für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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ich führe die Anwendungen selber durch, brauche es nur für die Kasse,
weiß jemand welchen ich dafür brauche, damit es steuerlich anerkannt wird,
also lieber die blauen oder reichen die weißen DIN A 6?
Vielen Dank für eure Hilfe
Viele Grüße
Annika
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annika491 schrieb:
Hallo, ich bin HP Physio und wollte mir nun Rezeptblöcke kaufen,
ich führe die Anwendungen selber durch, brauche es nur für die Kasse,
weiß jemand welchen ich dafür brauche, damit es steuerlich anerkannt wird,
also lieber die blauen oder reichen die weißen DIN A 6?
Vielen Dank für eure Hilfe
Viele Grüße
Annika
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eim schrieb:
Die Farbe ist egal ,kann man auch selber erstellen.
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die neue schrieb:
Wenn Du die Anwendungen selbst durchführst, benötigst Du überhaupt kein Rezept. Ein Rezept musst Du nur ausstellen, wenn Du die Diagnose stellst und der Patient geht woanders hin zur Behandlung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@annika491 Meinst du Rezeptblock oder Quittungsblock?
Und da konnte ich dann angeben, was schon drauf soll an Daten.
Name
Berufsbezeichnung
Adresse
Steuernummer
Bankverbindung
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Halbtitan schrieb:
Ich habe mir welche bestellt.
Und da konnte ich dann angeben, was schon drauf soll an Daten.
Name
Berufsbezeichnung
Adresse
Steuernummer
Bankverbindung
Ja, ich weiß ich muss nichts ausstellen,
wenn der Patient zu mir kommt
Ich brauche das nur für die STEUERN,
sprich hinter jeder Quittung kommt ein Rezept mit Diagnose,
damit es kleinunternehmergeregelt bleibt.
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Ja, ich weiß ich muss nichts ausstellen,
wenn der Patient zu mir kommt
Ich brauche das nur für die STEUERN,
sprich hinter jeder Quittung kommt ein Rezept mit Diagnose,
damit es kleinunternehmergeregelt bleibt.
Ich empfehle dir, dich mal von einem versierten Steuerberater aufklären zu lassen was korrekte Rechnungslegung im Sinne des Steuerrechts heißt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
annika491 schrieb am 27.09.2023 20:37 Uhr:Vielen Dank für eure Antworten. Quatsch! Für das Finanzamt brauchst du überhaupt kein Rezept. Und mit Kleinunternehmer hat das auch gar nichts zu tun.
Ja, ich weiß ich muss nichts ausstellen,
wenn der Patient zu mir kommt
Ich brauche das nur für die STEUERN,
sprich hinter jeder Quittung kommt ein Rezept mit Diagnose,
damit es kleinunternehmergeregelt bleibt.
Ich empfehle dir, dich mal von einem versierten Steuerberater aufklären zu lassen was korrekte Rechnungslegung im Sinne des Steuerrechts heißt.
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annika491 schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, ich weiß ich muss nichts ausstellen,
wenn der Patient zu mir kommt
Ich brauche das nur für die STEUERN,
sprich hinter jeder Quittung kommt ein Rezept mit Diagnose,
damit es kleinunternehmergeregelt bleibt.
denn wenn ein Patient privat zu mir kommt,
dann läuft das auf die 19 % Regelung
außer ich stelle die Diagnose mit entsprechender Behandlung.
Und ja ich habe darüber mit meiner Steuerberaterin gesprochen
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Als (sektoraler) HP gehörst du zu den sog. Katalogberufe die laut UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Link Daher ist diese 19 % Ust. völliger Quatsch. Und, aus diesem Grund ist auch der Kleinunternehmerregelung nicht zutreffend/anwendbar. Du kannst als (s)HP eine Mio Jahresumsatz machen, du bezahlst dann immer noch keine Ust.
Du bist zur ordnungsgemäße Rechnungslegung verpflichtet. Dazu gehört auch, dass du die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Rechnung Ordnungsgemäße Rechnungen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen befolgen musst.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Präventionsleistungen wie Kurse usw. sind nach laufender Rechtssprechung des BFH schon mit 19% umsatzsteuerpflichtig.
Ich stelle als HP meine Patienten eine Rechnung über meine Leistungen, mehr nicht. Ein Rezept für meine eigene Leistungen habe ich noch nie in meinem Berufsleben ausgestellt.
Und noch klarstellend: Als sektoraler HP bist du NICHT als Physio tätig, sondern als Heilpraktiker. Du übst 2 verschiedene Berufe nebeneinander aus, die du nicht vermischen solltest.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@annika491 Sorry, dann hat deine Steuerberaterin offensichtlich keine Ahnung. Kommt leider zu oft vor.
