Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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das Inter-Forum hat eine Verordnung komplett abgesetzt, weil der ICD-10 Code nicht elektronisch übermittelt wurde. Ich darf allerdings noch mal neu abrechnen.
Ich mache das allerdings mit einer Kliniksoftware, wo es gar nicht vorgesehen ist, irgendwo den ICD-10 Code einzutragen...
Daher meine Frage: Gibt es irgendwo eine konkrete Richtlinie, wonach ich den elektronisch übermitteln MUSS?
Vielen Dank
Marc
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Marc84 schrieb:
Hallo zusammen,
das Inter-Forum hat eine Verordnung komplett abgesetzt, weil der ICD-10 Code nicht elektronisch übermittelt wurde. Ich darf allerdings noch mal neu abrechnen.
Ich mache das allerdings mit einer Kliniksoftware, wo es gar nicht vorgesehen ist, irgendwo den ICD-10 Code einzutragen...
Daher meine Frage: Gibt es irgendwo eine konkrete Richtlinie, wonach ich den elektronisch übermitteln MUSS?
Vielen Dank
Marc
Steht in den technischen Richtlinien für die Datenübermittlung.
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Marc84 schrieb:
Okay. Macht denn zufällig noch jemand die Abrechnung mit Orbis und kann mir sagen, wo ihr da den ICD-10 Code eintragt?
Ich würde zusätzlich die Firma auf dieses "Manko" hinweisen
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....im Zweifelsfall hinter oder vor der Diagnose...oder wo sonst was frei ist...
Ich würde zusätzlich die Firma auf dieses "Manko" hinweisen
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Wonderwoman schrieb:
Ja, die Übermittlung ALLER auf der VO angegebenen ICD10-Codes ist Pflicht.
Steht in den technischen Richtlinien für die Datenübermittlung.
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Wonderwoman schrieb:
Dann hast Du offensichtlich nun ein Problem... :astonished:
Ganz sicher?
Software Firma anrufen! Schnellstmöglich Software wechseln.
Und such das Gespräch mit Interforum - auch wenn es schwer fällt.
Geht es um nur eine VO? Was ist mit den anderen?
LG,
m.
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michael933 schrieb:
NUR Indikationsschlüssel?
Ganz sicher?
Software Firma anrufen! Schnellstmöglich Software wechseln.
Und such das Gespräch mit Interforum - auch wenn es schwer fällt.
Geht es um nur eine VO? Was ist mit den anderen?
LG,
m.
Und die Abrechnungsstelle handelt korrekt... da kann man sich den Anruf auch sparen.
Ganz im Gegenteil... die fangen langsam an, alles zurückzugeben, wenn auch nur ein ICD10 fehlt. Und ausnahmsweise ist das dann nicht angreifbar, weil die Richtlinien hier aus meiner Sich eindeutig sind.
Also der, der keine oder nicht alle ICD10 in seine Software eingeben kann, wird arm dran sein oder muss zu einem Abrechnungszentrum wechseln... die lassen sich die korrekte Übermittlung dann aber bezahlen. :confused:
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Wonderwoman schrieb:
Hier wird eine Software für Ärzte "missbraucht". Die ist offensichtlich nicht für Heilmittelerbringer gedacht... somit wird es mit dem Anruf wohl schwer. :flushed:
Und die Abrechnungsstelle handelt korrekt... da kann man sich den Anruf auch sparen.
Ganz im Gegenteil... die fangen langsam an, alles zurückzugeben, wenn auch nur ein ICD10 fehlt. Und ausnahmsweise ist das dann nicht angreifbar, weil die Richtlinien hier aus meiner Sich eindeutig sind.
Also der, der keine oder nicht alle ICD10 in seine Software eingeben kann, wird arm dran sein oder muss zu einem Abrechnungszentrum wechseln... die lassen sich die korrekte Übermittlung dann aber bezahlen. :confused:
Eine meiner AN hat heute ein VO mit neuem ICD Schlüssel als ErstVO bekommen. Wir haben die VO dennoch abgelehnt, da es KEIN neuer Regelfall war, da die ICD Gruppierung auf eine Ursprungsdiagnose zurückzuführen ist (in diesem Fall Polyarthritis).
Das führte zu Diskussionen im Team: neuer ICD = neuer Regelfall?
