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meine Heimpatientin hat seit einem halben Jahr eine Knie-TEP re. Nun hat der Orthopäde eine VO ausgestellt mit M06.09 (Rheumatoide Arthritis) und M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -).
Geht das bei einer TEP so durch?
Zugegebenermaßen habe ich bei den vorigen VO der Hausärztin (nach der Knie-OP) nicht darauf geachtet, da war es
M05.90G (Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet) und es war kein Problem.
Könnte so etwas abgesetzt werden?
Danke für's Nachdenken schonmal..
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massu schrieb:
Kannste annehmen. BVB bei Knietep ist eh nach einem halben Jahr rum. Da kann wieder auf Rheuma (LHB) übergegangen werden. Es geht ja auch darum, ICDs zu nehmen, die dem Pat. eine durchgehende Therapie ermöglicht ( und Dir ein stabiles Einkommen). Ist dein Heimpatti über 70 dann gehen auch die ICDs zur Gangstörung. (Da wäre MT auch möglich)
Wenn ich mich nicht irre, war das der Hintergrund der Frage.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu "M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -)" beim bereits vorhandenem Knie-TEP rechts? 🤔
Wenn ich mich nicht irre, war das der Hintergrund der Frage.
Bin kein Arzt, und wie der Franke sagt: passtscho
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wo ein Wille auch 2 ICDs die zusammen passen😂
Bin kein Arzt, und wie der Franke sagt: passtscho
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pt ani schrieb:
Moin,
meine Heimpatientin hat seit einem halben Jahr eine Knie-TEP re. Nun hat der Orthopäde eine VO ausgestellt mit M06.09 (Rheumatoide Arthritis) und M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -).
Geht das bei einer TEP so durch?
Zugegebenermaßen habe ich bei den vorigen VO der Hausärztin (nach der Knie-OP) nicht darauf geachtet, da war es
M05.90G (Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet) und es war kein Problem.
Könnte so etwas abgesetzt werden?
Danke für's Nachdenken schonmal..
Also ja, auch wenn die Diagnose fachlich gesehen nicht passt, sie ist gültig und damit kannst du die VO ohne Probleme ausführen und - natürlich - abrechnen. Vorausgesetzt die Behandlungsmenge passt. 😆
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Es liegt nicht in unsere GKV-Kompetenz die ärztliche Diagnose zu kontrollieren bzw. anzuzweifeln. Im GKV-System hat der Arzt grundsätzlich Recht. 🫣
Also ja, auch wenn die Diagnose fachlich gesehen nicht passt, sie ist gültig und damit kannst du die VO ohne Probleme ausführen und - natürlich - abrechnen. Vorausgesetzt die Behandlungsmenge passt. 😆
Danķe!
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pt ani schrieb:
Ach stimmt, so ist das ja..
Danķe!
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