Als (sektoraler) HP gehörst du zu den sog. Katalogberufe die laut UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Link Daher ist diese 19 % Ust. völliger Quatsch. Und, aus diesem Grund ist auch der Kleinunternehmerregelung nicht zutreffend/anwendbar. Du kannst als (s)HP eine Mio Jahresumsatz machen, du bezahlst dann immer noch keine Ust.
Du bist zur ordnungsgemäße Rechnungslegung verpflichtet. Dazu gehört auch, dass du die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Rechnung Ordnungsgemäße Rechnungen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen befolgen musst.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Präventionsleistungen wie Kurse usw. sind nach laufender Rechtssprechung des BFH schon mit 19% umsatzsteuerpflichtig.
Ich stelle als HP meine Patienten eine Rechnung über meine Leistungen, mehr nicht. Ein Rezept für meine eigene Leistungen habe ich noch nie in meinem Berufsleben ausgestellt.
Und noch klarstellend: Als sektoraler HP bist du NICHT als Physio tätig, sondern als Heilpraktiker. Du übst 2 verschiedene Berufe nebeneinander aus, die du nicht vermischen solltest.
Das ist gaaanz, gaaanz wichtig.
Es ist z.B. ein immenser Unterschied ob ein Patient privat zu dir kommt oder ein Kunde.
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Halbtitan schrieb:
Annika, du musst unbedingt lernen dich präzise auszudrücken.
Das ist gaaanz, gaaanz wichtig.
Es ist z.B. ein immenser Unterschied ob ein Patient privat zu dir kommt oder ein Kunde.
Kommt ein Kunde zu dir, wenn du in der Physio Rolle steckst, dann darfst du natürlich ohne ein Rezept nicht behandeln. Er bleibt ein Kunde, welcher Präventive-/Wellness-Trainingsleistungen in Anspruch nehmen kann. Dann musst du auch Umsatzsteuer zahlen.
Wenn du keine Lust/Zeit hast einen Kunden, welcher dich in der Rolle des sHP konstituiert hat, weiter zu behandeln, dann kannst du für deine Kollegen ein Physiorezept ausstellen. Auch diese Behandlungen sind dann Umsatzsteuerfrei.
Und Achtung: Während SHP Leistungen von vielen privaten (Zusatz-) Versicherungen übernommen werden, werden durch sHP/HP ausgestellte Physio Rezepte nicht immer übernommen.
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MeFe89 schrieb:
Ein Kunde der bei dir eine Heilpraktikerleistung wahrnimmt ist ein Patient. Dieser wird behandelt. Dann entfällt die Umsatzsteuer.
Kommt ein Kunde zu dir, wenn du in der Physio Rolle steckst, dann darfst du natürlich ohne ein Rezept nicht behandeln. Er bleibt ein Kunde, welcher Präventive-/Wellness-Trainingsleistungen in Anspruch nehmen kann. Dann musst du auch Umsatzsteuer zahlen.
Wenn du keine Lust/Zeit hast einen Kunden, welcher dich in der Rolle des sHP konstituiert hat, weiter zu behandeln, dann kannst du für deine Kollegen ein Physiorezept ausstellen. Auch diese Behandlungen sind dann Umsatzsteuerfrei.
Und Achtung: Während SHP Leistungen von vielen privaten (Zusatz-) Versicherungen übernommen werden, werden durch sHP/HP ausgestellte Physio Rezepte nicht immer übernommen.
danke für die Infos. Und was machst Du mit Patienten, die das Geld bar bezahlen? Und es eben nur eine Quittung gibt. Da sollte ich dann laut Steuerberaterin eben ein Rezept zu ausstellen.
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annika491 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Guten Morgen Lars,
danke für die Infos. Und was machst Du mit Patienten, die das Geld bar bezahlen? Und es eben nur eine Quittung gibt. Da sollte ich dann laut Steuerberaterin eben ein Rezept zu ausstellen.
Deine Anschrift muss auf der Quittung sein. Am einfachsten geht das mit einem Stempel, der auch deine Berufsbezeichnung "sektoraler HP" (nicht Physio!) enthält. Dazu als Zweck "heilpraktische Behandlung" o. ä. (nur nicht "Krankengymnastik" oder so).
Alternativ schreibst du eine HP-Rechnung und machst darauf der Vermerk "bar bezahlt am..." + deine Unterschrift. Fertig. Ansonsten steht die HP-Diagnose in deine HP-Pflichtdokumentation und das interessiert das FA überhaupt nicht.
