physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

NRW

Physiotherapie-Praxis sucht zwei
Mitarbeiter/Nachfolger

Die Chance auf die eigene Praxis
– zu außergewöhnlich günstigen
Konditionen

Du bist Physiotherapeut und hast
schon einmal darüber nachgedacht,
eine eigene Praxis zu führen?
Dann könnte diese Gelegenheit
genau das Richtige für dich sein.
Eine gut etablierte
Physiotherapie-Praxis in bester
Lage in Krefeld möchte ihre
Nachfolge frühzeitig und
persönlich gestalten und sucht
dafür zwei engagierte
Physiotherapeuten, die gemei...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung ICD statt Diagnose

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
ICD statt Diagnose
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
18.02.2013 14:09
Guten Tag,

eine Arztpraxis besteht darauf nur noch den ICD-Schlüssel auf die RZ zu schreiben/drucken statt einer Diagnose.
Ich binmir sicher mal gelesen zu haben, dass dies von den KKen nicht als Diagnoseangabe anerkannt wird und folglich zur Absetzung führt.
Wo steht´s oder besser ... ist es vielleicht doch erlaubt?

Danke schön.
1

Gefällt mir

Guten Tag, eine Arztpraxis besteht darauf nur noch den ICD-Schlüssel auf die RZ zu schreiben/drucken statt einer Diagnose. Ich binmir sicher mal gelesen zu haben, dass dies von den KKen nicht als Diagnoseangabe anerkannt wird und folglich zur Absetzung führt. Wo steht´s oder besser ... ist es vielleicht doch erlaubt? Danke schön.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Tag,

eine Arztpraxis besteht darauf nur noch den ICD-Schlüssel auf die RZ zu schreiben/drucken statt einer Diagnose.
Ich binmir sicher mal gelesen zu haben, dass dies von den KKen nicht als Diagnoseangabe anerkannt wird und folglich zur Absetzung führt.
Wo steht´s oder besser ... ist es vielleicht doch erlaubt?

Danke schön.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
silvia43
18.02.2013 14:24
Soviel ich weiss ist nur der ICD -Schlüssel nicht erlaubt, wo es steht weiss ich leider nicht aber würde ich bei der Kasse bzw. Abrechnungsstelle nachfragen . Wenn es die drei grünen Buchstaben in Bayern sind vorher genehmigen lassen,wenn der Doc nichts ändern möchte!
1

Gefällt mir

Soviel ich weiss ist nur der ICD -Schlüssel nicht erlaubt, wo es steht weiss ich leider nicht aber würde ich bei der Kasse bzw. Abrechnungsstelle nachfragen . Wenn es die drei grünen Buchstaben in Bayern sind vorher genehmigen lassen,wenn der Doc nichts ändern möchte!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

silvia43 schrieb:

Soviel ich weiss ist nur der ICD -Schlüssel nicht erlaubt, wo es steht weiss ich leider nicht aber würde ich bei der Kasse bzw. Abrechnungsstelle nachfragen . Wenn es die drei grünen Buchstaben in Bayern sind vorher genehmigen lassen,wenn der Doc nichts ändern möchte!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
JürgenK
18.02.2013 14:27
Hier werfen wieder einige Arztpraxen was durcheinander mit Praxisbesonderheiten und Langfristgenehmigungen..
Die Diagnosen mussen ausgeschrieben werden s.a.RV
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

1

Gefällt mir

Hier werfen wieder einige Arztpraxen was durcheinander mit Praxisbesonderheiten und Langfristgenehmigungen.. Die Diagnosen mussen ausgeschrieben werden s.a.RV MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
18.02.2013 15:30
Danke!
1

Gefällt mir

Danke!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

JürgenK schrieb:

Hier werfen wieder einige Arztpraxen was durcheinander mit Praxisbesonderheiten und Langfristgenehmigungen..
Die Diagnosen mussen ausgeschrieben werden s.a.RV
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
AngelMFA
18.02.2013 14:32
Es ist lt. Heilmittelrichtlinien eine "konkrete" Diagnose anzugeben.
§13 Abs. 2

Das ist meimer Meinung nach mit dem ICD nicht getan.

LG
1

Gefällt mir

Es ist lt. Heilmittelrichtlinien eine "konkrete" Diagnose anzugeben. §13 Abs. 2 Das ist meimer Meinung nach mit dem ICD nicht getan. LG
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
18.02.2013 15:31
Tja,
ICD läßt sich ja durchaus konkret übersetzen, aber das traut man uns PT´s wohl nicht zu ...
1

Gefällt mir

Tja, ICD läßt sich ja durchaus konkret übersetzen, aber das traut man uns PT´s wohl nicht zu ...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Tja,
ICD läßt sich ja durchaus konkret übersetzen, aber das traut man uns PT´s wohl nicht zu ...