Ich habe in einem Abrechnungszentrum angerufen - klare Auskunft: ab Mitte des Jahres wird hier auch stärker geprüft werden! Neuer ICD ist NICHT neuer Regelfall! Ein neuer Diagnoseschlüssel allein löst noch keinen neuen Regelfall aus. Nur, wenn sich z. B. die im Heilmittelkatalog festgelegte Diagnosegruppe ändert, wird ein neuer Regelfall ausgelöst.
Problem erkannt? Bin gespannt, was da noch kommt und wieviel die Kassen da sparen können... :thumbsup:
Habe versucht PhysioDeutschland mal dazu zu befragen... nach ca 10 Versuchen hatte ich immernoch nur das Besetztzeichen...
War für mich zumindest neu, da ich bislang dachte, dass wir keine Prüfplicht der ICD hätten...
Liebe Grüße,
m.
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michael933 schrieb:
Zu dem Thema vielleicht interessant:
Eine meiner AN hat heute ein VO mit neuem ICD Schlüssel als ErstVO bekommen. Wir haben die VO dennoch abgelehnt, da es KEIN neuer Regelfall war, da die ICD Gruppierung auf eine Ursprungsdiagnose zurückzuführen ist (in diesem Fall Polyarthritis).
Das führte zu Diskussionen im Team: neuer ICD = neuer Regelfall?
Ich habe in einem Abrechnungszentrum angerufen - klare Auskunft: ab Mitte des Jahres wird hier auch stärker geprüft werden! Neuer ICD ist NICHT neuer Regelfall! Ein neuer Diagnoseschlüssel allein löst noch keinen neuen Regelfall aus. Nur, wenn sich z. B. die im Heilmittelkatalog festgelegte Diagnosegruppe ändert, wird ein neuer Regelfall ausgelöst.
Problem erkannt? Bin gespannt, was da noch kommt und wieviel die Kassen da sparen können... :thumbsup:
Habe versucht PhysioDeutschland mal dazu zu befragen... nach ca 10 Versuchen hatte ich immernoch nur das Besetztzeichen...
War für mich zumindest neu, da ich bislang dachte, dass wir keine Prüfplicht der ICD hätten...
Liebe Grüße,
m.
Es gibt keine Prüfpflicht, ob der ICD10 korrekt ist, denn dann würden wir prüfen, ob die ärztliche Diagnose korrekt ist. Können wir natürlich tun, aber dann will ich das schwarz auf weiß... mit Begründung, warum man uns den Erstkontakt nicht erlaubt... denn offensichtlich können wir dann ja diagnostizieren, wenn wir das prüfen sollen. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Jaja... die erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Richtiger wird es dadurch auch nicht.
Es gibt keine Prüfpflicht, ob der ICD10 korrekt ist, denn dann würden wir prüfen, ob die ärztliche Diagnose korrekt ist. Können wir natürlich tun, aber dann will ich das schwarz auf weiß... mit Begründung, warum man uns den Erstkontakt nicht erlaubt... denn offensichtlich können wir dann ja diagnostizieren, wenn wir das prüfen sollen. :smile:
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Da gebe ich Dir grundsätzlich recht - allerdings zeigt es nur, dass die GKV mal wieder nur auf formaler Ebene argumentieren werden... und das werden sie sicherlich, leider.
LG,
m.
in Orbis trägt man gar keine Diagnose ein. Da ist lediglich das Feld für den Indikationsschlüssel.
muss nicht immer auch die geschriebene Diagnose beim Selbstabrechnen übermittelt werden?
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Tempelritter schrieb:
Marc84 schrieb am 6.5.15 12:49:
in Orbis trägt man gar keine Diagnose ein. Da ist lediglich das Feld für den Indikationsschlüssel.
muss nicht immer auch die geschriebene Diagnose beim Selbstabrechnen übermittelt werden?
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Wonderwoman schrieb:
Und das ist mein neues Geschäftsmodell. Es gibt für jeden Fall pauschal 40 Euro Schadenersatz, wenn unrechtmäßig abgesetzt wurde. :smile:
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Habe ich schon häufiger von Dir gelesen - worauf berufst Du Dich da? Klingt nach einem vernünftigen Weg aktiv dem Wahnsinn entgegen zu steuern...
LG,
m.
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Wonderwoman schrieb:
Steht im BGB... § 288. Und ich glaube, dass das auch für Kassen gilt. :smile:
Labor wird mit Orbis angefordert und der Arzt kann dann in der digitalen Krankengeschichte die Ergebnisse ansehen.
