Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
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Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
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an der Rezeption.
Diese B...
Diese kennt Theorg nicht (ungültig), kann man dies dann selber abändern/korrigieren (auf der neue VO stand T86-05) oder muss dies mit Stempel und Unterschrift vom Arzt
danke für eure antworten,
grüße
frans
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Frans schrieb:
hallo wir haben auf der VO eine ungültige ICD-10 code stehen (T86-03)
Diese kennt Theorg nicht (ungültig), kann man dies dann selber abändern/korrigieren (auf der neue VO stand T86-05) oder muss dies mit Stempel und Unterschrift vom Arzt
danke für eure antworten,
grüße
frans
Anschließend die Verordnung zum Doc faxen und das korrigierte Fax der Abrechnung beilegen.
Fertig!
Grüße
Thomas
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Ist es nicht so dass, auch wenn unsere Programme das können, da nur irgendei ICD Code stehen muss und es egal ist was er Bedeutet.
Wurde mir so von einem Kassenmitarbeiter gesagt.
GT
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T.duck schrieb:
Hallo.
Ist es nicht so dass, auch wenn unsere Programme das können, da nur irgendei ICD Code stehen muss und es egal ist was er Bedeutet.
Wurde mir so von einem Kassenmitarbeiter gesagt.
GT
Anruf in der Arztpraxis mit der Bitte den ICD-10-Code zu korrigieren. Änderung mit Stempel, Handzeichen bestätigen .
Anschließend die Verordnung zum Doc faxen und das korrigierte Fax der Abrechnung beilegen.
Fertig!
Grüße
Thomas
Nicht vergessen die VO in eine höherwertige umschreiben zu lassen.
Das bietet sich ja geradezu an, wenn man da schon mal jemanden an der Strippe hat
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Birgit88 schrieb:
radames schrieb am 4.4.16 13:58:
Anruf in der Arztpraxis mit der Bitte den ICD-10-Code zu korrigieren. Änderung mit Stempel, Handzeichen bestätigen .
Anschließend die Verordnung zum Doc faxen und das korrigierte Fax der Abrechnung beilegen.
Fertig!
Grüße
Thomas
Nicht vergessen die VO in eine höherwertige umschreiben zu lassen.
Das bietet sich ja geradezu an, wenn man da schon mal jemanden an der Strippe hat
Hallo.
Ist es nicht so dass, auch wenn unsere Programme das können, da nur irgendei ICD Code stehen muss und es egal ist was er Bedeutet.
Wurde mir so von einem Kassenmitarbeiter gesagt.
GT
Du bist nicht verpflichtet den ICD10 mit der ausgeschriebenen Diagnose zu kontrollieren.
Wir nutzen aber immer wieder gerne, Rezepte die man in irgendeinerweise ändern kann/muss, mit den Arztpraxen Kontakt aufzunehmen, um die Behandlung in höherwertigere Behandlungen ändern zu lassen. Klappt fast immer, also auch immer wieder die Chance nutzen mit den jeweiligen Arztpraxen in kontakt zu kommen :wink:
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Birgit88 schrieb:
T.duck schrieb am 4.4.16 14:16:
Hallo.
Ist es nicht so dass, auch wenn unsere Programme das können, da nur irgendei ICD Code stehen muss und es egal ist was er Bedeutet.
Wurde mir so von einem Kassenmitarbeiter gesagt.
GT
Du bist nicht verpflichtet den ICD10 mit der ausgeschriebenen Diagnose zu kontrollieren.
Wir nutzen aber immer wieder gerne, Rezepte die man in irgendeinerweise ändern kann/muss, mit den Arztpraxen Kontakt aufzunehmen, um die Behandlung in höherwertigere Behandlungen ändern zu lassen. Klappt fast immer, also auch immer wieder die Chance nutzen mit den jeweiligen Arztpraxen in kontakt zu kommen :wink:
T86.03 und T86.04 wurden in der Edition 2016 gestrichen und inhaltlich in die Codierungen T86.05†, T86.06† und T86.07† übergeleitet. Es bleibt aber wie radames schrieb: Änderungen der Diagnose bedürfen unbedingt der Bestätigung durch den Arzt (Stempel und Unterschrift).
Kann TheOrg denn wenigstens W56.22XA übersetzen? :)
(Und wie kommt man bloß auf die Idee die Verordnungsweise des Arztes aus wirtschaftlichen Gründen zu beeinflussen...?)
