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Ein hier viel verordnender Hausarzt weigert sich, den auf die Verordnungen zu schreiben. Kann ich das trotzdem abrechnen (alles andere ist korrekt, Indikationsschlüssel und Diagnose vorhanden)?
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a.sch. schrieb:
Ich (Logo) bekomme immer noch Verordnungen ohne den ICD 10 Code.
Ein hier viel verordnender Hausarzt weigert sich, den auf die Verordnungen zu schreiben. Kann ich das trotzdem abrechnen (alles andere ist korrekt, Indikationsschlüssel und Diagnose vorhanden)?
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a.sch. schrieb:
Danke!
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666 schrieb:
Kannst du :wink:
LG Martina
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rudibam schrieb:
Das ist nicht richtig! Heute Morgen Telefonat mit der AOK, ICD muß eingetragen.
Wo ist das in den HMR und Heilmittelverträgen definiert?
Selbst neueste Infos vom dem GKV-SH und der KBV widersprechen hier dieser Info deiner AOK.
Ein Rezept mit Klartextdiagnose ist gültig, es gibt keine Grundlage für eine Absetzung wenn der Code fehlt.
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Tempelritter schrieb:
wie begründet das die AOK?
Wo ist das in den HMR und Heilmittelverträgen definiert?
Selbst neueste Infos vom dem GKV-SH und der KBV widersprechen hier dieser Info deiner AOK.
Ein Rezept mit Klartextdiagnose ist gültig, es gibt keine Grundlage für eine Absetzung wenn der Code fehlt.
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666 schrieb:
Falsch, es reicht Klartextdiagnose, habe selbst Arzt, der ICD-Code nicht einträgt, so Auskunft AOK tel. lg
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Wonderwoman schrieb:
Ja, sehe ich auch so. Dann wird die AOK eben mal mit dem Sozialgericht konfrontiert. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
LOL... genau. Und wir glauben der AOK ja alles... :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
Dafür hat unsere Software jetzt extra einen Punkt, wo man aus dem ICD10 Code die Diagnose rückwärts übernehmen kann.
Mault jetzt nicht, ich habe diese schwachsinnigen Vereinbarungen nicht zu verantworten.
gr
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Veronika schrieb:
Seit 1.7.14 muss ICD10 Code UND Indischl. auf dem Rezept sein. Wenn man es genau nimmt, darf die Diagnose im Klartext nicht mehr drauf stehen.
Dafür hat unsere Software jetzt extra einen Punkt, wo man aus dem ICD10 Code die Diagnose rückwärts übernehmen kann.
Mault jetzt nicht, ich habe diese schwachsinnigen Vereinbarungen nicht zu verantworten.
gr
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben RS 2013/543 anlässlich der Rahmenvorgaben für das Jahr 2014 vom 03.12.2013 hatten wir über die Neuregelung zur Angabe eines ICD-Schlüssels auf der Heilmittelverordnung zum 1. Juli 2014 informiert.
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden (z. B. Verordnung im Rahmen eines ärztlichen Hausbesuchs). Wenn kein ICD-10-Schlüssel angegeben ist, muss die Verordnung eine gültige, ausgeschriebene Diagnose enthalten.
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Tempelritter schrieb:
GKV-SV RS-2014/180
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben RS 2013/543 anlässlich der Rahmenvorgaben für das Jahr 2014 vom 03.12.2013 hatten wir über die Neuregelung zur Angabe eines ICD-Schlüssels auf der Heilmittelverordnung zum 1. Juli 2014 informiert.
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden (z. B. Verordnung im Rahmen eines ärztlichen Hausbesuchs). Wenn kein ICD-10-Schlüssel angegeben ist, muss die Verordnung eine gültige, ausgeschriebene Diagnose enthalten.
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Wonderwoman schrieb:
Unfug!!! :point_up:
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> Unfug!!! :point_up:
Grober Unfug!!! :smile:
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb:
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logoU schrieb:
Hauptsache Indikationsschlüssel und Diagnose sind drauf.
LG Martina
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