Darum ist da mit Softwarewechsel leider nix. :blush:
Und darüber werden eben auch unsere ambulanten Rezepte abgerechnet. Ich werde mich also mal an die EDV wenden und schauen welche Möglichkeiten es gibt. Hab ja sonst nix zu tun. :angry:
Sowas nervt echt ohne Ende.
Ein Krankenhaus kann mit sowas wie Theorg natürlich auch einfach nichts anfangen und vor allem wollen die unterbinden, dass sich jede Abteilung eigene Software beschafft. Daher eine für alle.
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Marc84 schrieb:
Korrekt, Orbis ist eine riesen Krankenhaussoftware. Da sind die kompletten digitalen Patientenakten, samt Befunden, Röntgenbildern, etc drin. Darüber laufen alle stationären Anforderungen.
Labor wird mit Orbis angefordert und der Arzt kann dann in der digitalen Krankengeschichte die Ergebnisse ansehen.
Darum ist da mit Softwarewechsel leider nix. :blush:
Und darüber werden eben auch unsere ambulanten Rezepte abgerechnet. Ich werde mich also mal an die EDV wenden und schauen welche Möglichkeiten es gibt. Hab ja sonst nix zu tun. :angry:
Sowas nervt echt ohne Ende.
Ein Krankenhaus kann mit sowas wie Theorg natürlich auch einfach nichts anfangen und vor allem wollen die unterbinden, dass sich jede Abteilung eigene Software beschafft. Daher eine für alle.
Andere Häuser haben doch mit sicher die selben Sorgen....
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michael933 schrieb:
Bleibt die Möglichkeit einfach bei anderen Krankenhaus-PT nachzufragen?
Andere Häuser haben doch mit sicher die selben Sorgen....
wir arbeiten auch mit Orbis. Wenn du die Patientenakte öffnest dann ist in der linken Spalte DRG Workplace. Anklicken und nun kannst du den ICD-10 Code eintragen. Du musst dann den grünen Haken oben anklicken und ganz oben auf der grünen Diskette klicken zum speichern.
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diedodo schrieb:
Hallo
wir arbeiten auch mit Orbis. Wenn du die Patientenakte öffnest dann ist in der linken Spalte DRG Workplace. Anklicken und nun kannst du den ICD-10 Code eintragen. Du musst dann den grünen Haken oben anklicken und ganz oben auf der grünen Diskette klicken zum speichern.
Schon etwas lästig alles mit Orbits finde ich. Das ewige Geklicke da...
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Marc84 schrieb:
Super Diedo. Vielen Dank. Werde ich so mal probieren.
Schon etwas lästig alles mit Orbits finde ich. Das ewige Geklicke da...
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Marc84 schrieb:
in Orbis trägt man gar keine Diagnose ein. Da ist lediglich das Feld für den Indikationsschlüssel.
in Orbis (der Software NICE, um es konkreter zu benennen) gibt man in der "DRG-Workplace" den ICD-10-Schlüssel ein. Dort wird auch der Indikationsschlüssel vom Register "Schein" aus den Personen/Falldaten nochmal angezeigt (ist somit eine prima Kontrollmöglichkeit).
Wichtig dabei: es muss ein auskodierter ICD-Schlüssel sein (Beispiel: auf der Verordnung steht "Z96.", dann fehlt die letzte Ziffer. Dieser fehlerhafte ICD-10 kann dann nicht eingegeben werden, genauso wie Sterndiagnosen, die nicht als Primärdiagnosen verwendet werden dürfen).
Mit der Absetzung hatten wir das gleiche Problem. Da weder jemand aus dem Therapeuten-Team, noch aus der Aufnahme, noch ich Arztstatus habe, kann und wird auch nicht durch uns nachkodiert. Die angerufene Kasse besteht aber auf einem korrekten ICD-10. Ansage war: "dann müssen sie wohl den Arzt kontaktieren und sich die letzte Ziffer bestätigen lassen".
Auf meine Frage, wo ich denn die vertragliche Regelung dazu lesen kann, war Stille im Telefon. Ich schreibe jetzt auf die Verordnung hinten drauf "ICD-10 unvollständig, Krankenhaussoftware" und zur Not regel ich das kurz telefonisch mit der Abrechnungsstelle.
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Und somit ist die Abrechnungsstelle im Recht, wenn sie nicht bezahlt.