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Papa Alpaka schrieb:
Es ist _nicht_ egal welche Diagnose aufgeschrieben wurde (es können auch zwei Diagnosen auf einer Verordnung genannt sein, der ICD-Code muss nicht zwingend mit der ausgeschriebenen Diagnose identisch sein - das hat dann verwaltungstechnische Auswirkungen), wir sollten wissen das manche therapeutische Eingriffe bei manchen Diagnosen kontraindiziert sind (man also seiner Sache sehr sicher sein sollte bevor man sie trotzdem tut). Steht die Diagnose "Weber C-Fraktur re" auf der VO arbeite ich nicht zwischen den Ohren des Patienten, auch wenn manche Menschen das nötiger haben als die Behandlung am Sprunggelenk ;)
T86.03 und T86.04 wurden in der Edition 2016 gestrichen und inhaltlich in die Codierungen T86.05†, T86.06† und T86.07† übergeleitet. Es bleibt aber wie radames schrieb: Änderungen der Diagnose bedürfen unbedingt der Bestätigung durch den Arzt (Stempel und Unterschrift).
Kann TheOrg denn wenigstens W56.22XA übersetzen? :)
(Und wie kommt man bloß auf die Idee die Verordnungsweise des Arztes aus wirtschaftlichen Gründen zu beeinflussen...?)
hatte ich mir schon gedacht, dass der Arzt dies ändern und gegenzeichnen muss. Habe es jetzt den Pat. zum Abändern mitgegeben.
Theorg sagt mir immer wieder " ungültiger ICD-10 code" und zur Abrechnung muss ich diesen Code also vorher Abändern. Geht sonst gar nicht
PS
Wann kommt endlich diese Software für Ärzte, dann kann dieses Problem doch nicht mehr entstehen (Hoffentlich, denn ich bin mir da nicht sicher . :kissing_closed_eyes: )
Grüße
frans
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Frans schrieb:
Vielen Dank für die Antworten
hatte ich mir schon gedacht, dass der Arzt dies ändern und gegenzeichnen muss. Habe es jetzt den Pat. zum Abändern mitgegeben.
Theorg sagt mir immer wieder " ungültiger ICD-10 code" und zur Abrechnung muss ich diesen Code also vorher Abändern. Geht sonst gar nicht
PS
Wann kommt endlich diese Software für Ärzte, dann kann dieses Problem doch nicht mehr entstehen (Hoffentlich, denn ich bin mir da nicht sicher . :kissing_closed_eyes: )
Grüße
frans
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Andreas216 schrieb:
Wir sind m.W. nicht verpflichtet den ICD 10 auf Richtigkeit zu kontrollieren! Wir müssen kontrollieren, ob ein Code oder eine Diagnose auf dem rezept steht!
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Tempelritter schrieb:
ist es nur ein Code müssen diesen kontrollieren, sonst kann uns der egal sein.
(Und wie kommt man bloß auf die Idee die Verordnungsweise des Arztes aus wirtschaftlichen Gründen zu beeinflussen...?)
Weil auch wir ein vernünftiges auskommen haben wollen. Du nicht?
Bei WS2a kann man KG oder MT machen, warum sollen wir KG behandeln, meistens ist eine MT sinnvoller?
Zusätzlich ist es oft für den Patienten hilfreich auch Wärme oder seltenst Kälte zu geben, machen wir gerne, deshalb lassen wir das Rezept dahingehend ändern
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Birgit88 schrieb:
(Und wie kommt man bloß auf die Idee die Verordnungsweise des Arztes aus wirtschaftlichen Gründen zu beeinflussen...?)
Weil auch wir ein vernünftiges auskommen haben wollen. Du nicht?
Bei WS2a kann man KG oder MT machen, warum sollen wir KG behandeln, meistens ist eine MT sinnvoller?
Zusätzlich ist es oft für den Patienten hilfreich auch Wärme oder seltenst Kälte zu geben, machen wir gerne, deshalb lassen wir das Rezept dahingehend ändern
(Und wie kommt man bloß auf die Idee die Verordnungsweise des Arztes aus wirtschaftlichen Gründen zu beeinflussen...?)
Weil auch wir ein vernünftiges auskommen haben wollen. Du nicht?
Bei WS2a kann man KG oder MT machen, warum sollen wir KG behandeln, meistens ist eine MT sinnvoller?
Zusätzlich ist es oft für den Patienten hilfreich auch Wärme oder seltenst Kälte zu geben, machen wir gerne, deshalb lassen wir das Rezept dahingehend ändern
Weil ich unterschrieben habe keinen wirtschaftlich motivierten Einfluss auf das Verordnungsverhalten der Ärzteschaft zu nehmen. Und auch mit Berücksichtigung dieser Klausel und ohne MT-Zertifikat habe ich ein vernünftiges Auskommen.
Nun kommst du endlich zum Kern des Gedanken: Aus reiner Profitgeilheit [und diese Formulierung verwende ich hier absichtlich] eine Verordnung ändern zu lassen ist nicht in Ordnung; dem verordnenden Arzt Hinweise zu geben mit welchen Therapien das Problem des Patienten effektiver und vermutlich wirtschaftlicher gelöst werden kann ist dagegen geboten.
