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Gestaltungsmöglichkeiten in einem
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teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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ich habe da mal eine Frage:
dass das verordnete Heilmittel zum Indikationsschlüssel passen muss ist klar-
dass der ICD 10 Code bald verpflichtend angegeben werden muss ist klar-
dass wir sowohl die Prüfpflicht beim Indikationsschlüssel haben, beim Heilmittel und auch beim ICD 10 Code ist auch klar
aber mir ist nicht klar ob der Indikationsschlüssel zum ICD Code passen muss?
Beispiel: ICD Code: C20 (=Diagnose bösartiger Tumor)
Indikationsschlüssel: CSa (Schmerzhafte Bewegungsstörung)
Heilmittel: KG
Heilmittel passt zum Indikationsschlüssel und zur Leitsymptomatik
aber nicht zum ICD Code.
Wer kann mir da weiterhelfen bzw. wo finde ich Übersichten in denen ich nachlesen kann, welche Schlüssel zusammen passen?
Danke im voraus
Martin
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martin 512 schrieb:
Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
dass das verordnete Heilmittel zum Indikationsschlüssel passen muss ist klar-
dass der ICD 10 Code bald verpflichtend angegeben werden muss ist klar-
dass wir sowohl die Prüfpflicht beim Indikationsschlüssel haben, beim Heilmittel und auch beim ICD 10 Code ist auch klar
aber mir ist nicht klar ob der Indikationsschlüssel zum ICD Code passen muss?
Beispiel: ICD Code: C20 (=Diagnose bösartiger Tumor)
Indikationsschlüssel: CSa (Schmerzhafte Bewegungsstörung)
Heilmittel: KG
Heilmittel passt zum Indikationsschlüssel und zur Leitsymptomatik
aber nicht zum ICD Code.
Wer kann mir da weiterhelfen bzw. wo finde ich Übersichten in denen ich nachlesen kann, welche Schlüssel zusammen passen?
Danke im voraus
Martin
warum kann eine bösartiger Tumor eine Schmerzhafte Bewegungsstörung auslösen?
bei deinem Beitrag ist mir nur der erste Satz klar :unamused:
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Diagnose passt zum IKS.
Versteh Dein Problem auch nicht, der ICD 10 ist schlicht die Diagnose,
was sollte sich also geändert haben ?!
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ali schrieb:
Das Beispiel finde ich auch KEIN Problem,
Diagnose passt zum IKS.
Versteh Dein Problem auch nicht, der ICD 10 ist schlicht die Diagnose,
was sollte sich also geändert haben ?!
es ist ja sehr schön, wenn das für Dich kein Problem ist. Für mich ist es aber eines.
Wenn Du antwortest, dann wäre es nett, wenn es hilfreich wäre und nicht so herablassend. Vielleicht hast Du es nicht so gemeint, so kommt es abe, jedenfalls bei mir an.
Dass der ICD Code die Diagnose ist, ist mir auch klar, siehe mein Beispiel. Meine Frage lautet: müssen wir kontrollieren ob die Diagnose als ICD Code zum IKs Schlüssel "passt" bzw. wo ich vorgegebene passende Kombinationen finden kann. Ich habe in einer Übersicht gesehen, dass zum ICD Code C 20 nicht der IKs Schlüssel CSa aufgeführt wurde. Ich brauche bitte keine Aufklärung darüber, dass ein bösartiger Tumor chronische Schmerzen auslösen kann.
Vielleicht muss aber genau dieser Zusammenhang nicht kontrolliert werden sondern lediglich ob der ICD Code überhaupt angegeben wurde.
Grüße
Martin
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martin 512 schrieb:
Hallo Ali,
es ist ja sehr schön, wenn das für Dich kein Problem ist. Für mich ist es aber eines.
Wenn Du antwortest, dann wäre es nett, wenn es hilfreich wäre und nicht so herablassend. Vielleicht hast Du es nicht so gemeint, so kommt es abe, jedenfalls bei mir an.