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Wonderwoman schrieb:
Schau in meine erste Antwort... dann weißt Du wo das steht.
Und somit ist die Abrechnungsstelle im Recht, wenn sie nicht bezahlt.
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ruesay schrieb:
Hallo,
in Orbis (der Software NICE, um es konkreter zu benennen) gibt man in der "DRG-Workplace" den ICD-10-Schlüssel ein. Dort wird auch der Indikationsschlüssel vom Register "Schein" aus den Personen/Falldaten nochmal angezeigt (ist somit eine prima Kontrollmöglichkeit).
Wichtig dabei: es muss ein auskodierter ICD-Schlüssel sein (Beispiel: auf der Verordnung steht "Z96.", dann fehlt die letzte Ziffer. Dieser fehlerhafte ICD-10 kann dann nicht eingegeben werden, genauso wie Sterndiagnosen, die nicht als Primärdiagnosen verwendet werden dürfen).
Mit der Absetzung hatten wir das gleiche Problem. Da weder jemand aus dem Therapeuten-Team, noch aus der Aufnahme, noch ich Arztstatus habe, kann und wird auch nicht durch uns nachkodiert. Die angerufene Kasse besteht aber auf einem korrekten ICD-10. Ansage war: "dann müssen sie wohl den Arzt kontaktieren und sich die letzte Ziffer bestätigen lassen".
Auf meine Frage, wo ich denn die vertragliche Regelung dazu lesen kann, war Stille im Telefon. Ich schreibe jetzt auf die Verordnung hinten drauf "ICD-10 unvollständig, Krankenhaussoftware" und zur Not regel ich das kurz telefonisch mit der Abrechnungsstelle.
Die technische Anlage zum §302, Seite 40 bis 49. In der Fassung vom 15.09.2014 anzuwenden ab 01.10.2014. Kenne ich. Schön, dass da drin steht, bei Angabe eines/ mehrerer ICD-10-Schlüssel sind diese als Muss-Angabe im Datensatz im Segment DIA hinterlegt sein. Wusste ich als Krankenhausmitarbeiter schon vor 10 Monaten.
Du solltest allerdings meinen Post genau lesen: in dem Krankenhausinformationssystem, das wir und der Themenersteller haben, ist die Eingabe eines nicht auskodierten ICD-10 unzulässig. Das mag mit einer Praxissoftware möglich sein, in unserer Software ist die Lieferung von solchen ICD-10 an die Kostenträger von vornherein ausgeschlossen. Eine Z96.nichtsweiter anstatt Z96.6G geht nicht zur Eingabe.
Ergo ist die mir die Muss-Angabe schnurz, wenn der Arzt den ICD-10 nur teilweise angibt oder eine Stern-Diagnose aus dem Kreuz-Stern-Segment als Hauptdiagnose auf die HMVO schmettern lässt.
Aussage der Abrechnungsstelle ist, wir hätten dann für die Richtigkeit des ICD-10 zu sorgen. Was machst Du? Rufst Du den Arzt an und fragst, ob die Diagnose M07.30* die Hauptdiagnose ist und lässt dir eine zulässige Hauptdiagnose geben? Betreibst Du den Aufwand der Nachbesserung für die Fehlerhaftigkeit des austellenden Arztes? Oder kannst Du auch fehlerhafte ICD-10 eingeben und übermitteln? Oder kodierst du selber nach?
Auf mehr zielte meine Darlegung nicht ab.
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Wenn Deine Software eine Eingabe ohne Zusatz zuläßt, dann liegt es wohl daran...
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Wonderwoman schrieb:
Ein "G" ist nicht Bestandteil des von der Abrechnungsstelle geforderten ICD10-Codes.
Wenn Deine Software eine Eingabe ohne Zusatz zuläßt, dann liegt es wohl daran...
eine kurze Rückmeldung dazu, da es nicht um das "G" geht.
Arzt/ Praxispersonal setzt auf die Verordnung den ICD-10 M40.3-
und somit ist dieser ICD nicht auskodiert. Es muss die weitere Lokalisation angegeben werden. Eine Ziffer fehlt.
