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Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
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-Erstellung von individuelle...
ich gebe von vornherein zu, dass das Thema für die Spezial-Spezialisten langweilig ist. Ich stehe (hoffentlich nur) heute neben mir und kriege in fünf Verordnungen eines Patienten "den Dreh" nicht mehr rein. Ich weiß nicht mehr, wann ist ein neuer Regelfall ausgelöst worden, zudem bei einer Unterredung eine Grundsatzfrage an mich gestellt wurde, zu der ich etwas weiter unten kommen möchte.
Grundproblem:
1.) Erstverordnung, Diagnose Piriformis Syndrom (ICD10 = M76.3), IKS EX3c, 6 x Massage, Ausstellungsdatum 14.12.16
2.) Erstverordnung, Diagnose Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (ICD10 = G55.1*), IKS WS2f, 6 x KG, ebenfalls Ausstellung 14.12.16
3.) Erstverordnung, Diagnose Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (ICD10 = M51.1), IKS WS2b, 6 x KG, Ausstellungsdatum 23.01.17
4.) Erstverordnung, Diagnose Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (ICD10 = G55.1*), IKS WS2f, 6 x KG, Ausstellung 24.01.17
5.) Folgeverordnung, Diagnose Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (ICD10 = M51.1), IKS WS2c, 6 x KGG
Ich komme nicht mehr drauf klar. Löst die Nummer 2 tatsächlich aufgrund der Sterndiagnose einen neuen Regelfall aus oder ist das eine Folge der Grunderkrankung? Die Nummer vier muss doch eine Folgeverordnung sein? Dieses "hoppen" bei den Indikationsschlüsseln stellt kein Problem dar? Wenn es falsch dargestellt ist auf den Verordnungen, was konkret löst einen neuen Regelfall aus? Ich werd noch wahnsinnich...
Und somit komme ich zu der "Verunsicherheitenfrage des Tages", ach quatsch, des Monats...
Was löst konkret den neuen Regelfall aus? Eine weitere Diagnose. Okay. Bis vorhin glaubte ich das auch. Nehme ich die M54.4 und erhalte daneben eine Erstverordnung mit der M51.1, löst das dann einen neuen Behandlungsfall aus? Im Prinzip aus der gleichen "Diagnosengruppe"?
Zusätzlich wurde mir übel mitgespielt, als man mir offerierte, dass auch gerne mal zwei HMVO mit der gleichen Diagnose angenommen werden, die allerdings einen anderen IKS haben (WS2f und eben halt EX3a) und man mir weismachen wollte, dass das eigentlich doch wohl einen neuen Regelfall auslösen würde. Schließlich ist die Leitsymptomatik doch eine ganz andere... und Absetzungen habe ich in den letzten Monaten aufgrund dieser "Vorgehensweise" nicht gehabt.
... Ich habe die HMR durchgelesen (§7, Absatz 8, Erst- Folgeverordnung) und weiß eigentlich, dass eine Diagnose einen Regelfall auslöst, eine Änderung rein der Leitsymptomatik eben nicht...
... trotzdem bin ich unsicher und erbitte gerne Hilfe. Die Länge bitte ich zu entschuldigen. Manchmal geht es nicht kurz.
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ruesay schrieb:
-Hallo und guten Abend,
ich gebe von vornherein zu, dass das Thema für die Spezial-Spezialisten langweilig ist. Ich stehe (hoffentlich nur) heute neben mir und kriege in fünf Verordnungen eines Patienten "den Dreh" nicht mehr rein. Ich weiß nicht mehr, wann ist ein neuer Regelfall ausgelöst worden, zudem bei einer Unterredung eine Grundsatzfrage an mich gestellt wurde, zu der ich etwas weiter unten kommen möchte.