Dass der ICD Code die Diagnose ist, ist mir auch klar, siehe mein Beispiel. Meine Frage lautet: müssen wir kontrollieren ob die Diagnose als ICD Code zum IKs Schlüssel "passt" bzw. wo ich vorgegebene passende Kombinationen finden kann. Ich habe in einer Übersicht gesehen, dass zum ICD Code C 20 nicht der IKs Schlüssel CSa aufgeführt wurde. Ich brauche bitte keine Aufklärung darüber, dass ein bösartiger Tumor chronische Schmerzen auslösen kann.
Vielleicht muss aber genau dieser Zusammenhang nicht kontrolliert werden sondern lediglich ob der ICD Code überhaupt angegeben wurde.
Grüße
Martin
Wo gibt es so eine Übersicht? Ist diese dann für die GKV verbindlich?
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Tempelritter schrieb:
-Ich habe in einer Übersicht gesehen, dass zum ICD Code C 20 nicht der IKs Schlüssel CSa aufgeführt wurde.-
Wo gibt es so eine Übersicht? Ist diese dann für die GKV verbindlich?
ich habe beim Suchen nach Informationen diese Übersicht gesehen. In dieser wurden den ICD 10 Codes die IKS Schlüssel sozusagen zugeordent. So wie bei den IKS Schlüsseln die möglichen Heilbehandlungen zugeordnet werden. Leider weiß ich nun auch nicht mehr wo ich das gesehen habe, aber vielleicht ist es ja auch tatsächlich so, dass es keine Prüfpflicht über ICD 10 Code plus IKS Schlüssel gibt. Vielleicht bedeutet die Prüfpflicht ja nur, dass der ICD Code angegeben sein muss (vollständig und richtig) so wie zur Zeit die ausgeschriebene Diagnose und dass das Heilmittel zum IKS Schlüssel "passen" muss (so wie bisher ja auch). Mir liegen da halt einfach keine klaren Vorschriften vor.
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martin 512 schrieb:
Hallo Tempelritter,
ich habe beim Suchen nach Informationen diese Übersicht gesehen. In dieser wurden den ICD 10 Codes die IKS Schlüssel sozusagen zugeordent. So wie bei den IKS Schlüsseln die möglichen Heilbehandlungen zugeordnet werden. Leider weiß ich nun auch nicht mehr wo ich das gesehen habe, aber vielleicht ist es ja auch tatsächlich so, dass es keine Prüfpflicht über ICD 10 Code plus IKS Schlüssel gibt. Vielleicht bedeutet die Prüfpflicht ja nur, dass der ICD Code angegeben sein muss (vollständig und richtig) so wie zur Zeit die ausgeschriebene Diagnose und dass das Heilmittel zum IKS Schlüssel "passen" muss (so wie bisher ja auch). Mir liegen da halt einfach keine klaren Vorschriften vor.
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Peter Appuhn schrieb:
Der ICD 10 Code muss von den Therapeuten nicht überprüft werden. Eine entsprechende Regelung gibt es nicht.
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martin 512 schrieb:
Danke!
Deine Frage ist ja zwischendurch für Dich beantwortet worden. Ich habe - wie einige andere auch - leider nicht wirklich verstanden.
"Deine" Übersicht ist möglicherweise die Anlage 2 bezüglich der Praxisbesonderheiten :unamused: Aber das ist ja ein anderes Thema.
Ansonsten gibt es für die Zuordnung von IKS zur Diagnose (zum Glück) keine Listen, sondern kannst Deiner Erfahrung/Wissen, das ein Tumor chronische Schmerzen verursachen als stimmig vertrauen. :wink:
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ali schrieb:
Lieber Martin,
Deine Frage ist ja zwischendurch für Dich beantwortet worden. Ich habe - wie einige andere auch - leider nicht wirklich verstanden.
"Deine" Übersicht ist möglicherweise die Anlage 2 bezüglich der Praxisbesonderheiten :unamused: Aber das ist ja ein anderes Thema.