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

AngelMFA schrieb:

Es ist lt. Heilmittelrichtlinien eine "konkrete" Diagnose anzugeben.
§13 Abs. 2

Das ist meimer Meinung nach mit dem ICD nicht getan.

LG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
18.02.2013 15:54
http://www.physio.de/forum/abrechnung/reicht-eine-icd-diagnose/8/149604/149604
1

Gefällt mir

http://www.physio.de/forum/abrechnung/reicht-eine-icd-diagnose/8/149604/149604
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
19.02.2013 13:56
Vielen Dank SGBV,

der Thread wurde in der Suchfunktion leider nicht ausgeworfen bzw. wenn schon seit, dann weit hinten in der Liste.
Ich habe heute selber mit dem vdek (Niedersachsen, Hr. Ziegel) telefoniert. Dort erhielt ich die Auskunft - mit Verweis auf den Fragen-/Antwortenkatalog (wie in SGBVs Link angegeben) Position Nr. 28 - dass der ICD-10 Schlüssel reicht, die Leitsymptomatik muss dennoch zusätzlich vermerkt sein.
Ich habe den Katalog inzwischen auch schriftlich vorliegen. Denn bekommt man auf freundliche Nachfrage auch per Mail zugeschickt von dem vdek.

Happy day
1

Gefällt mir

Vielen Dank SGBV, der Thread wurde in der Suchfunktion leider nicht ausgeworfen bzw. wenn schon seit, dann weit hinten in der Liste. Ich habe heute selber mit dem vdek (Niedersachsen, Hr. Ziegel) telefoniert. Dort erhielt ich die Auskunft - mit Verweis auf den Fragen-/Antwortenkatalog (wie in SGBVs Link angegeben) Position Nr. 28 - dass der ICD-10 Schlüssel reicht, die Leitsymptomatik muss dennoch zusätzlich vermerkt sein. Ich habe den Katalog inzwischen auch schriftlich vorliegen. Denn bekommt man auf freundliche Nachfrage auch per Mail zugeschickt von dem vdek. Happy day
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank SGBV,

der Thread wurde in der Suchfunktion leider nicht ausgeworfen bzw. wenn schon seit, dann weit hinten in der Liste.
Ich habe heute selber mit dem vdek (Niedersachsen, Hr. Ziegel) telefoniert. Dort erhielt ich die Auskunft - mit Verweis auf den Fragen-/Antwortenkatalog (wie in SGBVs Link angegeben) Position Nr. 28 - dass der ICD-10 Schlüssel reicht, die Leitsymptomatik muss dennoch zusätzlich vermerkt sein.
Ich habe den Katalog inzwischen auch schriftlich vorliegen. Denn bekommt man auf freundliche Nachfrage auch per Mail zugeschickt von dem vdek.

Happy day

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
20.02.2013 08:52
Diese Auskunft ist dennoch rechtlich falsch. Der offiiziellen Katalog (und nur der besitzt derzeit juristische Gültigkeit) enthält keine Aussage zur ICD10. Die bisherigen Aussagen zur obligatorischen Verwendung einer Klartextdiagnose bei HM-Verordnungen sind richtig. Sie beruht auf direkte Regelungen aus dem SGB V (dort ist eindeutig geregelt, wann eine ICD10-Code zu verwenden ist). Die KW WL z.B. verweist dann auch folgerichtig seine Ärzte daraufhin, dass die Verwendung der ICD10-Code als Diagnose nicht möglich ist.

