Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
habe heute ein Rezept ohne Diagnose nur mit ICD10 C56 bekommen, was die Nummer bedeutet habe ich schon recherchiert. Jetzt habe ich noch das Problem, kann ich das Rezept ohne die eigentliche Diagnose (komplett ausgeschrieben) oder reicht in der Zwischenzeit die ICD Nummer.
In dem Zusammenhang gibt es eine handliche Auflistung der ICD10 Nummern mit den dazugehörigen Diagnosen.
Ursula
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Problem beschreiben
ursula1974 schrieb:
Hallo alle
habe heute ein Rezept ohne Diagnose nur mit ICD10 C56 bekommen, was die Nummer bedeutet habe ich schon recherchiert. Jetzt habe ich noch das Problem, kann ich das Rezept ohne die eigentliche Diagnose (komplett ausgeschrieben) oder reicht in der Zwischenzeit die ICD Nummer.
In dem Zusammenhang gibt es eine handliche Auflistung der ICD10 Nummern mit den dazugehörigen Diagnosen.
Ursula
Der ICD 10 Code ist eigentlich nur ein Instrument für die Ärzte, die VO evtl. außerbudgetär laufen zu lassen. Für unsere VO und Abrechnung nicht zwingend notwendig.
LG Martina
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Ab Juli 2014 muss nur noch der ICD-10 Code auf den Rezepten eingetragen werden, so die Pläne des G-BA.
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morpheus-06 schrieb:
nur die Angabe des ICD-10 Codes reicht als Diagnose, Info und FAQ des GKV Spitzenverbandes.
Ab Juli 2014 muss nur noch der ICD-10 Code auf den Rezepten eingetragen werden, so die Pläne des G-BA.
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logoU schrieb:
Reicht leider nicht, um Heilmittelrichtlinienkonform zu sein. Es bedarf nach wie vor eines Indikationsschlüssels samt Diagnose und Leitsymptomatik.
Der ICD 10 Code ist eigentlich nur ein Instrument für die Ärzte, die VO evtl. außerbudgetär laufen zu lassen. Für unsere VO und Abrechnung nicht zwingend notwendig.
LG Martina
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[bearbeitet am 15.01.14 16:24]
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Lottikarotti schrieb:
Vermutlich :wink: Schau mal nach beim GKV Spitzenverband unter Neuerungen 2014
[bearbeitet am 15.01.14 16:24]
ICD-10 Schlüssel reicht aus, die Klardiagnose muss nicht ausgeschrieben sein.
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morpheus-06 schrieb:
FAQ GKV Spitzenverband vom 01.02.2012
ICD-10 Schlüssel reicht aus, die Klardiagnose muss nicht ausgeschrieben sein.
nur dumm, dass diese FAQ keine Verbindlichkeit haben, da sie nicht zwischen KBV und GKV abgestimmt wurde. :grin:
Letztendlich ist korrekterweise immer noch eine Klartextdiagnose formal rechtlich erforderlich. :kissing_closed_eyes:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Mmm,
nur dumm, dass diese FAQ keine Verbindlichkeit haben, da sie nicht zwischen KBV und GKV abgestimmt wurde. :grin:
Letztendlich ist korrekterweise immer noch eine Klartextdiagnose formal rechtlich erforderlich. :kissing_closed_eyes:
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Kitane schrieb:
Habe vermehrt auch solche Rezepte und heute Morgen ein Telefonat mit dem IFK gehabt, ICD 10 ist ok, aber es muss die Leitsymptomatik ausgeschrieben sein. Viel Erfog, es wird immer lustiger mit den Arztpraxen.
Das Therapieziel (HMR) oder die Leitsymptomatik (RV) muss ausgeschrieben angegeben sein.
Ich sollte einen Verband mit einer kostenpflichtigen 0900er Hotline aufmachen :stuck_out_tongue_winking_eye:
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morpheus-06 schrieb:
Das ist richtig, der ICD10 Code ersetzt nur die ausgeschriebene Diagnose.
Das Therapieziel (HMR) oder die Leitsymptomatik (RV) muss ausgeschrieben angegeben sein.
