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unterstützen wir Sie gerne. Das
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Ich habe heute ein Rezept eingereicht bekommen, auf dem neben dem Indikationsschlüssel WS1a und dem ICD-10 Code M54.17 (Radikulopathie) eine freie Wiedergabe aus dem HMK zu finden ist:
"Blockierungen a.Funktionsstörungen / Schmerzen du
Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch I
oder Kopfgelenke) "
Die abgeschnittenen Teil sind wohl darauf zurückzuführen, dass deren Software breiter drucken wollte, als es die VO zulässt.
Daher meine Frage, weil ich nach intensiver Recherche immer noch nicht sicher bin. Reicht der ICD-10 Code aus, oder muss die Diagnose passend dabei stehen?
Auf einem anderen Rezept des gleichen Arztes habe ich den Code M54.6 (Schmerzen im Bereich der Kreuzbeingegend) und unter Diagnose "Myotendopathien d. segmentale Bewegungsstörungen".
Da es ja aus dem HMK abgschrieben ist, sthet dort ja eigentlich nichts falsches. Aber was machen die Kassen daraus? Wären diese VO absetzbar?
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Sven Brandhorst schrieb:
Moin moin!
Ich habe heute ein Rezept eingereicht bekommen, auf dem neben dem Indikationsschlüssel WS1a und dem ICD-10 Code M54.17 (Radikulopathie) eine freie Wiedergabe aus dem HMK zu finden ist:
"Blockierungen a.Funktionsstörungen / Schmerzen du
Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch I
oder Kopfgelenke) "
Die abgeschnittenen Teil sind wohl darauf zurückzuführen, dass deren Software breiter drucken wollte, als es die VO zulässt.
Daher meine Frage, weil ich nach intensiver Recherche immer noch nicht sicher bin. Reicht der ICD-10 Code aus, oder muss die Diagnose passend dabei stehen?
Auf einem anderen Rezept des gleichen Arztes habe ich den Code M54.6 (Schmerzen im Bereich der Kreuzbeingegend) und unter Diagnose "Myotendopathien d. segmentale Bewegungsstörungen".
Da es ja aus dem HMK abgschrieben ist, sthet dort ja eigentlich nichts falsches. Aber was machen die Kassen daraus? Wären diese VO absetzbar?
Ich habe z.Zt. regelmäßig VO, die die 12 Wochen Frist betreffen, allerdings jeweils andere ICD codes haben.
Da bin ich gespannt, ob mein Rechtsanwalt sich freuen wird, weil die Kassen trotz unterschiedlicher Diagnose absetzen....
Streng genommen ist der ICD die Diagnose - also eine ausgeschriebene Diagnose nicht erforderlich. Zumindest nach dem Standard der internationalen Dokumentation.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Der Umgang der GKV mit den ICD codes -der ja ausdrücklich gefordert wurde- bleibt spannend.
Ich habe z.Zt. regelmäßig VO, die die 12 Wochen Frist betreffen, allerdings jeweils andere ICD codes haben.
Da bin ich gespannt, ob mein Rechtsanwalt sich freuen wird, weil die Kassen trotz unterschiedlicher Diagnose absetzen....
Streng genommen ist der ICD die Diagnose - also eine ausgeschriebene Diagnose nicht erforderlich. Zumindest nach dem Standard der internationalen Dokumentation.
LG,
m.
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ICD 10 (laut DIMDI:)
= Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
= amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland
Die Kodierung einer Diagnose ist m. E. nicht das gleiche wie eine Diagnose.
Auch ist vergessen worden, als KBV und GKV-SV sich auf ICD 10 statt ausgeschriebene Diagnose auf HM-Vo 13 geeinigt haben , festzulegen, wie viele Stellen des ICD 10 unter "Diagnose im Sinne der Heilmittelrichtlinie" (= Grundlage für die Definition eines Regelfalles) fallen sollen. Geht auch eigentlich für unsere Zwecke gar nicht:
Skoliose M41-
Wenn nun ein Arzt M41.5 diagnostiziert "Sonstige sekundäre Skoliose", ein anderer M41.8 "Sonstige Formen der Skoliose" und der nächste M41.9 "Skoliose, nicht näher bezeichnet" und alle 3 Ärzte dem Patienten HM wegen der Skoliose verordnen, hat der Leistungserbringer möglicherweise schon ein Problem, weil die Diagnose in den ersten 3 Stellen des ICD-10 gesehen werden könnte.
Segmentale Funktionsstörungen M99.0-
Hier habe ich auch bei 4 Stellen ICD 10 Code noch nicht unbedingt eine Diagnose im Sinne der Heilmittelrichtlinie, weil der Ort (= 5 Stelle) so verschieden sein kann, dass es verschiedene Regelfälle hergeben könnte.
