Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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leider habe ich jetzt bei der Rezeptprüfung festgestellt, dass bei einem abgeschlossenen Rezept der ICD10Code fehlt.
Es ist ein Rezept vom Kinderarzt und auf dem Formular fehlt das Fenster, wo der ICD10Code aufgedruckt werden sollte.
Was mache ich jetzt idealerweise? Bekomme ich das Rezept trotzdem von der Krankenkasse erstattet?
Für Vorschläge bzw. Empfehlungen bin ich sehr offen.
(Bitte keine Vorwürfe....ich weiß....lernen durch Schmerz.....aber ich könnte mich selber in den A... beißen.. :angry:)
Grüße Denni
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Denni schrieb:
Hallo,
leider habe ich jetzt bei der Rezeptprüfung festgestellt, dass bei einem abgeschlossenen Rezept der ICD10Code fehlt.
Es ist ein Rezept vom Kinderarzt und auf dem Formular fehlt das Fenster, wo der ICD10Code aufgedruckt werden sollte.
Was mache ich jetzt idealerweise? Bekomme ich das Rezept trotzdem von der Krankenkasse erstattet?
Für Vorschläge bzw. Empfehlungen bin ich sehr offen.
(Bitte keine Vorwürfe....ich weiß....lernen durch Schmerz.....aber ich könnte mich selber in den A... beißen.. :angry:)
Grüße Denni
Außerdem ist entscheidend, dass entweder eine Diagnose im Klartext auf der VO oder der ICD 10 aufgedruckt ist, da der ICD 10 ja schlicht und ergreifend ein Diagnoseschlüssel ist. Also, solltest du eine klar formulierte Diagnose auf deiner VO haben, müsste das auch so durchgehen.
Solange die VO noch in deiner Hand ist, hast du doch noch Handlungsspielraum. Keine Panik!
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Susulo schrieb:
Also, ich bin Logo - aber ich mache das so, dass ich beim Arzt anrufe, notfalls auch am Tag der Abrechnung, den ICD 10 handschriftlich nachtrage und einen Vermerk bzw. Stempel daneben setze: "geändert /ergänzt nach Rücksprache mit Arzt" und meine Unterschrift dazu. Gab noch niemals nie ein Problem. Bin aber in BaWü.
Außerdem ist entscheidend, dass entweder eine Diagnose im Klartext auf der VO oder der ICD 10 aufgedruckt ist, da der ICD 10 ja schlicht und ergreifend ein Diagnoseschlüssel ist. Also, solltest du eine klar formulierte Diagnose auf deiner VO haben, müsste das auch so durchgehen.
Solange die VO noch in deiner Hand ist, hast du doch noch Handlungsspielraum. Keine Panik!
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Wünsche Euch allen einen schönen Tag....
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Denni schrieb:
Vielen Dank für Eure Rückmeldung...
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Tempelritter schrieb:
ein ICD10 Code muss nicht sein, eine Klartextdiagnose reicht aus und die alten Formulare sind nie ungültig geworden, sondern konnten aufgebraucht werden.
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Tempelritter schrieb:
Das ist nicht notwendig. Nach einem Schreiben des GKV Spitzenverbandes sowie der KBV u. a. reicht die Angabe der Diagnose. Das kann ein ICD10 Code, die Schriftform/Klartext oder beides sein. Weder die HMR noch die Rahmenverträge verlangen den ICD10 Code.
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idefix- schrieb:
aus Sicherheitsgrünen würde ich mitdem Arzt telefonieren und das Rezept zur Änderung hinfaxen. Lieber jetzt 10 Minuten arbeit als evtl. hinterher kein Geld zu bekommen.
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