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Liebe Kollegen,
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Der schnelle und unkomplizierte Weg ist, ihn jetzt vom ZA nachtragen zu lassen, aber ... hab ich was verpasst ??
Ich habe momentan bestimmt 10 ZA-VO in Abrechnung, auf denen kein ICD 10 ist. Gab in den letzten 3 Jahren seit Einführung auch noch nie ein Problem.
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Susulo schrieb:
Habe heute ne Absetzung von der IKK Classik bekommen, weil auf einer Zahnarzt VO kein ICD drauf war. Jetzt "darf" ich den zwar nachliefern, bin aber trotzdem erstens genervt, zweitens vor allem aber irritiert, weil ich bislang auf ZA-Verorndnungen noch nie einen ICD 10 Code hatte. Außerdem ist eine Klartextdiagnose auf dem Rezept. Und der 1.7.17 ist ja auch noch nicht....
Der schnelle und unkomplizierte Weg ist, ihn jetzt vom ZA nachtragen zu lassen, aber ... hab ich was verpasst ??
Ich habe momentan bestimmt 10 ZA-VO in Abrechnung, auf denen kein ICD 10 ist. Gab in den letzten 3 Jahren seit Einführung auch noch nie ein Problem.
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"seit dem 01.07.2014 wurde vereinbart ...blabla ... dass der ICD10 grundsätzlich bis auf begründete Ausnahmen auf der Musterverordnung 13,14,16, und 18 ohne Diagnosetext anzugeben ist. Es liegt in der Verantwortung des Leistungserbringers bla bla bla....Wir haben beigefügte VO aus diesem Grunde abgesetzt".
Insgesamt eine halbe DIN A 4 Seite Text, finde das echt krass.
Also, ich möchte denen da schon gerne die HMRL entgegenhalten, dass eine Klartextdiagnose erstens reicht und dass zweitens bis 1.7. Zahnärzte nach wie vor nicht an die HMRL gebunden sind .....
auf der andern Seite zieht sich das erfahrungsgemäß in die Länge und es ist einfacher und schneller, ich lass die Ziffern da drauf schreiben, weil ich nämlich das Geld (schlappe 500 Euro) einigermaßen zügig brauch.
Wieder auf der andern Seite ist genau das Sch**, weil sie dann einfach machen was sie wollen und nicht was die HMRL sagt. Nee, also so ganz unkommentiert werde ich das nicht lassen, seh ich schon.
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Susulo schrieb:
Ja, seh ich bislang genauso. Die IKK Classic schreibt:
"seit dem 01.07.2014 wurde vereinbart ...blabla ... dass der ICD10 grundsätzlich bis auf begründete Ausnahmen auf der Musterverordnung 13,14,16, und 18 ohne Diagnosetext anzugeben ist. Es liegt in der Verantwortung des Leistungserbringers bla bla bla....Wir haben beigefügte VO aus diesem Grunde abgesetzt".
Insgesamt eine halbe DIN A 4 Seite Text, finde das echt krass.
Also, ich möchte denen da schon gerne die HMRL entgegenhalten, dass eine Klartextdiagnose erstens reicht und dass zweitens bis 1.7. Zahnärzte nach wie vor nicht an die HMRL gebunden sind .....
auf der andern Seite zieht sich das erfahrungsgemäß in die Länge und es ist einfacher und schneller, ich lass die Ziffern da drauf schreiben, weil ich nämlich das Geld (schlappe 500 Euro) einigermaßen zügig brauch.
Wieder auf der andern Seite ist genau das Sch**, weil sie dann einfach machen was sie wollen und nicht was die HMRL sagt. Nee, also so ganz unkommentiert werde ich das nicht lassen, seh ich schon.
Danke, Templer für die kurze Bestätigung oben. Reicht mir.
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Susulo schrieb:
So, hab beschlossen, dass ich nix nachtragen lasse, sondern Widerspruch einlege, außerdem will ich meine Verzugszinsen, die sie sich ja anderweitig sparen würden.
Danke, Templer für die kurze Bestätigung oben. Reicht mir.