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Papa Alpaka schrieb:
Birgit88 schrieb am 12.4.16 13:57:
(Und wie kommt man bloß auf die Idee die Verordnungsweise des Arztes aus wirtschaftlichen Gründen zu beeinflussen...?)
Weil auch wir ein vernünftiges auskommen haben wollen. Du nicht?
Bei WS2a kann man KG oder MT machen, warum sollen wir KG behandeln, meistens ist eine MT sinnvoller?
Zusätzlich ist es oft für den Patienten hilfreich auch Wärme oder seltenst Kälte zu geben, machen wir gerne, deshalb lassen wir das Rezept dahingehend ändern
Weil ich unterschrieben habe keinen wirtschaftlich motivierten Einfluss auf das Verordnungsverhalten der Ärzteschaft zu nehmen. Und auch mit Berücksichtigung dieser Klausel und ohne MT-Zertifikat habe ich ein vernünftiges Auskommen.
Nun kommst du endlich zum Kern des Gedanken: Aus reiner Profitgeilheit [und diese Formulierung verwende ich hier absichtlich] eine Verordnung ändern zu lassen ist nicht in Ordnung; dem verordnenden Arzt Hinweise zu geben mit welchen Therapien das Problem des Patienten effektiver und vermutlich wirtschaftlicher gelöst werden kann ist dagegen geboten.
Birgit88 schrieb am 12.4.16 13:57:
dem verordnenden Arzt Hinweise zu geben mit welchen Therapien das Problem des Patienten effektiver und vermutlich wirtschaftlicher gelöst werden kann ist dagegen geboten.
Sag ich doch
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Birgit88 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 12.4.16 14:03:
Birgit88 schrieb am 12.4.16 13:57:
dem verordnenden Arzt Hinweise zu geben mit welchen Therapien das Problem des Patienten effektiver und vermutlich wirtschaftlicher gelöst werden kann ist dagegen geboten.
Sag ich doch
Aus reiner Profitgeilheit [und diese Formulierung verwende ich hier absichtlich] eine Verordnung ändern zu lassen ist nicht in Ordnung; dem verordnenden Arzt Hinweise zu geben mit welchen Therapien das Problem des Patienten effektiver und vermutlich wirtschaftlicher gelöst werden kann ist dagegen geboten.
Ich weiß nicht in welchem Zaitabschnitt Du arbeitest, 20 oder 15 Minutentakt?
Bei einem 20 Minutentakt hast Du einen Umsatz von 48 € die Stunde,
Bei einem 15 Minutentakt hast Du einen Umsatz von 64 € die Stunde.
Selbst 64 € h sind nicht wirklich wirtschaftlich, aber in welchem Takt therapierst Du?
Massage nimmst Du auch?
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Birgit88 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 12.4.16 14:03:
Aus reiner Profitgeilheit [und diese Formulierung verwende ich hier absichtlich] eine Verordnung ändern zu lassen ist nicht in Ordnung; dem verordnenden Arzt Hinweise zu geben mit welchen Therapien das Problem des Patienten effektiver und vermutlich wirtschaftlicher gelöst werden kann ist dagegen geboten.
Ich weiß nicht in welchem Zaitabschnitt Du arbeitest, 20 oder 15 Minutentakt?
Bei einem 20 Minutentakt hast Du einen Umsatz von 48 € die Stunde,
Bei einem 15 Minutentakt hast Du einen Umsatz von 64 € die Stunde.
Selbst 64 € h sind nicht wirklich wirtschaftlich, aber in welchem Takt therapierst Du?
Massage nimmst Du auch?
Knapp zusammengefasst: Nach breiter Meinung in diesem Forum arbeite ich unwirtschaftlich. Mein Heizungsbauer rechnet übrigens €42/Meisterstunde ab, und das im Speckgürtel nördlich des Bodensees...
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Papa Alpaka schrieb:
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/umsatz/16/109997/page=1
Knapp zusammengefasst: Nach breiter Meinung in diesem Forum arbeite ich unwirtschaftlich. Mein Heizungsbauer rechnet übrigens €42/Meisterstunde ab, und das im Speckgürtel nördlich des Bodensees...
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/umsatz/16/109997/page=1
Knapp zusammengefasst: Nach breiter Meinung in diesem Forum arbeite ich unwirtschaftlich. Mein Heizungsbauer rechnet übrigens €42/Meisterstunde ab, und das im Speckgürtel nördlich des Bodensees...
Interessanter link, danke
Dein Heizungsbauer verdient allerdings zusätzlch an dem Material das er Dir etc verkauft und das mit einem sehr guten Aufschlag. Was verkaufst Du zusätzlich zu deinen 48 € die Stunde?
