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Maximilian Öller schrieb:
Muss ich als Therapeut die Richtigkeit und das Vorhandensein des ICD CODES prüfen. Und zusätzllich schauen, ob dieser identisch mit der ausgeschriebene Diagnose ist?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Nein
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Mit anderen Worten: Prüfen, ob zumindest eines der beiden - ICD-10 oder ausgeschriebene Diagnose - vorhanden ist.
Über kurz oder lang wird es so kommen, das auch die Prüfung auf Vorhandensein (nicht Plausibilität) des ICD-10 obligatorisch wird (genau so wie die Begründung bei a.d.R.).
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JHE schrieb:
Ergänzend zu Shakespeares Ausführung noch der Hinweis, das die Prüfung auf Vorhandensein des ICD-10-Codes dann verbindlich ist, wenn explizit keine ausgeschriebene Diagnose auf der VO vermerkt ist.
Mit anderen Worten: Prüfen, ob zumindest eines der beiden - ICD-10 oder ausgeschriebene Diagnose - vorhanden ist.
Über kurz oder lang wird es so kommen, das auch die Prüfung auf Vorhandensein (nicht Plausibilität) des ICD-10 obligatorisch wird (genau so wie die Begründung bei a.d.R.).
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Shakespeare schrieb:
Nein, siehe Jürgen aber wenn es keine im Text vermerkte Diagnose gibt, muss der Therapeut aus fachlichen und dann eben auch aus überprüfungstechnischen Gründen, die ICD10 Diagnose "übersetzen". Dann wiederum wird sie genauso wie eine Textdiagnose formal zu überprüfen sein d.h. sie muss dem HMK und den anderen auf der VO vermerkten Inhalten (IKS, verordnete Anwendung etc.) entsprechen.
Das die VO ggf auf dem Postweg abhanden kommt wird in Kauf genommen.
Dann müsste ein Duplikat angefordert werden und die Patienten werden einbestellt um diese erneut zu unterschreiben.
Ist das noch normal?
Eine Schulung für Verwaltungsangestellte wäre hier sicher hilfreich.
Aber was kann ich tun wenn ich ein Rezept vom Zahnarzt bekomme mit MT bei CMD ohne ICD-10 Code? Zahnärzte unterliegen ja nicht den Heilmittelrichtlinien!
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Wonderwoman schrieb:
Sorry, aber Dein Krankenhaus hat keine Ahnung. Wenn eine ausgeschriebene Diagnose auf dem Rezept steht, dann braucht es auch keinen ICD10.
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diedodo schrieb:
Ich arbeite im Krankenhaus und wir müssen darauf achten das der ICD-10 Code immer auf den Verordnungen steht, ansonsten würden wir das nicht bezahlt bekommen. Alle Verordnungen ab 01.07. ohne ICD 10 Code bekomme ich zum ändern zurück.
Das die VO ggf auf dem Postweg abhanden kommt wird in Kauf genommen.
Dann müsste ein Duplikat angefordert werden und die Patienten werden einbestellt um diese erneut zu unterschreiben.
Ist das noch normal?
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