Wir sind eine moderne Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
Verstärkung!
Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
auf Dich!
Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
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Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
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Ein freundliches, aufgeschlossenes
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Therapeuten und 4
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Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
habe eine Verordnung über 6 x MLD 60 mit obigem ICD10. Geht das oder braucht’s noch z.B. : I89.01.
I13.20 = ges. Reninmangel
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karin-maria schrieb:
Liebe Kollegen/innen
habe eine Verordnung über 6 x MLD 60 mit obigem ICD10. Geht das oder braucht’s noch z.B. : I89.01.
I13.20 = ges. Reninmangel
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nadweb86 schrieb:
Ich würd es auch so nicht abarbeiten. Höchstens 30 minuten, da bist auf der sicheren seite
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Louisa78 schrieb:
Würde ich so nicht annehmen, die Kassen kürzen doch eh gerade alles auf MLD 30 runter...
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massu schrieb:
Vielleicht MLD 45 beide Nieren?😃
Ist die zeitliche Vorgabe für die Lymphdrainage im Einklang mit der Leistungsbeschreibung (§§ 17-25 der Heilmittel-Richtlinie)? Dann darf auch die jeweils verordnete Therapiedauer behandelt werden!
Zu den Leistungskürzungen bei MLD:
Die Vorgaben bezüglich der MLD (§18 Abs. 2 Nr. 7) lauten:
MLD 30: "bei leichtgradigen Lymphödemen, Ödemen oder Schwellungen zur Behandlung eines Körperteils wie
- eines Armes oder Beines oder
- des Rückens,
- des Kopfes einschließlich des Halses oder
- des Rumpfes."
MLD 45: "bei Lymphödemen, Phlebo-Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
- eines Armes und eines Beines,
- eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses,
- beider Arme oder
- beider Beine."
MLD 60: "bei schwergradigen Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
- eines Armes und eines Beines,
- eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses,
- beider Arme oder
- beider Beine.
bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z. B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie
- des Kopfes einschließlich des Halses,
- eines Armes oder
- eines Beines."
Von Seiten der Kostenträger darf nur gekürzt werden, wenn offensichtlich eine falsche Zeitangabe verordnet wurde - also meist nur, wenn lediglich ein Körperteil (z.B. "linkes Bein") behandelt werden soll.
Gruß
Nora
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karin-maria schrieb:
Danke für die Zusammenfassung
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Nora Weber schrieb:
Ist dem Therapeuten klar, was bei dieser Diagnose behandelt werden muss (evtl. tatsächlich Nierenproblem - generalisiertes Ödem?)? Dann darf die Verordnung selbstverständlich angenommen werden - wir sind zu keiner Überprüfung der Diagnose verpflichtet (und sicher auch nicht immer dafür qualifiziert).
Ist die zeitliche Vorgabe für die Lymphdrainage im Einklang mit der Leistungsbeschreibung (§§ 17-25 der Heilmittel-Richtlinie)? Dann darf auch die jeweils verordnete Therapiedauer behandelt werden!
Zu den Leistungskürzungen bei MLD:
Die Vorgaben bezüglich der MLD (§18 Abs. 2 Nr. 7) lauten:
MLD 30: "bei leichtgradigen Lymphödemen, Ödemen oder Schwellungen zur Behandlung eines Körperteils wie
- eines Armes oder Beines oder
- des Rückens,
- des Kopfes einschließlich des Halses oder
- des Rumpfes."
MLD 45: "bei Lymphödemen, Phlebo-Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
- eines Armes und eines Beines,
- eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses,
- beider Arme oder
- beider Beine."
MLD 60: "bei schwergradigen Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
- eines Armes und eines Beines,
- eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses,
- beider Arme oder
- beider Beine.
bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z. B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie
- des Kopfes einschließlich des Halses,
- eines Armes oder
- eines Beines."
Von Seiten der Kostenträger darf nur gekürzt werden, wenn offensichtlich eine falsche Zeitangabe verordnet wurde - also meist nur, wenn lediglich ein Körperteil (z.B. "linkes Bein") behandelt werden soll.
Gruß
Nora
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