Grundproblem:
1.) Erstverordnung, Diagnose Piriformis Syndrom (ICD10 = M76.3), IKS EX3c, 6 x Massage, Ausstellungsdatum 14.12.16
2.) Erstverordnung, Diagnose Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (ICD10 = G55.1*), IKS WS2f, 6 x KG, ebenfalls Ausstellung 14.12.16
3.) Erstverordnung, Diagnose Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (ICD10 = M51.1), IKS WS2b, 6 x KG, Ausstellungsdatum 23.01.17
4.) Erstverordnung, Diagnose Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (ICD10 = G55.1*), IKS WS2f, 6 x KG, Ausstellung 24.01.17
5.) Folgeverordnung, Diagnose Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (ICD10 = M51.1), IKS WS2c, 6 x KGG
Ich komme nicht mehr drauf klar. Löst die Nummer 2 tatsächlich aufgrund der Sterndiagnose einen neuen Regelfall aus oder ist das eine Folge der Grunderkrankung? Die Nummer vier muss doch eine Folgeverordnung sein? Dieses "hoppen" bei den Indikationsschlüsseln stellt kein Problem dar? Wenn es falsch dargestellt ist auf den Verordnungen, was konkret löst einen neuen Regelfall aus? Ich werd noch wahnsinnich...
Und somit komme ich zu der "Verunsicherheitenfrage des Tages", ach quatsch, des Monats...
Was löst konkret den neuen Regelfall aus? Eine weitere Diagnose. Okay. Bis vorhin glaubte ich das auch. Nehme ich die M54.4 und erhalte daneben eine Erstverordnung mit der M51.1, löst das dann einen neuen Behandlungsfall aus? Im Prinzip aus der gleichen "Diagnosengruppe"?
Zusätzlich wurde mir übel mitgespielt, als man mir offerierte, dass auch gerne mal zwei HMVO mit der gleichen Diagnose angenommen werden, die allerdings einen anderen IKS haben (WS2f und eben halt EX3a) und man mir weismachen wollte, dass das eigentlich doch wohl einen neuen Regelfall auslösen würde. Schließlich ist die Leitsymptomatik doch eine ganz andere... und Absetzungen habe ich in den letzten Monaten aufgrund dieser "Vorgehensweise" nicht gehabt.
... Ich habe die HMR durchgelesen (§7, Absatz 8, Erst- Folgeverordnung) und weiß eigentlich, dass eine Diagnose einen Regelfall auslöst, eine Änderung rein der Leitsymptomatik eben nicht...
... trotzdem bin ich unsicher und erbitte gerne Hilfe. Die Länge bitte ich zu entschuldigen. Manchmal geht es nicht kurz.
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gestern war ein Tag zum Kekse krümeln... Es wäre besser gewesen, ich hätte "den Kram" beiseite gelegt und eine Nacht drüber geschlafen. Ich habe nämlich beim Beitrag dann auch noch Fehler reingeschrieben. Ich bitte das zu entschuldigen. In dem unteren Beitrag habe ich die Korrekturen, wie es zurzeit auf den HMVO steht, fett markiert.
Vielen Dank für die Rückmeldung, Kitane. Die HMVO liegen noch bei mir.
1.) Erstverordnung, Diagnose Piriformis Syndrom (ICD10 = M76.3), IKS EX3c, 6 x Massage, Ausstellungsdatum 14.12.16
2.) Erstverordnung, Diagnose Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (ICD10 = G55.1*), IKS EX3a, 6 x KG, ebenfalls Ausstellung 14.12.16
3.) Erstverordnung, Diagnose Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (ICD10 = M51.1), IKS WS2b, 6 x KG, Ausstellungsdatum 23.01.17
4.) Erstverordnung, Diagnose Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (ICD10 = G55.1*), IKS WS2f, 6 x KMT, Ausstellung 24.01.17
5.) Folgeverordnung, Diagnose Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (ICD10 = M51.1), IKS WS2c, 6 x KGG
Ich würde die HMVO Nr. 4 anpassen lassen auf FV. Die Sterndiagnose in der Bewertung lasse ich außen vor. Würde ich bei der Konstellation gegen die HMR verstoßen?
Viele Grüße!
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ruesay schrieb:
Guten Morgen,
gestern war ein Tag zum Kekse krümeln... Es wäre besser gewesen, ich hätte "den Kram" beiseite gelegt und eine Nacht drüber geschlafen. Ich habe nämlich beim Beitrag dann auch noch Fehler reingeschrieben. Ich bitte das zu entschuldigen. In dem unteren Beitrag habe ich die Korrekturen, wie es zurzeit auf den HMVO steht, fett markiert.
Vielen Dank für die Rückmeldung, Kitane. Die HMVO liegen noch bei mir.