Ich sollte einen Verband mit einer kostenpflichtigen 0900er Hotline aufmachen :stuck_out_tongue_winking_eye:
> Mmm,
>
> nur dumm, dass diese FAQ keine Verbindlichkeit haben, da sie
> nicht zwischen KBV und GKV abgestimmt wurde. :grin:
>
> Letztendlich ist korrekterweise immer noch eine
> Klartextdiagnose formal rechtlich erforderlich. :kissing_closed_eyes:
das stimmt, jedoch akzeptiert das jede Kasse bzw. sind mir keine Absetzungen bekannt.
Ob die KBV dazu ihren Segen gibt, ist eigentlich egal. Jede Kasse akzeptiert diesen FAQ als Arbeitsanweisung. Ist in diesem Fall für uns kein Nachteil.
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morpheus-06 schrieb:
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
> Mmm,
>
> nur dumm, dass diese FAQ keine Verbindlichkeit haben, da sie
> nicht zwischen KBV und GKV abgestimmt wurde. :grin:
>
> Letztendlich ist korrekterweise immer noch eine
> Klartextdiagnose formal rechtlich erforderlich. :kissing_closed_eyes:
das stimmt, jedoch akzeptiert das jede Kasse bzw. sind mir keine Absetzungen bekannt.
Ob die KBV dazu ihren Segen gibt, ist eigentlich egal. Jede Kasse akzeptiert diesen FAQ als Arbeitsanweisung. Ist in diesem Fall für uns kein Nachteil.
Mir leider schon :angry:
Und da in den neuen FAQ auch Regelungen stehen, die in unserem Nachteil sind, akzeptieren wir (und die Ärzte hier vor Ort) die 2012-er FAQ grundsätzlich auch nicht. Aber man kann natürlich auch Rosinenpickerei betreiben.
Womit wir wieder beim einem Problem der Branche sind: "vorauseilender Gehorsam".
[bearbeitet am 15.01.14 17:33]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
>>.... sind mir keine Absetzungen bekannt. <<
Mir leider schon :angry:
Und da in den neuen FAQ auch Regelungen stehen, die in unserem Nachteil sind, akzeptieren wir (und die Ärzte hier vor Ort) die 2012-er FAQ grundsätzlich auch nicht. Aber man kann natürlich auch Rosinenpickerei betreiben.
Womit wir wieder beim einem Problem der Branche sind: "vorauseilender Gehorsam".
[bearbeitet am 15.01.14 17:33]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja manchmal verstehe ich die Verbandsjuristen des IFK auch nicht. Was hat eine ausgeschriebene Leitsymptomatik mit der (ICD10-)Diagnose zu tun??? Die Leitsymptomatik ergibt sich nämlich aus der vollständiger Indikationsschlüssel. :unamused: :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
da pick ich Rosinen. Der GKV Spitzenverband sowie die Kassenverbände in BaWü haben mir auf Anfrage bestätigt, dass nur die Angabe des ICD-10 Code ausreichend ist und nicht zur Absetzung führt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Seufz, ich weiss: in BaWü sind ja unsere Problemen auch begonnen. Offensichtlich ticken bei euch die Kassenuhren wirklich anders. :kissing_closed_eyes:
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ursula1974 schrieb:
Kurz zur Information es geht um Bayern und hat jemand schon einen kompletten ICD 10 Katalog, damit man sich schon mal vorbereiten kann.
Der ICD ist seit 12 Jahren in den Krhs. verbindlich!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
den Katalog gibt es im Netz und als Buch seit langem!!
Der ICD ist seit 12 Jahren in den Krhs. verbindlich!
mfg hgb :blush:
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C. DBO schrieb:
Gibts bei Amazon - grade erhalten . . .
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logoU schrieb:
Also, jetzt ist da echt was an mir vorbei gegangen, dabei bemühe ich mich, auf dem aktuellen Stand zu sein. Seit wann ist das so? Und wird das von den KK anerkannt? Heilmittelrichtlinien? Hab ich denn die letzten Monate in einem Loch verbracht?????
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