Ansonsten gibt es für die Zuordnung von IKS zur Diagnose (zum Glück) keine Listen, sondern kannst Deiner Erfahrung/Wissen, das ein Tumor chronische Schmerzen verursachen als stimmig vertrauen. :wink:
vielleicht war ich auch etwas zu empfindlich.
Leider traue ich es den Beteiligten zu, uns tatsächlich auch noch eine Prüfpflicht zu ICD Code und IKS Schlüssel sowie Heilmittel aufzuzwingen.So wären die möglichen Fehlerquellen doch noch um einvielfaches höher.
Mich hatte diese Übersicht (irgendwannn finde ich Sie auch noch mal wieder) halt irritiert, aber ich lasse mich gerne aufklären dass die Kontrolle in dieser HInsicht nicht notwendig ist. Und nein, es hatte nichts mit den Praxisbesonderheiten zu tun.
Also Danke, dass Du Dir Gedanken gemacht hast.
Grüße
Martin
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martin 512 schrieb:
Hallo Ali,
vielleicht war ich auch etwas zu empfindlich.
Leider traue ich es den Beteiligten zu, uns tatsächlich auch noch eine Prüfpflicht zu ICD Code und IKS Schlüssel sowie Heilmittel aufzuzwingen.So wären die möglichen Fehlerquellen doch noch um einvielfaches höher.
Mich hatte diese Übersicht (irgendwannn finde ich Sie auch noch mal wieder) halt irritiert, aber ich lasse mich gerne aufklären dass die Kontrolle in dieser HInsicht nicht notwendig ist. Und nein, es hatte nichts mit den Praxisbesonderheiten zu tun.
Also Danke, dass Du Dir Gedanken gemacht hast.
Grüße
Martin
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bettina.vollbracht schrieb:
Aktuelle Meldung von der Fa. Severins: Angabe vom ICD Code wird zum 01.07.2014 zur Pflicht. Kein ICD Code kein Geld von der KK. Stimmt oder nicht?
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Tempelritter schrieb:
Das ist eine falsche Information. Nur die Heilmittelrichtlinie kann die Angabe des ICD10 Schlüssels vorschreiben. Dazu muss man die Richtlinie ändern und das könnte nur das BMG in Auftrag geben. So die Info von meinem Rechtsanwalt für Medizinrecht. Eine Anfrage an mehrere Krankenkasse ergibt, dass es keine Grundlage zu einer Absetzung gibt, wenn kein ICD10 Schlüssel angegeben ist. Dieses hat mir auch mein Verband auf Anfrage mitgeteilt.
Du erkennst den Denkfehler? :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Aha... und woher bekommst Du die Diagnose, wenn nix draufsteht?
Du erkennst den Denkfehler? :unamused:
So ist auch mein Stand der Dinge zur verpflichtenden Angabe des ICD10 Codes im Moment.
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morpheus-06 schrieb:
Templer du bringst es auf den Punkt :clap:
So ist auch mein Stand der Dinge zur verpflichtenden Angabe des ICD10 Codes im Moment.
> Aha... und woher bekommst Du die Diagnose, wenn nix draufsteht?
> Du erkennst den Denkfehler? :unamused:
Guten Morgen,
ich kann da keinen Denkfehler erkennen. Eine Diagnose muss auf das Rezept, das kann Text oder ein ICD10 Schlüssel sein. Es gibt noch keine Pflicht den ICD10 Schlüssel anzugeben, keine Prüfpflicht darüber und keine Gefahr einer Absetzung wenn kein ICD10 Schlüssel angegeben ist.
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Tempelritter schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Aha... und woher bekommst Du die Diagnose, wenn nix draufsteht?
> Du erkennst den Denkfehler? :unamused:
Guten Morgen,
ich kann da keinen Denkfehler erkennen. Eine Diagnose muss auf das Rezept, das kann Text oder ein ICD10 Schlüssel sein. Es gibt noch keine Pflicht den ICD10 Schlüssel anzugeben, keine Prüfpflicht darüber und keine Gefahr einer Absetzung wenn kein ICD10 Schlüssel angegeben ist.
Wo ist die Diagnose, wenn demnächst NUR der ICD10 angegeben wird?
