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hella132 schrieb:
Hab ich es richtig in Erinnerung, dass ich das IK nur auf der Unterschriftenseite, nicht aber auf der Vorderseite vermerken muss?
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karin-maria schrieb:
Meine IK kommt schon seit Jahr und Tag nur auf die Rückseite des Verordnungsformulars.
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GüSta schrieb:
bei uns (Physiotherapie) kommt unser IK nur auf die Rückseite. Das Thema mit dem von den Kassen gewünschtem IK zusätzlich auf der Vorderseite der Verordnung ist bei den Physios schon seit langem durch.
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postri-77 schrieb:
Wie wird es von den Krankenkassen gehandhabt, wenn ich vergesse, die IK-Nummer in die dafür vorgesehenen Felder einzutragen, sie aber in meinem Praxisstempel (bei der Unterschrift) bereits enthalten ist?
Schrägdruck, gelegentlich auch "sehr schräg" ausfallend - z. B. bei Druckereinzugsproblemen - haben bei uns bisher zu keinen negativen Reaktionen seitens der Krankenkassen bzw. ihrer Abrechnungsstellen geführt.
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GüSta schrieb:
@postri-77
Schrägdruck, gelegentlich auch "sehr schräg" ausfallend - z. B. bei Druckereinzugsproblemen - haben bei uns bisher zu keinen negativen Reaktionen seitens der Krankenkassen bzw. ihrer Abrechnungsstellen geführt.
Übrigens ist dort auch klargestellt, dass das IK ausschließlich auf der Rückseite der VO eingetragen werden muss.
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johannes687 schrieb:
@postri-77 Ich vermute mal das nichts passiert. Sollte es doch zu einer Absetzung kommen, kann das IK nachgetragen werden, siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag.
Übrigens ist dort auch klargestellt, dass das IK ausschließlich auf der Rückseite der VO eingetragen werden muss.
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Leni C. schrieb:
Umgekehrt . IK - Stempel auf das dafür vorgesehene Feld unten auf der Vorderseite , Praxisstempel mit Unterschrift in das Feld auf der Rückseite .
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