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ursula1974
06.04.2013 15:23
Hallo
ich habe eine Frage, wer kennt sich mit den ICD Diagnosen aus.
Ist es schon ab der ersten Verordnung eine Verordnung außerhalb des Regelfalles oder macht man zuerst Erst- und Folgeverordnung.
Besteht da ein Unterschied zwischen der Anlage 1 und 2 bei den Praxisbesonderheiten? Bei uns steigt in der Zwischenzeit eigentlich keiner mehr durch und die Arzthelferin fragen uns auch schon?
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Hallo ich habe eine Frage, wer kennt sich mit den ICD Diagnosen aus. Ist es schon ab der ersten Verordnung eine Verordnung außerhalb des Regelfalles oder macht man zuerst Erst- und Folgeverordnung. Besteht da ein Unterschied zwischen der Anlage 1 und 2 bei den Praxisbesonderheiten? Bei uns steigt in der Zwischenzeit eigentlich keiner mehr durch und die Arzthelferin fragen uns auch schon?
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ursula1974 schrieb:

Hallo
ich habe eine Frage, wer kennt sich mit den ICD Diagnosen aus.
Ist es schon ab der ersten Verordnung eine Verordnung außerhalb des Regelfalles oder macht man zuerst Erst- und Folgeverordnung.
Besteht da ein Unterschied zwischen der Anlage 1 und 2 bei den Praxisbesonderheiten? Bei uns steigt in der Zwischenzeit eigentlich keiner mehr durch und die Arzthelferin fragen uns auch schon?

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Lars van Ravenzwaaij
06.04.2013 15:51
Ich verweise auf die Sufu. Dieses Thema ist in de letzten 3 Monate wohl ausführlich genug diskutiert, oder?

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• gabriele639
Ich verweise auf die Sufu. Dieses Thema ist in de letzten 3 Monate wohl ausführlich genug diskutiert, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Ich verweise auf die Sufu. Dieses Thema ist in de letzten 3 Monate wohl ausführlich genug diskutiert, oder?

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jojohppt
06.04.2013 20:16
--> ...oder macht man zuerst Erst- und Folgeverordnung.
so wäre es korrekt und bei der VO a.d.R. immer die medizinische Begründung und ICD-Code vermerken lassen

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--> ...oder macht man zuerst Erst- und Folgeverordnung. so wäre es korrekt und bei der VO a.d.R. immer die medizinische Begründung und ICD-Code vermerken lassen
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jojohppt schrieb:

--> ...oder macht man zuerst Erst- und Folgeverordnung.
so wäre es korrekt und bei der VO a.d.R. immer die medizinische Begründung und ICD-Code vermerken lassen

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jojohppt
06.04.2013 20:35
siehe hier:
http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/icd-schluessel/16/221802/221802

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siehe hier: http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/icd-schluessel/16/221802/221802
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jojohppt schrieb:

siehe hier:
http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/icd-schluessel/16/221802/221802



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