Genau... im ICD10-Schlüssel.
Und was müssen wir tun, um die Diagnose "lesen" zu können?
Genau... wir müssen den entschlüsseln.
Und was passiert, wenn uns das total egal ist, was dort entschlüsselt wurde?
Genau... wenn das nicht mit dem Indikationsschlüssel passt, dann kürzen die Kassen.
Jetzt verstanden?
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Wonderwoman schrieb:
Und jetzt nochmal mit Denkfehler... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wo ist die Diagnose, wenn demnächst NUR der ICD10 angegeben wird?
Genau... im ICD10-Schlüssel.
Und was müssen wir tun, um die Diagnose "lesen" zu können?
Genau... wir müssen den entschlüsseln.
Und was passiert, wenn uns das total egal ist, was dort entschlüsselt wurde?
Genau... wenn das nicht mit dem Indikationsschlüssel passt, dann kürzen die Kassen.
Jetzt verstanden?
1. Pflichtangabe des ICD10 Schlüssels ab 01.07.2014
2. Prüfung durch den Leistungserbringer ob der ICD10 Schlüssel angegeben ist
3. Zahlungsverweigerung wenn der ICD10 Schlüssel nicht angegeben ist
Das was du aufgezählt hast, ist jetzt schon den Fall. Die Diagnose muss ich prüfen, egal ob Text oder Code. Wenn nur Code muss ich diesen entschlüsseln. Hat aber mit der Vereinbarung des GKV-SH und der KBV nichts zu tun.
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Tempelritter schrieb:
Denkfehler deinerseits, es geht um folgende Punkte
1. Pflichtangabe des ICD10 Schlüssels ab 01.07.2014
2. Prüfung durch den Leistungserbringer ob der ICD10 Schlüssel angegeben ist
3. Zahlungsverweigerung wenn der ICD10 Schlüssel nicht angegeben ist
Das was du aufgezählt hast, ist jetzt schon den Fall. Die Diagnose muss ich prüfen, egal ob Text oder Code. Wenn nur Code muss ich diesen entschlüsseln. Hat aber mit der Vereinbarung des GKV-SH und der KBV nichts zu tun.
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Wonderwoman schrieb:
Dann bitte nochmal Pkt. 2 lesen und drüber nachdenken, was passiert, wenn der ICD10 nicht da ist.
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morpheus-06 schrieb:
wo steht, dass der ICD10 Code unter die Prüfpflicht fällt?
warum kann eine bösartiger Tumor eine Schmerzhafte Bewegungsstörung auslösen?
bei deinem Beitrag ist mir nur der erste Satz klar :unamused:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8446
Schöne Pfingsten
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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paracelsus65 schrieb:
Danke - Du hast eigentlich alle Fragen rechtsicher beantwortet! Hilft mir bestimmt bei meiner Abrechnung.
Im Moment gibt es nur eine Vereinbarung zw. der KBV und dem GKV Spitzenverband zur Bedruckung der Formulare. Siehe Info des GKV Spitzenverbandes. Bis die HMR und RV geändert sind ist nichts rechtsicher. Alles was die Verbände und Sonstige dazu schreiben ist wieder wischiwaschi oder kristallkugellesen und alles andere als rechtsicher.
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morpheus-06 schrieb:
was ist daran rechtsicher?
Im Moment gibt es nur eine Vereinbarung zw. der KBV und dem GKV Spitzenverband zur Bedruckung der Formulare. Siehe Info des GKV Spitzenverbandes. Bis die HMR und RV geändert sind ist nichts rechtsicher. Alles was die Verbände und Sonstige dazu schreiben ist wieder wischiwaschi oder kristallkugellesen und alles andere als rechtsicher.
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paracelsus65 schrieb:
tschuldigung - für mich aber eine Linie der ich erst einmal folgen kann bis zur Anpassung des HMR und der RV
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....wenn das "auch" eine richtige Antwort ist, so ist dies aber"nicht mein Beitrag".
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
:wink: ...hier .......
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8446
Schöne Pfingsten
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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