2

Gefällt mir

• gabriele639
• morpheus-06
Diese Auskunft ist dennoch rechtlich falsch. Der offiiziellen Katalog (und nur der besitzt derzeit juristische Gültigkeit) enthält keine Aussage zur ICD10. Die bisherigen Aussagen zur obligatorischen Verwendung einer Klartextdiagnose bei HM-Verordnungen sind richtig. Sie beruht auf direkte Regelungen aus dem SGB V (dort ist eindeutig geregelt, wann eine ICD10-Code zu verwenden ist). Die KW WL z.B. verweist dann auch folgerichtig seine Ärzte daraufhin, dass die Verwendung der ICD10-Code als Diagnose nicht möglich ist.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Diese Auskunft ist dennoch rechtlich falsch. Der offiiziellen Katalog (und nur der besitzt derzeit juristische Gültigkeit) enthält keine Aussage zur ICD10. Die bisherigen Aussagen zur obligatorischen Verwendung einer Klartextdiagnose bei HM-Verordnungen sind richtig. Sie beruht auf direkte Regelungen aus dem SGB V (dort ist eindeutig geregelt, wann eine ICD10-Code zu verwenden ist). Die KW WL z.B. verweist dann auch folgerichtig seine Ärzte daraufhin, dass die Verwendung der ICD10-Code als Diagnose nicht möglich ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
20.02.2013 13:18
Das ist völlig richtig. Nur müssen wir es uns schwerer machen, als es ist? Es gibt Vieles, das rechtlich nicht sauber oder widersprüchlich ist (Faxänderungen gehen eigentlich nicht, da Urkunden nur auf der Urkunde geändert werden dürfen, HMR steht über RV. so dass längere Unterbrechungsfristen als 14 Tage rechtlich unzulässig sein dürften usw. usf.). Natürlich fährt der am besten, der am nächsten an der rechtlich sauberen Lösung dran ist. Einer Verschärfung bestehender Regelungen dürfen wir der Kasse nicht durchgehen lassen. Wenn diese aber ausnahmsweise etwas zu unseren Gunsten interpretiert, können wir kaum dagegen vorgehen, weil es uns juristisch gesehen an der Beschwer mangelt. Ich kann daher die Kasse nicht verklagen, wenn sie ICD 10 als konkrete Diagnose akzeptiert, obwohl das rechtlich unzulässig ist. Also kann ich in diesem Fall klein beigeben und es auch akzeptieren. Wenn ich etwas in die Abrechnung gebe, überlege ich immer, wie im Falle einer Absetzung eine Klage auf Zahlung ausgehen würde. Wenn ich davon ausgehe, das Geld im Zweifelsfall einklagen zu können, akzeptiere ich mittlerweile die Verordnung - so wie bei ICD 10 als Diagnose.
1

Gefällt mir

Das ist völlig richtig. Nur müssen wir es uns schwerer machen, als es ist? Es gibt Vieles, das rechtlich nicht sauber oder widersprüchlich ist (Faxänderungen gehen eigentlich nicht, da Urkunden nur auf der Urkunde geändert werden dürfen, HMR steht über RV. so dass längere Unterbrechungsfristen als 14 Tage rechtlich unzulässig sein dürften usw. usf.). Natürlich fährt der am besten, der am nächsten an der rechtlich sauberen Lösung dran ist. Einer Verschärfung bestehender Regelungen dürfen wir der Kasse nicht durchgehen lassen. Wenn diese aber ausnahmsweise etwas zu unseren Gunsten interpretiert, können wir kaum dagegen vorgehen, weil es uns juristisch gesehen an der Beschwer mangelt. Ich kann daher die Kasse nicht verklagen, wenn sie ICD 10 als konkrete Diagnose akzeptiert, obwohl das rechtlich unzulässig ist. Also kann ich in diesem Fall klein beigeben und es auch akzeptieren. Wenn ich etwas in die Abrechnung gebe, überlege ich immer, wie im Falle einer Absetzung eine Klage auf Zahlung ausgehen würde. Wenn ich davon ausgehe, das Geld im Zweifelsfall einklagen zu können, akzeptiere ich mittlerweile die Verordnung - so wie bei ICD 10 als Diagnose.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Das ist völlig richtig. Nur müssen wir es uns schwerer machen, als es ist? Es gibt Vieles, das rechtlich nicht sauber oder widersprüchlich ist (Faxänderungen gehen eigentlich nicht, da Urkunden nur auf der Urkunde geändert werden dürfen, HMR steht über RV. so dass längere Unterbrechungsfristen als 14 Tage rechtlich unzulässig sein dürften usw. usf.). Natürlich fährt der am besten, der am nächsten an der rechtlich sauberen Lösung dran ist. Einer Verschärfung bestehender Regelungen dürfen wir der Kasse nicht durchgehen lassen. Wenn diese aber ausnahmsweise etwas zu unseren Gunsten interpretiert, können wir kaum dagegen vorgehen, weil es uns juristisch gesehen an der Beschwer mangelt. Ich kann daher die Kasse nicht verklagen, wenn sie ICD 10 als konkrete Diagnose akzeptiert, obwohl das rechtlich unzulässig ist. Also kann ich in diesem Fall klein beigeben und es auch akzeptieren. Wenn ich etwas in die Abrechnung gebe, überlege ich immer, wie im Falle einer Absetzung eine Klage auf Zahlung ausgehen würde. Wenn ich davon ausgehe, das Geld im Zweifelsfall einklagen zu können, akzeptiere ich mittlerweile die Verordnung - so wie bei ICD 10 als Diagnose.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

SGBV schrieb:

http://www.physio.de/forum/abrechnung/reicht-eine-icd-diagnose/8/149604/149604



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung ICD statt Diagnose

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns