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Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
ändern nach Absprache mit den Arzt? Habe gerade ein Rezept ,da passt der ICD überhaupt nicht zur Diagnose was der Pat hat...Arzt wohnt sehr weit weg
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therapeutin schrieb:
Pat. hat humeruskopffraktur und icd schlüssel ist S84.21 Verletzung der sensiblen Hautnerven in Höhe des Unterschenkels
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morpheus-06 schrieb:
ICD10 = Diagnose das kann nur der Arzt ändern. Ich würde das per Fax machen.
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therapeutin schrieb:
oder muss ich nicht den ICD beachten,da die geschriebene Diagnose die richtige ist und schicke ich dann bei der abrechnung den falschen icd mit?
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Wonderwoman schrieb:
Entweder ICD10 oder ausgeschriebene Diagnose muss passen.
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Tempelritter schrieb:
ich würde ihn nicht beachten, wenn das Rezept sonst richtig ausgestellt ist. Du hast eine passende Diagnose in Klartext das würde mir reichen. Sonst siehe Morpheus, eine Diagnose egal ob ICD10 oder Text kann nur der Arzt ändern.
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therapeutin schrieb:
die Arschkarte haben wir bloss immer :kissing_closed_eyes:
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Wonderwoman schrieb:
Aber nein. Wenn die Kasse nun unrechtmäßig absetzt, dann gibt es pauschal 40 Euro Schadenersatz zzgl Zinsen. :sunglasses:
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die neue schrieb:
wieso? Meines Wissens muß ein ICD-10-Code auf dem Rezept draufstehen. Ich bin nicht verpflichtet, diesen mit der ausgeschriebenen Diagnose auf Richtigkeit zu überprüfen.
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Tempelritter schrieb:
muss nicht draufstehen, eine Klartext Diagnose genügt weiterhin, siehe Schreiben des GKV Spitzenverbandes.
Hast Du das mit den 40 Euro Schadenersatz zzgl. Zinsen schon einmal erfolgreich durchgezogen gegenüber einer Krankenkasse?
Erfolgreich heißt den Betrag über 40,00 Euro auch bekommen???
Würde mich dem anschließen und es auch so machen. Vielleicht lernen die Kassenmitarbeiter bzw. externen Mitarbeiter es ja dann sich mal die abrechnungsfähigen Rezepte genau anzusehen und nicht erstmal einfach abzusetzen - wenn dann Widerspruch kommt, können wir ja immer noch zahlen.
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paracelsus65 schrieb:
@ Wonderwoman
Hast Du das mit den 40 Euro Schadenersatz zzgl. Zinsen schon einmal erfolgreich durchgezogen gegenüber einer Krankenkasse?
Erfolgreich heißt den Betrag über 40,00 Euro auch bekommen???
Würde mich dem anschließen und es auch so machen. Vielleicht lernen die Kassenmitarbeiter bzw. externen Mitarbeiter es ja dann sich mal die abrechnungsfähigen Rezepte genau anzusehen und nicht erstmal einfach abzusetzen - wenn dann Widerspruch kommt, können wir ja immer noch zahlen.
Aber nein. Wenn die Kasse nun unrechtmäßig absetzt, dann gibt es pauschal 40 Euro Schadenersatz zzgl Zinsen. :sunglasses:
Hallo Wonderwoman,
diese Stellungnahme erweckt auch bei mir grosses Interesse.
Wäre schön wenn Du das näher erläutern könntest.
Vielen Dank im Voraus
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PhysioDino schrieb:
Wonderwoman schrieb am 16.12.14 16:47:
Aber nein. Wenn die Kasse nun unrechtmäßig absetzt, dann gibt es pauschal 40 Euro Schadenersatz zzgl Zinsen. :sunglasses:
Hallo Wonderwoman,
diese Stellungnahme erweckt auch bei mir grosses Interesse.
Wäre schön wenn Du das näher erläutern könntest.
Vielen Dank im Voraus
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paracelsus65 schrieb:
bin traurig weil keine Antwort kommt - scheint dann ja nur heiße Luft gewesen zu sein.
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Verstehe ich nicht... ein ICD10 ist eine Diagnose
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