1.) Erstverordnung, Diagnose Piriformis Syndrom (ICD10 = M76.3), IKS EX3c, 6 x Massage, Ausstellungsdatum 14.12.16
2.) Erstverordnung, Diagnose Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (ICD10 = G55.1*), IKS EX3a, 6 x KG, ebenfalls Ausstellung 14.12.16
3.) Erstverordnung, Diagnose Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (ICD10 = M51.1), IKS WS2b, 6 x KG, Ausstellungsdatum 23.01.17
4.) Erstverordnung, Diagnose Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheibenschäden (ICD10 = G55.1*), IKS WS2f, 6 x KMT, Ausstellung 24.01.17
5.) Folgeverordnung, Diagnose Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie (ICD10 = M51.1), IKS WS2c, 6 x KGG
Ich würde die HMVO Nr. 4 anpassen lassen auf FV. Die Sterndiagnose in der Bewertung lasse ich außen vor. Würde ich bei der Konstellation gegen die HMR verstoßen?
Viele Grüße!
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Kitane schrieb:
Absetzungen wirst du sicher für die Nr 2 und 4 bekommen, falls du diese schon abgerechnet hast, weil ws2f für Massage steht und nicht für KG .
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Die erste und vierte Verordnung sind ein Regelfall, also muss die 4te auf Folgeverordnung geändert werden. Alle anderen Verordnungen sind in Ordnung.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Wir konnten mit dem Arzt zusammen ein korrekte Ausstellung erreichen. Die Sterndiagnose ist Geschichte (ich konnte vermitteln, das diese Diagnose eine Spezifizierung darstellt, aber keine Primärdiagnose). Die Regelfälle wurden entsprechend mit Erst- und Folgeverordnung versehen.
Eine Frage drückt mich aus Verunsicherung aber weiterhin:
Würde bei zwei gleichzeitig ausgestellten HMVO (beide mit der Diagnose M76.3), aber differenten Indikationsschlüsseln (z.B. WS2f und EX3a) ein neuer Regelfall entstehen?
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ruesay schrieb:
mortirolo schrieb am 15.3.17 13:01:
Die erste und vierte Verordnung sind ein Regelfall, also muss die 4te auf Folgeverordnung geändert werden. Alle anderen Verordnungen sind in Ordnung.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Wir konnten mit dem Arzt zusammen ein korrekte Ausstellung erreichen. Die Sterndiagnose ist Geschichte (ich konnte vermitteln, das diese Diagnose eine Spezifizierung darstellt, aber keine Primärdiagnose). Die Regelfälle wurden entsprechend mit Erst- und Folgeverordnung versehen.
Eine Frage drückt mich aus Verunsicherung aber weiterhin:
Würde bei zwei gleichzeitig ausgestellten HMVO (beide mit der Diagnose M76.3), aber differenten Indikationsschlüsseln (z.B. WS2f und EX3a) ein neuer Regelfall entstehen?
M76.3 Tractus-iliotibialis-Scheuersyndrom ist ein EX IKS, beim IKS WS könnte eine Absetzung erfolgen. Das der IKS WS nicht zur Diagnose passt.
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Tempelritter schrieb:
eine neue Diagnose, ist ein neuer Regelfall. Das ist unabhängig vom IKS.
M76.3 Tractus-iliotibialis-Scheuersyndrom ist ein EX IKS, beim IKS WS könnte eine Absetzung erfolgen. Das der IKS WS nicht zur Diagnose passt.
eine neue Diagnose, ist ein neuer Regelfall. Das ist unabhängig vom IKS.
M76.3 Tractus-iliotibialis-Scheuersyndrom ist ein EX IKS, beim IKS WS könnte eine Absetzung erfolgen. Das der IKS WS nicht zur Diagnose passt.
Vielen Dank! Es bestätigt das, was ich bisher "zu wissen gedacht wusste".
Ich bin ehrlich, seit zwei Tagen machen mich Aussagen zu dem Thema kirre. Sogar auf Kostenträgerseite (ich habe dort heute angerufen) wurde geantwortet, dass das "bei zwei gleichen Diagnosen, gleichem Ausstellungsdatum und zwei verschiedenen Indikationsschlüsseln kein Problem darstellt.". Eine Aussage einer weiteren Quelle war (wie professionell) "reichen Sie es erst mal ein, bei "fehlerhaft" kürzen wir und dann wissen Sie, dass es nicht geht. Vorab kann ich Ihnen da nichts zu sagen..."