0 = Mehrere Lokalisationen der Wirbelsäule
1 = Okzipito-Atlanto-Axialbereich
2 = Zervikalbereich
3 = Zervikothorakalbereich
4 = Thorakalbereich
5 = Thorakolumbalbereich
6 = Lumbalbereich
7 = Lumbosakralbereich
8 = Sakral- und Sakrokokzygealbereich
9 = Nicht näher bezeichnete Lokalisation
Somit können wir diesen ICD-10 in die Krankenhaussoftware nicht eintragen. Relativ simpel. Der Status (G, Z, A, V) der Diagnose ist für mich irrelevant. Sprich, wir müssen dem Arzt hinterher rennen, um an den korrekten ICD-10 zu kommen.
Meine Fragen zielten insgeheim darauf ab, ruft jemand von Ihnen den Arzt/ die Praxis an und holt sich telefonisch die letzte Stelle? Per Fax, weil Unterschriften-pflichtig? Oder können Sie trotzdem die Dateneingabe in Ihrer Software vornehmen und einen fehlerhaften ICD übermitteln?
Wenn nicht, wo finde ich den Passus, dass wir als Nicht-Ärzte (weder das Aufnahmeteam, die Therapeuten, noch ich) für die korrekte Diagnoseermittlung zuständig sind?
Ihnen erstmal einen schönen Abend!
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ruesay schrieb:
Hallo und guten Abend Wonderwoman,
eine kurze Rückmeldung dazu, da es nicht um das "G" geht.
Arzt/ Praxispersonal setzt auf die Verordnung den ICD-10 M40.3-
und somit ist dieser ICD nicht auskodiert. Es muss die weitere Lokalisation angegeben werden. Eine Ziffer fehlt.
0 = Mehrere Lokalisationen der Wirbelsäule
1 = Okzipito-Atlanto-Axialbereich
2 = Zervikalbereich
3 = Zervikothorakalbereich
4 = Thorakalbereich
5 = Thorakolumbalbereich
6 = Lumbalbereich
7 = Lumbosakralbereich
8 = Sakral- und Sakrokokzygealbereich
9 = Nicht näher bezeichnete Lokalisation
Somit können wir diesen ICD-10 in die Krankenhaussoftware nicht eintragen. Relativ simpel. Der Status (G, Z, A, V) der Diagnose ist für mich irrelevant. Sprich, wir müssen dem Arzt hinterher rennen, um an den korrekten ICD-10 zu kommen.
Meine Fragen zielten insgeheim darauf ab, ruft jemand von Ihnen den Arzt/ die Praxis an und holt sich telefonisch die letzte Stelle? Per Fax, weil Unterschriften-pflichtig? Oder können Sie trotzdem die Dateneingabe in Ihrer Software vornehmen und einen fehlerhaften ICD übermitteln?
Wenn nicht, wo finde ich den Passus, dass wir als Nicht-Ärzte (weder das Aufnahmeteam, die Therapeuten, noch ich) für die korrekte Diagnoseermittlung zuständig sind?
Ihnen erstmal einen schönen Abend!
Ansonsten sagt die Bestimmung nur, dass ICD10-Codes übermittelt werden müssen, wenn sie angegeben sind.
Ich lege es so aus, dass ein nicht vollständiger Code auch kein ICD-10-Code ist, denn dieser steht ja im Verzeichnis. Somit muss ich diesen unvollständigen Code auch nicht an die Kasse übertragen. :wink:
Wenn ich allerdings gar keine Diagnose habe, dann würde ich das Rezept via Fax ergänzen/ändern lassen.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn es noch eine ausgeschriebene Diagnose oder einen anderen ICD10 gibt, dann reicht mir das als Diagnose.
Ansonsten sagt die Bestimmung nur, dass ICD10-Codes übermittelt werden müssen, wenn sie angegeben sind.
Ich lege es so aus, dass ein nicht vollständiger Code auch kein ICD-10-Code ist, denn dieser steht ja im Verzeichnis. Somit muss ich diesen unvollständigen Code auch nicht an die Kasse übertragen. :wink:
Wenn ich allerdings gar keine Diagnose habe, dann würde ich das Rezept via Fax ergänzen/ändern lassen.
Ich lege es so aus, dass ein nicht vollständiger Code auch kein ICD-10-Code ist, denn dieser steht ja im Verzeichnis. Somit muss ich diesen unvollständigen Code auch nicht an die Kasse übertragen. :wink:
Und genau an diesem Punkt hat mir sowohl die Abrechnungsstelle als auch die Kasse widersprochen und abgesetzt. Komplett.