Merke dir: entweder denkst und behandelst du als HP, dann ist auch deine Rechnungslegung wie ein HP. Oder du denkst und behandelst als PT mit alle Konsequenzen daraus. Du musst dir fürs FA einfach nur ein bissl eine gespaltene Persönlichkeit zulegen. 🤣
Empfehlung: Kaufe dir "Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Karl-Fritz König" um dir mit der HP-Abrechnung vertraut zu machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@annika491 Erneut, Unsinn. Siehe die verlinkte Regelungen für Rechnung (oder Quittung) bei Beträge unter 250,- €.
Deine Anschrift muss auf der Quittung sein. Am einfachsten geht das mit einem Stempel, der auch deine Berufsbezeichnung "sektoraler HP" (nicht Physio!) enthält. Dazu als Zweck "heilpraktische Behandlung" o. ä. (nur nicht "Krankengymnastik" oder so).
Alternativ schreibst du eine HP-Rechnung und machst darauf der Vermerk "bar bezahlt am..." + deine Unterschrift. Fertig. Ansonsten steht die HP-Diagnose in deine HP-Pflichtdokumentation und das interessiert das FA überhaupt nicht.
Merke dir: entweder denkst und behandelst du als HP, dann ist auch deine Rechnungslegung wie ein HP. Oder du denkst und behandelst als PT mit alle Konsequenzen daraus. Du musst dir fürs FA einfach nur ein bissl eine gespaltene Persönlichkeit zulegen. 🤣
Empfehlung: Kaufe dir "Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Karl-Fritz König" um dir mit der HP-Abrechnung vertraut zu machen.
Nur so als Tipp, es gibt fertig nummerierte und selbstdurchschreibende Rechnungblöcke von verschiedene Anbieter (das Bild ist die Ausführung für Kleinunternehmen, es gibt auch andere Ausführungen). Das wäre eine einfache händisch Möglichkeit.
Trotzdem würde ich mir persönlich lieber eine einfache HP-Software zulegen. Dann hast du alles drin was du brauchst. Nur als Beispiel gedacht:
Abrechnungssoftware | SoliPrax GmbH | Von Heilpraktikern – für Heilpraktiker
Heilpraktiker Software heilpraxisLIFE: Heilpraktiker-Software heilpraxisLIFE - Praxissoftware für Heilpraktiker - Heilpraktiker-
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nur so als Tipp, es gibt fertig nummerierte und selbstdurchschreibende Rechnungblöcke von verschiedene Anbieter (das Bild ist die Ausführung für Kleinunternehmen, es gibt auch andere Ausführungen). Das wäre eine einfache händisch Möglichkeit.
Trotzdem würde ich mir persönlich lieber eine einfache HP-Software zulegen. Dann hast du alles drin was du brauchst. Nur als Beispiel gedacht:
Abrechnungssoftware | SoliPrax GmbH | Von Heilpraktikern – für Heilpraktiker
Heilpraktiker Software heilpraxisLIFE: Heilpraktiker-Software heilpraxisLIFE - Praxissoftware für Heilpraktiker - Heilpraktiker-
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eim schrieb:
Ich kann Lars nur zustimmen.Der Vorteil z.B. bei Soliprax kann man auch das Buchhaltungsmodul dazu erwerben ,alle Rechnungen können dann dort direkt ausgedruckt und eben als Bar mit Quittung ausgedruckt werden oder wenn die Zahlung auf meinem Konto ist als gezahlt markiert werden .Dadurch hab ich sie direkt mit Rechnungsnummer in der Buchhaltung gebe dann alles Restliche in Buchhaltungsmodul ein und ziehe die Daten dann auf einen USB Stick und geb es dem STB.der den Rest für FA macht. Und natürlich können diese Programme noch mehr.Karteikarten anlegen ,Rezepte ausdrucken Terminplanung etc..Allerdings macht ein Lostenvergleich bei den Programmen Sinn.
Guten Abend Lars, super, ich danke Dir für Deine Zeit und die vielen Infos, dann weiß ich jetzt Bescheid. Dir einen schönen Abend ;-)
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annika491 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Guten Abend Lars, super, ich danke Dir für Deine Zeit und die vielen Infos, dann weiß ich jetzt Bescheid. Dir einen schönen Abend ;-)
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annika491 schrieb:
das verstehe ich jetzt nicht Lars,
denn wenn ein Patient privat zu mir kommt,
dann läuft das auf die 19 % Regelung
außer ich stelle die Diagnose mit entsprechender Behandlung.
Und ja ich habe darüber mit meiner Steuerberaterin gesprochen
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