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Tempelritter schrieb:
Für die PT steht in den HMR und Rahmenverträgen die Angabe einer Diagnose, auf den ICD10 ist das nicht begrenzt. Es gibt da eine Vereinbarung KBV u. GKV zum ICD10 Code, die geht uns nichts an und es steht auch dabei, dass ein RZ ohne Code gültig ist.
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Tempelritter schrieb:
Es muss kein ICD10 auf irgendeinem RZ stehen, eine ausgeschriebene Diagnose reicht. Die IKK Classik soll dir doch die Grundlage der Absetzung nennen.
Das alles gilt aber nur für Muster 13 / 14 / 18, nicht für Muster 16 das die ZA verwenden.
GKV Spitzenverband RUNDSCHREIBEN, Laufende Nummer: RS 2014/180
Änderung der Vordruckerläuterungen zum 01.07.2014
Auszug:
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden (z. B. Verordnung im Rahmen eines ärztlichen Hausbesuchs). Wenn kein ICD-10-Schlüssel angegeben ist, muss die Verordnung eine gültige, ausgeschriebene Diagnose enthalten.
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morpheus-06 schrieb:
Du meinst sicher diesen Text, dieses RS würde auch zum Datum passen, dass die IKK genannt hat.
Das alles gilt aber nur für Muster 13 / 14 / 18, nicht für Muster 16 das die ZA verwenden.
GKV Spitzenverband RUNDSCHREIBEN, Laufende Nummer: RS 2014/180
Änderung der Vordruckerläuterungen zum 01.07.2014
Auszug:
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden (z. B. Verordnung im Rahmen eines ärztlichen Hausbesuchs). Wenn kein ICD-10-Schlüssel angegeben ist, muss die Verordnung eine gültige, ausgeschriebene Diagnose enthalten.
a) gar nicht brauche, er b) ja aber sogar drauf stand.
Antwort: Richtig, den brauchen sie nicht, aber wenn er draufsteht, dann muss er auch elektronisch übermittelt werden und das hat die optica nicht gemacht.
Rufe also bei optica an, die erst irritiert, dann auf Nachfrage "ja, das macht nur die IKK Classic, haben wir öfters".
Nun gut, für mich bleibt jetzt letztlich alles wie es ist, abgesehen vom Arbeitsaufwand. Und vielleicht ist es ein Impuls ENDLICH bei der optica zu kündigen, weil es bescheuert ist, sowohl software als auch Abrechnungszentrum zu zahlen wo ich doch ganz alleine arbeite ..... Aber es gibt Dinge, da kann ich ziemlich phlegmatisch sein - vermutlich, weil sonst ständig in Aktion .... mal sehen
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Ein Fehler der Optica, diese würde von mir die Verzugspauschale und die Verzugszinsen in Rechnung gestellt bekommen.
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Tempelritter schrieb:
Das völlig korrekt, wenn ein oder mehrere ICD10 Codes auf dem RZ stehen, müssen alle elektr. übermittelt werden. Das steht in der techn. Anleitung zur Datenübermittlung. Fehlen Codes, setzen alle Kassen ab, Info der AZH.
Ein Fehler der Optica, diese würde von mir die Verzugspauschale und die Verzugszinsen in Rechnung gestellt bekommen.
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Da hast du vollkommen recht, es ist nur so, dass sich abrechnungstechnisch für mich nix ändert, wenn ich denen das jetzt wieder schicke. Ich hab ja noch nix abgezogen bekommen und die nächste Überweisung steht erst in 2 Wochen wieder an, da wird dann auch nix abgezogen. Bleibt also alles wie es ursprünglich war, ohne Zeitverzögerung.
Könnte denen höchstens Porto und Arbeitsaufwand in Rg stellen. Geht das ?
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 25.4.17 16:47:
Ein Fehler der Optica, diese würde von mir die Verzugspauschale und die Verzugszinsen in Rechnung gestellt bekommen.
Da hast du vollkommen recht, es ist nur so, dass sich abrechnungstechnisch für mich nix ändert, wenn ich denen das jetzt wieder schicke. Ich hab ja noch nix abgezogen bekommen und die nächste Überweisung steht erst in 2 Wochen wieder an, da wird dann auch nix abgezogen. Bleibt also alles wie es ursprünglich war, ohne Zeitverzögerung.