Hinweis war: Ist ein ICD-10 angegeben, muss ich bei einem fehlerhaften dafür sorgen, dass er zu einem nicht fehlerhaften wird. Und diese Fehler kommen desöfteren vor. Die Kasse hat auf Nachfrage in der Abteilungsleitung das Gleiche zum Besten gegeben. Ein Hinweis auf mangelnde ärztliche Ausbildung prallte ab. Auch der Verweis darauf, dass sich die Kasse Bitte-schön mit dem Arzt direkt auseinanderklamüstern soll, wurde gänzlich mit Hinweis auf die Durchführungsbestimmungen des §302 abgelehnt.
Da ich einen ICD liefern muss (aber eigentlich nicht kann), rufen unsere Aufnahmekräfte nun die Ärzte/ Praxen an und fordern ein Fax mit einem auskodierten ICD-10. Aufwand ohne Ende. Teilweise verweigert das Praxispersonal den ICD-10. Oder der Arzt liefert per Fax den gleichen nicht auskodierten Schlüssel. Oder, gestern erst gehabt, die Praxis schickt drei ganz andere ICD-10. Alles schon gehabt. Daher mein Interesse an Ihrem Umgang mit dieser "Vorgabe".
Mal schauen, wie das weitergeht. Nimmt das Auswüchse an, werde ich frühzeitig unsere Krankenhausgesellschaft einschalten.
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ruesay schrieb:
Wonderwoman schrieb am 3.6.15 19:50:
Ich lege es so aus, dass ein nicht vollständiger Code auch kein ICD-10-Code ist, denn dieser steht ja im Verzeichnis. Somit muss ich diesen unvollständigen Code auch nicht an die Kasse übertragen. :wink:
Und genau an diesem Punkt hat mir sowohl die Abrechnungsstelle als auch die Kasse widersprochen und abgesetzt. Komplett.
Hinweis war: Ist ein ICD-10 angegeben, muss ich bei einem fehlerhaften dafür sorgen, dass er zu einem nicht fehlerhaften wird. Und diese Fehler kommen desöfteren vor. Die Kasse hat auf Nachfrage in der Abteilungsleitung das Gleiche zum Besten gegeben. Ein Hinweis auf mangelnde ärztliche Ausbildung prallte ab. Auch der Verweis darauf, dass sich die Kasse Bitte-schön mit dem Arzt direkt auseinanderklamüstern soll, wurde gänzlich mit Hinweis auf die Durchführungsbestimmungen des §302 abgelehnt.
Da ich einen ICD liefern muss (aber eigentlich nicht kann), rufen unsere Aufnahmekräfte nun die Ärzte/ Praxen an und fordern ein Fax mit einem auskodierten ICD-10. Aufwand ohne Ende. Teilweise verweigert das Praxispersonal den ICD-10. Oder der Arzt liefert per Fax den gleichen nicht auskodierten Schlüssel. Oder, gestern erst gehabt, die Praxis schickt drei ganz andere ICD-10. Alles schon gehabt. Daher mein Interesse an Ihrem Umgang mit dieser "Vorgabe".
Mal schauen, wie das weitergeht. Nimmt das Auswüchse an, werde ich frühzeitig unsere Krankenhausgesellschaft einschalten.
noch haben wir KEINE Prüfpflicht der Richtigkeit des ICD Cods...solange eine ausgeschriebene Diagnose existiert.....
Vielleicht habe ich ja auch die Eingangsfrage falsch verstanden
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo ruesay,
noch haben wir KEINE Prüfpflicht der Richtigkeit des ICD Cods...solange eine ausgeschriebene Diagnose existiert.....
Vielleicht habe ich ja auch die Eingangsfrage falsch verstanden
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
nein, die Frage wurde nicht falsch verstanden. Genauso, wie Sie es jetzt geschrieben haben, sehe ich es auch. Es existiert KEINE Prüfpflicht. Allein, es interessiert die Kasse/ den Abrechnungsdienstleister nicht. Ansage war: "Wir benötigen den ICD-10 in elektronischer Form, da wir diesen sonst aufwändig per Hand selber erfassen müssen...[...]".
Zwei Komplett-Absetzungen haben mich bisher erreicht, mit der Begründung, ich hätte den ICD-10 nicht im Datensatz übermittelt. Auch der Satz "ICD-10 unvollständig, keine Eingabe möglich" auf der Rückseite der HMVO hat die Damen und Herren völlig kalt gelassen. Ich/ wir werden einen Teufel tun und an einem ICD-10 rumbasteln, um diesen Übertragungstauglich zu bekommen.
