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ICD10: I89.09BG
Bei einer anderen VO stand ein L dahinter?
In den „Katalogen“ oder App‘s sehe ich das nicht.
Grüße, Micha
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ICD 10 hat nur maximal fünf Stellen, gelegentlich kann am Ende aber noch als ein zusätzliches Kennzeichengesetzt sein. Hierbei handelt es sich in diesem Fall um einen einzelnen Buchstaben, die zwar nicht zum Diagnosecode gehören, aber bei der Abrechnung mit den Krankenkassen hilfreich sind. Ein „R“ steht beispielsweise für rechts, „L“ für links und „B“ für beidseitig. Ein „G“ bezeichnet eine gesicherte Diagnose, ein „V“ eine Verdachtsdiagnose und ein „A“ eine ausgeschlossene Diagnose. Ein „Z“ steht für einen Zustand nach einer betreffenden Diagnose.
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micha850 schrieb:
Etwas gefunden:
ICD 10 hat nur maximal fünf Stellen, gelegentlich kann am Ende aber noch als ein zusätzliches Kennzeichengesetzt sein. Hierbei handelt es sich in diesem Fall um einen einzelnen Buchstaben, die zwar nicht zum Diagnosecode gehören, aber bei der Abrechnung mit den Krankenkassen hilfreich sind. Ein „R“ steht beispielsweise für rechts, „L“ für links und „B“ für beidseitig. Ein „G“ bezeichnet eine gesicherte Diagnose, ein „V“ eine Verdachtsdiagnose und ein „A“ eine ausgeschlossene Diagnose. Ein „Z“ steht für einen Zustand nach einer betreffenden Diagnose.
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micha850 schrieb:
Ist es neu, das hinter dem ICD 10 Code jetzt noch Buchstaben hinzugefügt werden?
ICD10: I89.09BG
Bei einer anderen VO stand ein L dahinter?
In den „Katalogen“ oder App‘s sehe ich das nicht.
Grüße, Micha
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