Was verdient ein Physio bei Dir? Bei uns verdienen sie sehr gut, denn die Praxis gibt das her. Es gibt keinen Physio und auch keine Sekretärin die im Niedriglohnsektor arbeitet. Von dem was hier jede/r einzelne erwirtschaftet, erhält auch jede/r seinen Anteil
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Birgit88 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 12.4.16 21:19:
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/umsatz/16/109997/page=1
Knapp zusammengefasst: Nach breiter Meinung in diesem Forum arbeite ich unwirtschaftlich. Mein Heizungsbauer rechnet übrigens €42/Meisterstunde ab, und das im Speckgürtel nördlich des Bodensees...
Interessanter link, danke
Dein Heizungsbauer verdient allerdings zusätzlch an dem Material das er Dir etc verkauft und das mit einem sehr guten Aufschlag. Was verkaufst Du zusätzlich zu deinen 48 € die Stunde?
Was verdient ein Physio bei Dir? Bei uns verdienen sie sehr gut, denn die Praxis gibt das her. Es gibt keinen Physio und auch keine Sekretärin die im Niedriglohnsektor arbeitet. Von dem was hier jede/r einzelne erwirtschaftet, erhält auch jede/r seinen Anteil
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radames schrieb:
Anruf in der Arztpraxis mit der Bitte den ICD-10-Code zu korrigieren. Änderung mit Stempel, Handzeichen bestätigen .
Anschließend die Verordnung zum Doc faxen und das korrigierte Fax der Abrechnung beilegen.
Fertig!
Grüße
Thomas
keiner der Beteiligten in der Praxis (auch bei uns im Krankenhaus nicht) hat eine ärztliche Ausbildung und sollte tunlichst die Finger vom "Nachkodieren" lassen. Geht eine Eingabe nicht, verbleibt die Frage, ob der Leistungserbringer für die Korrektheit nicht überprüfbarer Daten zuständig sein kann/ muss?
Nach Meinung eines Kostenübernehmers: ja.
Wo steht das geschrieben? Keine Antwort.
Nochmalige Nachfrage nach Rechtsgrundlage auf Basis der HMR, einer Vorgabe: wieder keine Antwort.
Somit gebe ich nach Rücksprache jetzt z.B. bei den Sterndiagnosen (M07.30 wird gerne angegeben als ICD-10) den ICD "R69 Unbekannte und nicht näher bezeichnete Krankheitsursachen" ein und schreibe in den freien Begründungstext zur ersten Leistung "ICD-10 im KIS nicht eingebbar. R69 angegeben. MfG Blablabla"
Ob das der exakt richtige Weg bleiben wird, kann ich nicht sagen. Was ich sagen kann, ist, dass der Leistungserbringer nicht für eine korrekte Diagnosenstellung verantwortlich ist. Begehrt der Kostenübernehmer den korrekten ICD-10-Schlüssel aufgrund wirtschaftlicher Ausgleichsmöglichkeiten, ist eine Direktanwahl mit dem ausstellenden Arzt eben halt für den KÜ nötig.
Davon unangetastet bleibt selbstverständlich, wenn aus dem Freitext zur Diagnose die Behandlung nicht einwandfrei gewährleitet kann.
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ruesay schrieb:
Mal wieder zum Thema:
keiner der Beteiligten in der Praxis (auch bei uns im Krankenhaus nicht) hat eine ärztliche Ausbildung und sollte tunlichst die Finger vom "Nachkodieren" lassen. Geht eine Eingabe nicht, verbleibt die Frage, ob der Leistungserbringer für die Korrektheit nicht überprüfbarer Daten zuständig sein kann/ muss?
Nach Meinung eines Kostenübernehmers: ja.
Wo steht das geschrieben? Keine Antwort.
Nochmalige Nachfrage nach Rechtsgrundlage auf Basis der HMR, einer Vorgabe: wieder keine Antwort.
Somit gebe ich nach Rücksprache jetzt z.B. bei den Sterndiagnosen (M07.30 wird gerne angegeben als ICD-10) den ICD "R69 Unbekannte und nicht näher bezeichnete Krankheitsursachen" ein und schreibe in den freien Begründungstext zur ersten Leistung "ICD-10 im KIS nicht eingebbar. R69 angegeben. MfG Blablabla"
Ob das der exakt richtige Weg bleiben wird, kann ich nicht sagen. Was ich sagen kann, ist, dass der Leistungserbringer nicht für eine korrekte Diagnosenstellung verantwortlich ist. Begehrt der Kostenübernehmer den korrekten ICD-10-Schlüssel aufgrund wirtschaftlicher Ausgleichsmöglichkeiten, ist eine Direktanwahl mit dem ausstellenden Arzt eben halt für den KÜ nötig.
Davon unangetastet bleibt selbstverständlich, wenn aus dem Freitext zur Diagnose die Behandlung nicht einwandfrei gewährleitet kann.
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