für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
seit Jahren behandele ich einen Pat. mit der Diag. Apoplexie mit Hemiparese li. Es ist immer der selbe Arzt, der die Verordnung auf 10 x KG, 2x wöchentl. ausgestellt hat. Nun möchte er die Frequenz auf 1x wöchentl. reduzieren, da sein Budget strapazert ist,
Ich betreue über andere Ärzte Schlaganfall-Patienten die sogar 2-3 mal verordnet bekommen, Und das auch schon über viele Jahre.
Bei Indikation ZN2a und icd-10 code I64G ist die Behandlungsfrequenz mind. 1 mal wöchentl.in der Heilmittelrichtlinie angegeben.
Wird der Arzt regresspflichtig, wenn er darüber hinaus verordnet?
Würde mich über kometente Antworten eurerseits freuen!
Ich wünsche allen eine angenehmen stressfreien Tag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sehr geehrte Kollegen/innen,
seit Jahren behandele ich einen Pat. mit der Diag. Apoplexie mit Hemiparese li. Es ist immer der selbe Arzt, der die Verordnung auf 10 x KG, 2x wöchentl. ausgestellt hat. Nun möchte er die Frequenz auf 1x wöchentl. reduzieren, da sein Budget strapazert ist,
Ich betreue über andere Ärzte Schlaganfall-Patienten die sogar 2-3 mal verordnet bekommen, Und das auch schon über viele Jahre.
Bei Indikation ZN2a und icd-10 code I64G ist die Behandlungsfrequenz mind. 1 mal wöchentl.in der Heilmittelrichtlinie angegeben.
Wird der Arzt regresspflichtig, wenn er darüber hinaus verordnet?
Würde mich über kometente Antworten eurerseits freuen!
Ich wünsche allen eine angenehmen stressfreien Tag!
Behandlungsbedürftig bleibt wohl die Lähmung mit Kontraktur der Antagonisten. Diese bedarf der dauernden Behandlung, ist unter dem Buchstaben G im ICD 10 aufgelistet und sollte klar eingeordnet werden. G-Diagnosen werden vor Regreßverfahren herausgenommen, sie können noch höheren Behandlungsaufwand / Frequenz erfodern. Begründung - nachgewiesen in einem Test! - "zur Verringerung des Pflegebedarfs".
mfg hgb :blush:
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@AT prüfe diese beiden Listen ob es passt, wenn nicht stelle mit dem Patient und Arzt einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei seiner Kasse.
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morpheus-06 schrieb:
ausgenommen werden Diagnosen bei Heilmittel die zu den Praxisbesonderheiten und zum langfristigen Heilmittelbedarf zählen, sonst wirde nicht ausgenommen.
@AT prüfe diese beiden Listen ob es passt, wenn nicht stelle mit dem Patient und Arzt einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei seiner Kasse.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
..langfristigen Bedarf haben die meisten unter G gelisteten Erkrankungen.
mfg hgb :blush:
..langfristigen Bedarf haben die meisten unter G gelisteten Erkrankungen.
mfg hgb :blush:
Das stimmt schon, aber hat mit dem Budget nichts zutun, Nur die aufgeführten Diagnosen der Listen 1 Praxisbesonderheiten und Liste 2 langfristiger Heilmittelbedarf belasten das Budget nicht. Bei allem anderen muss erst ein Antrag auf langfristigem Heilmittelbedarf gestellt werden.
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morpheus-06 schrieb:
hgb schrieb am 26.3.15 15:33:
..langfristigen Bedarf haben die meisten unter G gelisteten Erkrankungen.
mfg hgb :blush:
Das stimmt schon, aber hat mit dem Budget nichts zutun, Nur die aufgeführten Diagnosen der Listen 1 Praxisbesonderheiten und Liste 2 langfristiger Heilmittelbedarf belasten das Budget nicht. Bei allem anderen muss erst ein Antrag auf langfristigem Heilmittelbedarf gestellt werden.
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hgb schrieb:
Die Diagnose kann verbessert werden, damit es nicht zu Regreß kommt. I 64 g - Folgen des Schlaganfalls gesichert ist unspezifisch.
Behandlungsbedürftig bleibt wohl die Lähmung mit Kontraktur der Antagonisten. Diese bedarf der dauernden Behandlung, ist unter dem Buchstaben G im ICD 10 aufgelistet und sollte klar eingeordnet werden. G-Diagnosen werden vor Regreßverfahren herausgenommen, sie können noch höheren Behandlungsaufwand / Frequenz erfodern. Begründung - nachgewiesen in einem Test! - "zur Verringerung des Pflegebedarfs".
mfg hgb :blush:
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