Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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passen wir deine Arbeitszei...
Artz verschreibt 10 Behandlungseinheiten für MLD-30 (ICD-Code: R60,9G), 10 Therapie geplant und die 10 Termine hat die Patientin auch wahrgenommen. Abrechnungszentral schreibt: Höchtsmenge pro Verordnung wurden überschritten.
Es heisst 4 Therapien wird die KK nicht erstatten und ich habe umsonst gearbeitet.
Wer ist Schuld ?
Der Orthopäd, der die Verordnung ausstellt, sollte in der Regel wissen, wie viele Behandlungseinheiten die Krankenkasse für eine bestimmte Therapie und Indikation erstattet. Anderseits der Therapeut die Verordnung auf formale Richtigkeit prüfen, bevor die Behandlung beginnt.
Sieht Ihr hier eine Lösung, dass ich die Therapien bezahlt bekomme ?
Danke !
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sabine963 schrieb:
Icd Code wäre interessant.
ICD-Code : R60.9G
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alexandre guillaume schrieb:
@sabine963 Hallo Sabine,
ICD-Code : R60.9G
hmm den hat sie doch oben in ihrem Beitrag angeggeben.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hallo sabine963,
hmm den hat sie doch oben in ihrem Beitrag angeggeben.
MfG
JürgenK ;)
Welche Abrechnungszentrale? Hast du das Rezept zurückbekommen?
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massu schrieb:
Wenn einer schuldig ist, dann du. WIR sind in der Prüfpflicht!
Welche Abrechnungszentrale? Hast du das Rezept zurückbekommen?
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alexandre guillaume schrieb:
Werte Kollegen,
Artz verschreibt 10 Behandlungseinheiten für MLD-30 (ICD-Code: R60,9G), 10 Therapie geplant und die 10 Termine hat die Patientin auch wahrgenommen. Abrechnungszentral schreibt: Höchtsmenge pro Verordnung wurden überschritten.
Es heisst 4 Therapien wird die KK nicht erstatten und ich habe umsonst gearbeitet.
Wer ist Schuld ?
Der Orthopäd, der die Verordnung ausstellt, sollte in der Regel wissen, wie viele Behandlungseinheiten die Krankenkasse für eine bestimmte Therapie und Indikation erstattet. Anderseits der Therapeut die Verordnung auf formale Richtigkeit prüfen, bevor die Behandlung beginnt.
Sieht Ihr hier eine Lösung, dass ich die Therapien bezahlt bekomme ?
Danke !
Meine Software sagt sofort, das hier nur 6 Behandlungen möglich sind.
Die Prüfpflicht liegt bei dir und nicht beim Orthopäden. Hast du keine Software die das prüft?
Die 4x sind leider Lehrgeld.
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alexandre guillaume schrieb:
Ich arbeite mit Noventi ORA, es sagt mir nichts
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massu schrieb:
@alexandre guillaume hat die Azh dir das Rezept zurückgeschickt?
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alexandre guillaume schrieb:
@massu Ja, genau
dann ruf die Arztpraxis an und beschreibe denen dein Problem. Die Höchstmenge wurde überschritten, du hast es erst jetzt gemerkt und du erklärst genau was du brauchst.
1. Hast du eine 2 Seiten Verordnung? Dann mach eine neue 2. Seite und lass den Patient 6x unterschreiben. Unten schreibst du: Abbruch da erreichen der Höchstmenge
2. Hast du nur eine Seite Verordnung dann streichst du die 4 letzten und schreibst die gleiche Begründung unten. Oder wenn die Arztpraxis mitmacht, lass dir eine neue Verordnung mit 6x mit GLEICHEM Ausstellungsdatum zuschicken als Zweitschrift.
3. Lass dir ein neues Rezept für die restlichen 4 x MLD 30 ausstellen. Das Ausstellungsdatum sollte von der 7. Behandlung sein. Zuschicken lassen, und vom Patienten unterschreiben lassen.
Viel Erfolg!
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massu schrieb:
@alexandre guillaume
dann ruf die Arztpraxis an und beschreibe denen dein Problem. Die Höchstmenge wurde überschritten, du hast es erst jetzt gemerkt und du erklärst genau was du brauchst.
1. Hast du eine 2 Seiten Verordnung? Dann mach eine neue 2. Seite und lass den Patient 6x unterschreiben. Unten schreibst du: Abbruch da erreichen der Höchstmenge
2. Hast du nur eine Seite Verordnung dann streichst du die 4 letzten und schreibst die gleiche Begründung unten. Oder wenn die Arztpraxis mitmacht, lass dir eine neue Verordnung mit 6x mit GLEICHEM Ausstellungsdatum zuschicken als Zweitschrift.
3. Lass dir ein neues Rezept für die restlichen 4 x MLD 30 ausstellen. Das Ausstellungsdatum sollte von der 7. Behandlung sein. Zuschicken lassen, und vom Patienten unterschreiben lassen.
Viel Erfolg!
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Anilu87 schrieb:
Es ist dein Fehler.
Meine Software sagt sofort, das hier nur 6 Behandlungen möglich sind.
Die Prüfpflicht liegt bei dir und nicht beim Orthopäden. Hast du keine Software die das prüft?
Die 4x sind leider Lehrgeld.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@alexandre guillaume Das Bundessozialgericht hat schon vor etliche Jahre unsere Prüfplicht bestimmt. Also bist du, ohne dich zu nahe treten zu wollen, selbst Schuld.
KBV2GO
Thevea
Sehr schön. Gibt es beides auch als App.
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alexandre guillaume schrieb:
Ah super Danke!
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sabine963 schrieb:
Falls du noch keine Prüfsoftware hast:
KBV2GO
Thevea
Sehr schön. Gibt es beides auch als App.
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