Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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hochwertige Therapie, die reg...
bisher war ich der Meinung, dass seit dem 1. Juli die ICD-10-Codierung auf den Verordnungen (Logopädie, NRW) Pflicht seien. Jetzt sagt mir meine Abrechnungsstelle, dass es nicht Pflicht ist.
Wer hat nun recht? Ich hoffe, meine Abrechnungsstelle, befürchte aber, dass ich richtig liege.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen,
W. H.
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W. H. schrieb:
Hallo liebe KollegInnen,
bisher war ich der Meinung, dass seit dem 1. Juli die ICD-10-Codierung auf den Verordnungen (Logopädie, NRW) Pflicht seien. Jetzt sagt mir meine Abrechnungsstelle, dass es nicht Pflicht ist.
Wer hat nun recht? Ich hoffe, meine Abrechnungsstelle, befürchte aber, dass ich richtig liege.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen,
W. H.
Quelle: FAQ des VdEK vom 25.09.2014, GKV Rundschreiben RS 2014/180 und andere.
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vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Schönen Abend noch,
W. H.
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W. H. schrieb:
Hallo Tempelritter,
vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Schönen Abend noch,
W. H.
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Tempelritter schrieb:
Es ist nach den Vereinbarung zw. GKV und KBV - 34. Änderungsvereinbarung der Vereinbarung über die Vordrucke für die vertragsärztlichen Versorgung für den Arzt Pflicht den therapierelevanten ICD10 Schlüssel ab den 01.07.2014 einzutragen. Der Leistungserbringer hat aber keine Prüfpflicht ob der ICD10 Schlüssel eingetragen ist. Sprich das Rezept braucht eine Diagnose, das kann handschriftlich, gedruckter Klartext oder nur der ICD10-Schlüssel sein.
Quelle: FAQ des VdEK vom 25.09.2014, GKV Rundschreiben RS 2014/180 und andere.
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