M43.6 Tortikollis, G 24.3 Tortikollis spastisch -> die verbale Angabe der Diagnose würde dazu führen, dass man wahrscheinlich nur 1 Regelfall sehen würde. Mit ICD-10 anstelle der verbalen Diagnose sollten das doch locker 2 Regelfälle werden, oder nicht?
Macht es Sinn, einen Code, der ausschließlich zu statistischen und zu Abrechnungszwecken in anderen Bereichen als dem HM-Bereich erfunden wurde, als Grundlage für die Bestimmung des Regelfalles im Sinne der Heilmittelrichtlinie heranziehen zu wollen? Ich kann keinen Sinn darin erkennen. Aber vielleicht arbeitet ja schon jemand an einem Katalog, welche Codes auf der HM-Vo alle zu einer Diagnose zusammen zu fassen sind. Und bis der da ist und wir ihn auswendig gelernt haben, könnte das ganze schon ein Fall für die Gerichte werden, wie Sven Brandhorst befürchtet. Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht im System doch über allem. Darauf werden sich die Kassen berufen, wenn der Begriff Diagnose im Zusammenhang mit dem ICD-10 nicht eindeutig geregelt ist.
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REHA am Kreuz schrieb:
Einspruch, Euer Ehren! Das kann man auch anders sehen:
ICD 10 (laut DIMDI:)
= Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
= amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland
Die Kodierung einer Diagnose ist m. E. nicht das gleiche wie eine Diagnose.
Auch ist vergessen worden, als KBV und GKV-SV sich auf ICD 10 statt ausgeschriebene Diagnose auf HM-Vo 13 geeinigt haben , festzulegen, wie viele Stellen des ICD 10 unter "Diagnose im Sinne der Heilmittelrichtlinie" (= Grundlage für die Definition eines Regelfalles) fallen sollen. Geht auch eigentlich für unsere Zwecke gar nicht:
Skoliose M41-
Wenn nun ein Arzt M41.5 diagnostiziert "Sonstige sekundäre Skoliose", ein anderer M41.8 "Sonstige Formen der Skoliose" und der nächste M41.9 "Skoliose, nicht näher bezeichnet" und alle 3 Ärzte dem Patienten HM wegen der Skoliose verordnen, hat der Leistungserbringer möglicherweise schon ein Problem, weil die Diagnose in den ersten 3 Stellen des ICD-10 gesehen werden könnte.
Segmentale Funktionsstörungen M99.0-
Hier habe ich auch bei 4 Stellen ICD 10 Code noch nicht unbedingt eine Diagnose im Sinne der Heilmittelrichtlinie, weil der Ort (= 5 Stelle) so verschieden sein kann, dass es verschiedene Regelfälle hergeben könnte.
M43.6 Tortikollis, G 24.3 Tortikollis spastisch -> die verbale Angabe der Diagnose würde dazu führen, dass man wahrscheinlich nur 1 Regelfall sehen würde. Mit ICD-10 anstelle der verbalen Diagnose sollten das doch locker 2 Regelfälle werden, oder nicht?
Macht es Sinn, einen Code, der ausschließlich zu statistischen und zu Abrechnungszwecken in anderen Bereichen als dem HM-Bereich erfunden wurde, als Grundlage für die Bestimmung des Regelfalles im Sinne der Heilmittelrichtlinie heranziehen zu wollen? Ich kann keinen Sinn darin erkennen. Aber vielleicht arbeitet ja schon jemand an einem Katalog, welche Codes auf der HM-Vo alle zu einer Diagnose zusammen zu fassen sind. Und bis der da ist und wir ihn auswendig gelernt haben, könnte das ganze schon ein Fall für die Gerichte werden, wie Sven Brandhorst befürchtet. Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht im System doch über allem. Darauf werden sich die Kassen berufen, wenn der Begriff Diagnose im Zusammenhang mit dem ICD-10 nicht eindeutig geregelt ist.
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morpheus-06 schrieb:
Mach's doch nicht so kompliziert, bis das geregelt ist reicht der ICD10 Code als Diagnose aus. So steht es in der Vereinbarung zw. KBV und GKV-SV. Sprich durch die alleinige Angabe des ICD10 Code kann keine Absetzung erfolgen.
Mach's doch nicht so kompliziert, bis das geregelt ist reicht der ICD10 Code als Diagnose aus. So steht es in der Vereinbarung zw. KBV und GKV-SV. Sprich durch die alleinige Angabe des ICD10 Code kann keine Absetzung erfolgen.