Vielen Dank nochmal für die Antworten an Euch hier! Lässt mich wieder lockerer werden.
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ruesay schrieb:
Tempelritter schrieb am 15.3.17 16:48:
eine neue Diagnose, ist ein neuer Regelfall. Das ist unabhängig vom IKS.
M76.3 Tractus-iliotibialis-Scheuersyndrom ist ein EX IKS, beim IKS WS könnte eine Absetzung erfolgen. Das der IKS WS nicht zur Diagnose passt.
Vielen Dank! Es bestätigt das, was ich bisher "zu wissen gedacht wusste".
Ich bin ehrlich, seit zwei Tagen machen mich Aussagen zu dem Thema kirre. Sogar auf Kostenträgerseite (ich habe dort heute angerufen) wurde geantwortet, dass das "bei zwei gleichen Diagnosen, gleichem Ausstellungsdatum und zwei verschiedenen Indikationsschlüsseln kein Problem darstellt.". Eine Aussage einer weiteren Quelle war (wie professionell) "reichen Sie es erst mal ein, bei "fehlerhaft" kürzen wir und dann wissen Sie, dass es nicht geht. Vorab kann ich Ihnen da nichts zu sagen..."
Vielen Dank nochmal für die Antworten an Euch hier! Lässt mich wieder lockerer werden.
Nicht einmal die entsprechenden Stellen der Kassen kennen sich immer zuverlässig aus, auf denen ihr Wort ist oft kein Verlass. Nur eine schriftliche Antwort ist belastbar.
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Tempelritter schrieb:
Meine Quelle sind die HMR und meine Rahmenverträge. Meine Absetzungen tendieren gegen 0.
Nicht einmal die entsprechenden Stellen der Kassen kennen sich immer zuverlässig aus, auf denen ihr Wort ist oft kein Verlass. Nur eine schriftliche Antwort ist belastbar.
Meine Quelle sind die HMR und meine Rahmenverträge. Meine Absetzungen tendieren gegen 0.
Nicht einmal die entsprechenden Stellen der Kassen kennen sich immer zuverlässig aus, auf denen ihr Wort ist oft kein Verlass. Nur eine schriftliche Antwort ist belastbar.
Ich sehe es genauso und arbeite ebenfalls danach. Ausschließlich. Auch meine (unsere) Abrechnungen tendieren von den Absetzungen Richtung "sehr, sehr wenig". Ich habe hier sehr oft anhand der Beiträge lesen können, dass auf vieles kein Verlass ist, bzw. wie die Vorgehensweise ist. Deshalb meine großen Dank für die große Unterstützung!
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ruesay schrieb:
Tempelritter schrieb am 15.3.17 18:34:
Meine Quelle sind die HMR und meine Rahmenverträge. Meine Absetzungen tendieren gegen 0.
Nicht einmal die entsprechenden Stellen der Kassen kennen sich immer zuverlässig aus, auf denen ihr Wort ist oft kein Verlass. Nur eine schriftliche Antwort ist belastbar.
Ich sehe es genauso und arbeite ebenfalls danach. Ausschließlich. Auch meine (unsere) Abrechnungen tendieren von den Absetzungen Richtung "sehr, sehr wenig". Ich habe hier sehr oft anhand der Beiträge lesen können, dass auf vieles kein Verlass ist, bzw. wie die Vorgehensweise ist. Deshalb meine großen Dank für die große Unterstützung!
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mortirolo schrieb:
Die erste und vierte Verordnung sind ein Regelfall, also muss die 4te auf Folgeverordnung geändert werden. Alle anderen Verordnungen sind in Ordnung.
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Zweimal R29.6 ist die gleiche Dg. so wäre es eine Folge.-Vo.
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morpheus-06 schrieb:
beides, der ICD10.Code ist die Diagnose und diese muss zum IKS passen.
Zweimal R29.6 ist die gleiche Dg. so wäre es eine Folge.-Vo.
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Helga Straub schrieb:
Was ist denn jetzt eigentlich relevant, Indikationsschlüssel oder ICD-10-Code? Hatte eine Erstverordnung ZN2a, ICD-10 R29.6 / Sturzneigung , danach Erstverordnung WS2a, R29.6, laus Arzt neue Diagnose, daraus folft Erstverordnung.
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