Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Und was heißt das für den Arzt, wenn er den ICD verwendet?
Gibts da etwas zum Nachlesen , wo dass alles genau erklärt ist?
Hab im Moment zwei Rezepte vorliegen - Dignose Lumbalgie und Erstverordnung / Patienten waren beide bisher noch nie in Physiotherapie - und das Rezept ist mit ICD CODE? Ist das korrekt ?
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Maximilian Öller schrieb:
Muss der ICD 10 CODE jetzt auf jedes Rezept mit drauf - wenn nicht, wann muss er drauf?
Und was heißt das für den Arzt, wenn er den ICD verwendet?
Gibts da etwas zum Nachlesen , wo dass alles genau erklärt ist?
Hab im Moment zwei Rezepte vorliegen - Dignose Lumbalgie und Erstverordnung / Patienten waren beide bisher noch nie in Physiotherapie - und das Rezept ist mit ICD CODE? Ist das korrekt ?
Aber gern nochmal. Schau dir den Text über die Praxisbesonderheiten vom G-BA an, da steht alles drin.
Kurz um: Wenn der Arzt das Budget nicht belasten will, MUSS er den ICD Code aus der Liste drauf haben, ansonsten SOLL er den ICD Code Draufschreiben.
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der HM-Erbringer hat bezüglich der ICD10 KEINE Kontrollpflicht. :sunglasses: :sunglasses:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
und ergänzend nochmal:
der HM-Erbringer hat bezüglich der ICD10 KEINE Kontrollpflicht. :sunglasses: :sunglasses:
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TheStonie schrieb:
Gibt hier eine Suchenfunktion ;)
Aber gern nochmal. Schau dir den Text über die Praxisbesonderheiten vom G-BA an, da steht alles drin.
Kurz um: Wenn der Arzt das Budget nicht belasten will, MUSS er den ICD Code aus der Liste drauf haben, ansonsten SOLL er den ICD Code Draufschreiben.
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idefix- schrieb:
der ICD10 Code muß bei Langzeitgenhemigungen auf dem Rezept stehen, dann belastet dieses Rezept das Budge des Arztes nicht. Wenn er es auf andere Rezepte draufschreibt, änder sich nichts an der Belastung. Nur wqenn Du abrechnest und ein ICD auf dem Rezept steht, dann muß dieser auch bei der ABrechnung übermittelt werden. was das Ganze jedoch am Ende wirklich bringen soll oder für was es gut ist, das werden uns die Kassen wohl noch malmitteilen, bestimmt kommtes dann noch in die Prüfpflicht.
lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf)
Link
Seite 38, Punkt 14
Grüße
i.A. Ulli Pöhls
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> Guten Tag,
>
> lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen
> Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von
> Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf)
-- Er muss nicht, wie du schreibst, sondern er "soll(te)"!
Abgesehen davon, ist dieses nur eine recht ordentliche aber nicht maßgebliche Zusammenfassung der gängigen Vorgaben des HMK und der neueren Ergänzungen hierzu.
Ich würde es mir sogar wünschen, dass der ICD10 Code zwingend vorgegeben würde, dass erspart einem ggf. HMV ohne Diagnosen (die üblichen Textbausteine mit Symptomen) und auch leidige Diskussionen mit manchen Wikipedia-geschulten GKV- Sachbearbeitern, ob denn nun dieses oder jenes, wirklich eine Diagnose ist, oder nicht.
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Shakespeare schrieb:
Jochen Seybold schrieb:
> Guten Tag,
>
> lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen
> Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von
> Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf)
-- Er muss nicht, wie du schreibst, sondern er "soll(te)"!
Abgesehen davon, ist dieses nur eine recht ordentliche aber nicht maßgebliche Zusammenfassung der gängigen Vorgaben des HMK und der neueren Ergänzungen hierzu.
Ich würde es mir sogar wünschen, dass der ICD10 Code zwingend vorgegeben würde, dass erspart einem ggf. HMV ohne Diagnosen (die üblichen Textbausteine mit Symptomen) und auch leidige Diskussionen mit manchen Wikipedia-geschulten GKV- Sachbearbeitern, ob denn nun dieses oder jenes, wirklich eine Diagnose ist, oder nicht.
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Jochen Seybold schrieb:
Guten Tag,
lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf)
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Seite 38, Punkt 14
Grüße
i.A. Ulli Pöhls
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