Könnte denen höchstens Porto und Arbeitsaufwand in Rg stellen. Geht das ?
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Tempelritter schrieb:
Du schreibst doch von einer Ansetzung, das bedeutet das RZ wurde erstmal nicht bezahlt? Durch das Wiedereinreichen zögert sich die Bezahlung weiter hinaus? Dann wären die Mahngebühren gerechtfertigt.
Ich rechne einmal im Monat ab, meist so um den 10. herum. Meine letzte Abrechnung war vor 2 Wochen -
da hab ich also sowohl neue Daten eingereicht als auch Geld für die vom Vormonat bekommen. Komplett.
Gestern hat mir die optica dieses einzelne Rezept mit dem Absetzungsschreiben zurückgeschickt (ist aus Februar) und mich gebeten, falls momentan keine Abrechnung offen sein sollte, dass ich denen das Geld zurücküberweise, ansonsten würde es zur nächsten Fälligkeit verrechnet (das wäre bei mir der 10.Mai). Nachdem ich morgen also das Ganze wieder Retour schicke und optica das korrigieren kann, wird mir am 10.Mai wohl auch nix abgezogen, das heißt im Klartext: ich hatte zwar Ärger aber keinerlei finanzielle Verzögerungen in dieser Phase.
Die Überlegung, denen das Porto fürs Einschreiben jetzt in Rechnung zu stellen finde ich aber ganz gut. Ich werde das tun.
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Susulo schrieb:
Also:
Ich rechne einmal im Monat ab, meist so um den 10. herum. Meine letzte Abrechnung war vor 2 Wochen -
da hab ich also sowohl neue Daten eingereicht als auch Geld für die vom Vormonat bekommen. Komplett.
Gestern hat mir die optica dieses einzelne Rezept mit dem Absetzungsschreiben zurückgeschickt (ist aus Februar) und mich gebeten, falls momentan keine Abrechnung offen sein sollte, dass ich denen das Geld zurücküberweise, ansonsten würde es zur nächsten Fälligkeit verrechnet (das wäre bei mir der 10.Mai). Nachdem ich morgen also das Ganze wieder Retour schicke und optica das korrigieren kann, wird mir am 10.Mai wohl auch nix abgezogen, das heißt im Klartext: ich hatte zwar Ärger aber keinerlei finanzielle Verzögerungen in dieser Phase.
Die Überlegung, denen das Porto fürs Einschreiben jetzt in Rechnung zu stellen finde ich aber ganz gut. Ich werde das tun.
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Tempelritter schrieb:
Jetzt ist das klar, ich bekomme die RZ immer mit dem Abzug von der aktuellen Abrechnung gleichzeitig zurück (AZH).
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Susulo schrieb:
Danke euch beiden nochmal. Es ist nun ganz anders: Ich hab mir nach dem ersten Ärger das Originalrezept (wurde mitgeschickt) nochmal genau angeguckt und siehe da - es war ein Code, etwas versteckt (ist ja Muster 16), draufgeschrieben. Hab also mit Emmendingen telefoniert, was das soll, weil ich bei Kieferorthopäde den ICD 10
a) gar nicht brauche, er b) ja aber sogar drauf stand.
Antwort: Richtig, den brauchen sie nicht, aber wenn er draufsteht, dann muss er auch elektronisch übermittelt werden und das hat die optica nicht gemacht.
Rufe also bei optica an, die erst irritiert, dann auf Nachfrage "ja, das macht nur die IKK Classic, haben wir öfters".
Nun gut, für mich bleibt jetzt letztlich alles wie es ist, abgesehen vom Arbeitsaufwand. Und vielleicht ist es ein Impuls ENDLICH bei der optica zu kündigen, weil es bescheuert ist, sowohl software als auch Abrechnungszentrum zu zahlen wo ich doch ganz alleine arbeite ..... Aber es gibt Dinge, da kann ich ziemlich phlegmatisch sein - vermutlich, weil sonst ständig in Aktion .... mal sehen
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