Bin ich bundesweit der Einzige, der dieses Problem hat?
Edit: Ihnen und Wonderwoman vielen Dank für die Einsichten und Antworten.
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ruesay schrieb:
Hallo JürgenK,
nein, die Frage wurde nicht falsch verstanden. Genauso, wie Sie es jetzt geschrieben haben, sehe ich es auch. Es existiert KEINE Prüfpflicht. Allein, es interessiert die Kasse/ den Abrechnungsdienstleister nicht. Ansage war: "Wir benötigen den ICD-10 in elektronischer Form, da wir diesen sonst aufwändig per Hand selber erfassen müssen...[...]".
Zwei Komplett-Absetzungen haben mich bisher erreicht, mit der Begründung, ich hätte den ICD-10 nicht im Datensatz übermittelt. Auch der Satz "ICD-10 unvollständig, keine Eingabe möglich" auf der Rückseite der HMVO hat die Damen und Herren völlig kalt gelassen. Ich/ wir werden einen Teufel tun und an einem ICD-10 rumbasteln, um diesen Übertragungstauglich zu bekommen.
Bin ich bundesweit der Einzige, der dieses Problem hat?
Edit: Ihnen und Wonderwoman vielen Dank für die Einsichten und Antworten.
Ich gehöre mehr zur letzteren Personengruppe und konnte mich bisher IMMER durchsetzen.
Die Kasse soll Dir einfach die Stelle mitteilen, wo Du das nachlesen kannst. Meist kommt da dann heiße Luft, wie das das ja logisch wäre oder irgendein anderer Quark.
Ignorieren und zur Not geht's eben zum Sozialgericht. Hier benötigt man keinen Anwalt und so ist das Kostenrisiko sehr überschaubar.
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Wonderwoman schrieb:
Nun ja... es gibt Leute, die der Kasse jeden Mist glauben und welche, die denen zeigt, wo der Hammer hängt.
Ich gehöre mehr zur letzteren Personengruppe und konnte mich bisher IMMER durchsetzen.
Die Kasse soll Dir einfach die Stelle mitteilen, wo Du das nachlesen kannst. Meist kommt da dann heiße Luft, wie das das ja logisch wäre oder irgendein anderer Quark.
Ignorieren und zur Not geht's eben zum Sozialgericht. Hier benötigt man keinen Anwalt und so ist das Kostenrisiko sehr überschaubar.
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ruesay schrieb:
Die habe ich gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen.
Die technische Anlage zum §302, Seite 40 bis 49. In der Fassung vom 15.09.2014 anzuwenden ab 01.10.2014. Kenne ich. Schön, dass da drin steht, bei Angabe eines/ mehrerer ICD-10-Schlüssel sind diese als Muss-Angabe im Datensatz im Segment DIA hinterlegt sein. Wusste ich als Krankenhausmitarbeiter schon vor 10 Monaten.
Du solltest allerdings meinen Post genau lesen: in dem Krankenhausinformationssystem, das wir und der Themenersteller haben, ist die Eingabe eines nicht auskodierten ICD-10 unzulässig. Das mag mit einer Praxissoftware möglich sein, in unserer Software ist die Lieferung von solchen ICD-10 an die Kostenträger von vornherein ausgeschlossen. Eine Z96.nichtsweiter anstatt Z96.6G geht nicht zur Eingabe.
Ergo ist die mir die Muss-Angabe schnurz, wenn der Arzt den ICD-10 nur teilweise angibt oder eine Stern-Diagnose aus dem Kreuz-Stern-Segment als Hauptdiagnose auf die HMVO schmettern lässt.
Aussage der Abrechnungsstelle ist, wir hätten dann für die Richtigkeit des ICD-10 zu sorgen. Was machst Du? Rufst Du den Arzt an und fragst, ob die Diagnose M07.30* die Hauptdiagnose ist und lässt dir eine zulässige Hauptdiagnose geben? Betreibst Du den Aufwand der Nachbesserung für die Fehlerhaftigkeit des austellenden Arztes? Oder kannst Du auch fehlerhafte ICD-10 eingeben und übermitteln? Oder kodierst du selber nach?
Auf mehr zielte meine Darlegung nicht ab.
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