Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
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keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
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Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
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Alfred Kramer schrieb:
hat jemand Info, ob die Barmer ICD 10 Code anstatt ausgeschriebener Diagnose akzeptiert? Bin da im Moment echt verunsichert, denn die einen sagen so, die andern so..... :unamused:
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Ich finde, das passt doch gut zu dem Thema, "..........dass nur Ärzte in der Lage sind, differenzierte Diagnosen zu stellen................" :kissing_closed_eyes:
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Alfred Kramer schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. :thumbsdown:
Ich finde, das passt doch gut zu dem Thema, "..........dass nur Ärzte in der Lage sind, differenzierte Diagnosen zu stellen................" :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
Die Angabe des ICD10 Codes reicht aus. Steht in Infos der KBV / KV sowie des GKV-SH und diverser Kassen.
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Laufende Nummer: RS 2014/180
Thema: Angabe von ICD-Schlüsseln auf Heilmittel-Verordnungen
Anlass: Änderung der Vordruckerläuterungen zum 01.07.2014
Für Fachbereich/e: Heilmittel
Erscheinungsdatum: 23.04.2014
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben.
Die Diagnose wird ausschließlich durch einen oder mehrere ICD-Schlüssel angegeben.
Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend, eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Der therapierelevante ICD-Schlüssel ist dabei in das entsprechende Formularfeld einzutragen.
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Tempelritter schrieb:
RUNDSCHREIBEN GKV SV
Laufende Nummer: RS 2014/180
Thema: Angabe von ICD-Schlüsseln auf Heilmittel-Verordnungen
Anlass: Änderung der Vordruckerläuterungen zum 01.07.2014
Für Fachbereich/e: Heilmittel
Erscheinungsdatum: 23.04.2014
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben.
Die Diagnose wird ausschließlich durch einen oder mehrere ICD-Schlüssel angegeben.
Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend, eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Der therapierelevante ICD-Schlüssel ist dabei in das entsprechende Formularfeld einzutragen.
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bridge01 schrieb:
Ich bin auch der Meinung, aber meine Kollegin läßt sich davon nicht überzeugen - leider.
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