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reicht R26. oder muss eine 0 oder ein - dahinter sein?
Danke!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Offiziell ist sie unvollständig. Und für LHB/BVB ist die Angabe zwingend erforderlich.
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pt ani schrieb:
Dachte ich mir, danke face_with_rolling_eyes
Bin schon so an R26 gewöhnt, dass ich das überlesen habe.
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pt ani schrieb:
Ich Dussel; es ist R42 (Schwindel und Taumel) und das geht ohne Zusatz.
Bin schon so an R26 gewöhnt, dass ich das überlesen habe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani joy
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Jan Herrmann schrieb:
Reicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann ??
Niemand hat gesagt, dass es ein LHB oder BVB sein soll.
Es spielt auch keine Rolle ob R26 oder R42.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wo steht, das R26 nicht reicht? Wir brauchen eine Quelle für Deine Behauptung oben. 🙂
Niemand hat gesagt, dass es ein LHB oder BVB sein soll.
Es spielt auch keine Rolle ob R26 oder R42.
Für BVB ist dazu ausschließlich R26.0, R26.1 und R26.2 gültig. Das aber nur ergänzend, da nicht aus der Frage hervorgehend.
Ansonsten kannst du hier BfArM - Systematisches Verzeichnis - Kategorie und Kode alles nachlesen. Auch das die sog. Subkategorien zwingend zu verwenden sind, insoweit sie existieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Schaue beim DIMDI. R26.- ist die Kategorie laut ICD10.
Für BVB ist dazu ausschließlich R26.0, R26.1 und R26.2 gültig. Das aber nur ergänzend, da nicht aus der Frage hervorgehend.
Ansonsten kannst du hier BfArM - Systematisches Verzeichnis - Kategorie und Kode alles nachlesen. Auch das die sog. Subkategorien zwingend zu verwenden sind, insoweit sie existieren.
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pt ani schrieb:
@Jan Herrmann In der KBV2GO ist auch nur der R42 ohne alles aufgeführt, der R26 nur mit - oder Zahl, weil es dafür Unterkategorien gibt.
Du willst es nicht begreifen, daß habe ich jetzt begriffen. 🙂
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es geht nicht um BVB.
Du willst es nicht begreifen, daß habe ich jetzt begriffen. 🙂
Mit nur "reicht" kann ich nicht viel anfangen. neutral_face Und deine 2. Antwort ist auch nicht wirklich deutlicher.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Entweder du bist nicht deutlich in dem was du nun eigentlich sagen möchtest oder du hast meine ursprüngliche Antwort an @pt ani erst gar nicht verstanden.
Mit nur "reicht" kann ich nicht viel anfangen. neutral_face Und deine 2. Antwort ist auch nicht wirklich deutlicher.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Gegen Resistenz kann man nichts machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Empfindest du das als lustig? Oder bist du einfach nicht in der Lage, Jemanden auf Nachfrage nochmal genauer zu erklären, was du nun genau meinst? Das sagt dann eher etwas über dich, als über mich aus.
Wo steht, das der Icd10-Code nach dem Punkt alle Stellen haben muss, um für uns gültig zu sein?
N I R G E N D S !
Zudem gibt es meist die Diagnose zusätzlich in Textform.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Weder DIMDI noch ein Verzeichnis für Ärzte ist für uns bindend.
Wo steht, das der Icd10-Code nach dem Punkt alle Stellen haben muss, um für uns gültig zu sein?
N I R G E N D S !
Zudem gibt es meist die Diagnose zusätzlich in Textform.
Habe ich irgendwo in meine Antwort von einer ungültigen ICD oder ungültigen VO gesprochen?
Nein, habe ich nicht.
Ich zitiere daher nochmal für dich, was ich geschrieben habe:
Hat das nun Einfluss auf der Gültigkeit der VO?
Nein, hat es tatsächlich nicht. Und, wenn du meine bisherigen Beiträge verfolgt hast, dürfte dir bekannt sein, dass ich immer(!) daraufhinweise, dass wir bezüglich der Diagnose keine bzw. eine eingeschränkte Prüfpflicht haben. Bring aber bloß keine Kasse auf dumme Gedanken!
Im Übrigen hat die ICD-Diagnose Vorrang gegenüber der Textdiagnose, insoweit beide vorhanden sind. Das nun kannst du wiederum in der Anlage 3a so zurückfinden.
Hat @pt ani nach der Gültigkeit der VO gefragt?
Nein, ebenfalls nicht. Und da die ICD falsch gelesen wurde, hat sich den Thread mit dem 4. Beitrag bereits erledigt.
Spätestens jetzt aber, hat es sich erledigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Sooo, jetzt kommen wir irgendwo hin. Es zeigt sich, dass du meine ursprünglichen Antwort offensichtlich nicht verstanden oder nicht richtig gelesen hast.
Offiziell ist sie unvollständig. Und nach der Systematik der ICD10 ist R26. nunmal eine unvollständige Kodierung. R42 wäre, als eine der wenigen 3-stelligen ICD10-Codes, demnach sehr wohl vollständig.
Habe ich irgendwo in meine Antwort von einer ungültigen ICD oder ungültigen VO gesprochen?
Nein, habe ich nicht.
Ich zitiere daher nochmal für dich, was ich geschrieben habe:
Hat das nun Einfluss auf der Gültigkeit der VO?
Nein, hat es tatsächlich nicht. Und, wenn du meine bisherigen Beiträge verfolgt hast, dürfte dir bekannt sein, dass ich immer(!) daraufhinweise, dass wir bezüglich der Diagnose keine bzw. eine eingeschränkte Prüfpflicht haben. Bring aber bloß keine Kasse auf dumme Gedanken!
Im Übrigen hat die ICD-Diagnose Vorrang gegenüber der Textdiagnose, insoweit beide vorhanden sind. Das nun kannst du wiederum in der Anlage 3a so zurückfinden.
Hat @pt ani nach der Gültigkeit der VO gefragt?
Nein, ebenfalls nicht. Und da die ICD falsch gelesen wurde, hat sich den Thread mit dem 4. Beitrag bereits erledigt.
Spätestens jetzt aber, hat es sich erledigt.
Übrigens habe ich leider keine Zeit erst alle Deine Beiträge nachzulesen ums sich mal schnell über ein kleines Thema auszutauschen.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Größenteils richtig, aber um viel Dinge geht es doch hier gerade gar nicht. Das Thema wird dann schnell zu groß und droht ins Allgemeine abzugleiten.
Übrigens habe ich leider keine Zeit erst alle Deine Beiträge nachzulesen ums sich mal schnell über ein kleines Thema auszutauschen.
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pt ani schrieb:
Moin,
reicht R26. oder muss eine 0 oder ein - dahinter sein?
Danke!
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