.
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Bist Du Selbstabrechner oder rechnest Du über ein ARZ ab ?
Im letzteren Fall wäre die Frage zu stellen, ob tatsächlich die IKK abgesetzt hat oder ob Dein Dienstleister nur einer Rückforderung ungefragt entsprochen hat.
Wie von z.B. Optica bekannt ! :rage:
Aufgrund eigener Erfahrung, ab damit zum Fachanwalt.
Schont die Nerven und zeitigt i.d.R. schon aussergerichtlich Wirkung. :smile:
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IKK direkt angeschrieben, wird nachbezahlt inkl. Verzugspauschale und Verzugszinsen.
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Tempelritter schrieb:
Mich hat es auch erwischt, Absetzung aus 2016, unberechtigt.
IKK direkt angeschrieben, wird nachbezahlt inkl. Verzugspauschale und Verzugszinsen.
Mich hat es auch erwischt, Absetzung aus 2016, unberechtigt.
IKK direkt angeschrieben, wird nachbezahlt inkl. Verzugspauschale und Verzugszinsen.
Yeb, dat machen die nämlich...
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 11.5.19 14:58:
Mich hat es auch erwischt, Absetzung aus 2016, unberechtigt.
IKK direkt angeschrieben, wird nachbezahlt inkl. Verzugspauschale und Verzugszinsen.
Yeb, dat machen die nämlich...
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Leni C. schrieb:
Hab meine Abrechnung bekommen und meinen Augen fast nicht getraut : 2 Absetzungender IKK aus Herbst 2018 und die Originalrezepte ! beigelegt zur Korrektur ! Wow !! Es geschehen noch Zeichen und Wunder . P.S. Absetzungen waren ( leider ) korrekt . Aber einfach heilbar. Ob das schon die Auswirkungen von dem Gegenwind sind den die zur Zeit spüren ?
...
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Alfred Kramer schrieb:
bei mir spielen sie auf Zeit, haben fristgerecht beantragt, die Klage aubzuweisen, Begründung folgt
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Hab meine Abrechnung bekommen und meinen Augen fast nicht getraut : 2 Absetzungender IKK aus Herbst 2018 und die Originalrezepte ! beigelegt zur Korrektur ! Wow !! Es geschehen noch Zeichen und Wunder . P.S. Absetzungen waren ( leider ) korrekt . Aber einfach heilbar. Ob das schon die Auswirkungen von dem Gegenwind sind den die zur Zeit spüren ?
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // Aktuelle Themen // Absetzungen der IKK classic
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tom1350 schrieb:
Leni C. schrieb am 29.5.19 10:15:
Hab meine Abrechnung bekommen und meinen Augen fast nicht getraut : 2 Absetzungender IKK aus Herbst 2018 und die Originalrezepte ! beigelegt zur Korrektur ! Wow !! Es geschehen noch Zeichen und Wunder . P.S. Absetzungen waren ( leider ) korrekt . Aber einfach heilbar. Ob das schon die Auswirkungen von dem Gegenwind sind den die zur Zeit spüren ?
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // Aktuelle Themen // Absetzungen der IKK classic
Spruch des Jahres 2019!
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saarländer schrieb:
"Eine Heilung des von der IKK classic behaupteten Verordnungsfehlers" :smile:
Spruch des Jahres 2019!
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NorbArt schrieb:
Sedy schrieb am 3.5.19 11:26:
Hallo Zusammen.
Die IKK hat mir rückwirkend jetzt schon das zweite Rezept 2015/2016 beanstandet weil der ISchlüssel LY 1a / außerhalb des RF nicht zur Verordnungsmenge passt. Die Summe wurde jeweils gleich eingezogen. Hat jemand in dieser Sache die gleiche Erfahrung gemacht.
Danke vorab für eine Rückmeldung!
Bist Du Selbstabrechner oder rechnest Du über ein ARZ ab ?
Im letzteren Fall wäre die Frage zu stellen, ob tatsächlich die IKK abgesetzt hat oder ob Dein Dienstleister nur einer Rückforderung ungefragt entsprochen hat.
Wie von z.B. Optica bekannt ! :rage:
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Schont die Nerven und zeitigt i.d.R. schon aussergerichtlich Wirkung. :smile:
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