Mach's doch nicht so einfach :wink:. Durch die alleinige Angabe des ICD 10 kann es keine Absetzung wegen Ungültigkeit der Verordnung geben, da stimme ich zu. Eine Absetzung wegen Uneinigkeit in der Frage, was zu einem Regelfall zusammen zu fassen ist, könnte es (zumindest theoretisch) schon geben. Praktisch scheint es noch nicht vorgekommen zu sein.
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REHA am Kreuz schrieb:
morpheus-06 schrieb am 8.4.15 17:27:
Mach's doch nicht so kompliziert, bis das geregelt ist reicht der ICD10 Code als Diagnose aus. So steht es in der Vereinbarung zw. KBV und GKV-SV. Sprich durch die alleinige Angabe des ICD10 Code kann keine Absetzung erfolgen.
Mach's doch nicht so einfach :wink:. Durch die alleinige Angabe des ICD 10 kann es keine Absetzung wegen Ungültigkeit der Verordnung geben, da stimme ich zu. Eine Absetzung wegen Uneinigkeit in der Frage, was zu einem Regelfall zusammen zu fassen ist, könnte es (zumindest theoretisch) schon geben. Praktisch scheint es noch nicht vorgekommen zu sein.
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morpheus-06 schrieb:
ICD10 Code = Diagnose
Es fällt mir nicht im entferntesten ein die ärztliche Diagnostik in Frage zu stellen (vielleicht sind ähnliche Diagnosen doch unterschiedlich? zur Not und bei möglichen Konflikten mit der HMR bitte ich um konkretere Diagnostik),
es fällt mir auch nicht im entferntesten ein die HMR in Frage zu stellen (neue Diagnose = neuer Regelfall).
Zumindest soweit die Regularien neu gefasst werden - oder Sinn und Verstand im Gesundheitssystem wieder Einzug halten (ich tippe auf einige Jahre des ersteren ;)).
(des weiteren sind M43.6 und G24.3 unterschiedliche Diagnosen da unterschiedlich verursacht - auch wenn die Symptome sich ähneln mögen. In diesem Sinne ist die Angabe eines ICD-Codes hilfreich um Verschiedenes ärzteübergreifend auseinanderhalten zu können :))
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Papa Alpaka schrieb:
Reha, sofern du nicht HP bist überlasse das diagnostizieren den Ärzten (und da es um GKV-Patienten geht: Überlasse das diagnostizieren den Ärzten).
Es fällt mir nicht im entferntesten ein die ärztliche Diagnostik in Frage zu stellen (vielleicht sind ähnliche Diagnosen doch unterschiedlich? zur Not und bei möglichen Konflikten mit der HMR bitte ich um konkretere Diagnostik),
es fällt mir auch nicht im entferntesten ein die HMR in Frage zu stellen (neue Diagnose = neuer Regelfall).
Zumindest soweit die Regularien neu gefasst werden - oder Sinn und Verstand im Gesundheitssystem wieder Einzug halten (ich tippe auf einige Jahre des ersteren ;)).
(des weiteren sind M43.6 und G24.3 unterschiedliche Diagnosen da unterschiedlich verursacht - auch wenn die Symptome sich ähneln mögen. In diesem Sinne ist die Angabe eines ICD-Codes hilfreich um Verschiedenes ärzteübergreifend auseinanderhalten zu können :))
[...]
Da es ja aus dem HMK abgschrieben ist, steht dort ja eigentlich nichts falsches. Aber was machen die Kassen daraus? Wären diese VO absetzbar?
Manchmal fuhrwerkt man solange mit eigenen Gedanken und Ablehnungen herum bis man auf die Idee kommt aus der Richtlinie abzuschreiben. et voila: Es wird genehmigt...
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Papa Alpaka schrieb:
Sven Brandhorst schrieb am 8.4.15 10:42:
[...]
Da es ja aus dem HMK abgschrieben ist, steht dort ja eigentlich nichts falsches. Aber was machen die Kassen daraus? Wären diese VO absetzbar?
Manchmal fuhrwerkt man solange mit eigenen Gedanken und Ablehnungen herum bis man auf die Idee kommt aus der Richtlinie abzuschreiben. et voila: Es wird genehmigt...
Diagnose: Alzheimer, Myogelosen.
Ist diese VO so korrekt? Bin PT.
Danke für eure Antworten.
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physiline1 schrieb:
Habe eine VO mit ICD-10 Code G30 9
Diagnose: Alzheimer, Myogelosen.
Ist diese VO so korrekt? Bin PT.
Danke für eure Antworten.
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