Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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Klonkrieger schrieb:
Hi wiederin den neuen HMR ist ja von Höchstmenge und orientierender Behandlungsmenge die Rede. Bsp. LY: Höchstmenge 6 x VO ist klar. Insgesamt darf der arzt 30 Einheiten verordnen - also 5 Verordnungen bei 6 Einheiten. KAnn er auch10 x verordnen und dafür nur 3 Rezepte?
bei dem von dir geschriebenen "Höchstmenge 6 x VO" könnte man meinen, dass 6 Verordnungen ausgestellt werden dürften. Korrekt lautet hier die Formulierung im Heilmittelkatalog dagegen "Höchstmenge je VO: bis zu 6x/VO" - also die Anzahl, die auf einer Verordnung maximal stehen darf (hier: 6 mal pro Verordnung). Und Höchstmenge heißt Höchstmenge... - also nicht mehr. :wink:
Ein Arzt kann aber auch gerne 10 Verordnungen ausstellen - wobei beim genannten Beispiel der Diagnosegruppe LY dann jeweils 3 Behandlungen je Verordnung aufgeschrieben werden dürften, sofern der Arzt innerhalb der orientierenden Behandlungsmenge bleiben möchte. Er könnte aber auch 10 Verordnungen je (maximal) 6 Behandlungen ausstellen, da die orientierende Behandlungsmenge ja nur eine Orientierung sein soll.
Und wenn wir noch eine passende Diagnose und Diagnosegruppe aus dem langfristigen Heilmittelbedarf oder dem besonderen Verordnungsbedarf haben, dürfen ja sowieso bis zu 60 Behandlungen auf einer Verordnung stehen (z.B. bei der Frequenzspanne 1-5 pro Woche) - im obigen Beispiel der Diagnosegruppe LY unter anderem für die ICD-10-Codes C00 bis C97 (Bösartige Neubildungen), I89.01/.02 (Lymphödem Stadium II oder III) oder E88.20 bis E88.22 (Lipödem Stadium I bis III).
Gruß
Nora
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Das andere mit der orientierenden Behandlungsmenge ist mir noch nicht ganz klar. Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Arzt der mir erzählte das Pat X nachdem ihm die maximale Behandlungsmenge (eines Rezeptes ohne langfristigem Heilmittelbedarf) laut orientierender Menge 30, 6 Monate Pause machen muß!?
Das hat mich extrem verwirrt...
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Klonkrieger schrieb:
Das mit dem 6x/VO habe ich verstanden - nur doof geschrieben.
Das andere mit der orientierenden Behandlungsmenge ist mir noch nicht ganz klar. Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Arzt der mir erzählte das Pat X nachdem ihm die maximale Behandlungsmenge (eines Rezeptes ohne langfristigem Heilmittelbedarf) laut orientierender Menge 30, 6 Monate Pause machen muß!?
Das hat mich extrem verwirrt...
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Nora Weber schrieb:
Bin mir nicht sicher, ob dir das mit der Höchstmenge wirklich klar ist, oder ob hier das Problem liegt:
bei dem von dir geschriebenen "Höchstmenge 6 x VO" könnte man meinen, dass 6 Verordnungen ausgestellt werden dürften. Korrekt lautet hier die Formulierung im Heilmittelkatalog dagegen "Höchstmenge je VO: bis zu 6x/VO" - also die Anzahl, die auf einer Verordnung maximal stehen darf (hier: 6 mal pro Verordnung). Und Höchstmenge heißt Höchstmenge... - also nicht mehr. :wink:
Ein Arzt kann aber auch gerne 10 Verordnungen ausstellen - wobei beim genannten Beispiel der Diagnosegruppe LY dann jeweils 3 Behandlungen je Verordnung aufgeschrieben werden dürften, sofern der Arzt innerhalb der orientierenden Behandlungsmenge bleiben möchte. Er könnte aber auch 10 Verordnungen je (maximal) 6 Behandlungen ausstellen, da die orientierende Behandlungsmenge ja nur eine Orientierung sein soll.
Und wenn wir noch eine passende Diagnose und Diagnosegruppe aus dem langfristigen Heilmittelbedarf oder dem besonderen Verordnungsbedarf haben, dürfen ja sowieso bis zu 60 Behandlungen auf einer Verordnung stehen (z.B. bei der Frequenzspanne 1-5 pro Woche) - im obigen Beispiel der Diagnosegruppe LY unter anderem für die ICD-10-Codes C00 bis C97 (Bösartige Neubildungen), I89.01/.02 (Lymphödem Stadium II oder III) oder E88.20 bis E88.22 (Lipödem Stadium I bis III).
Gruß
Nora
Die Rezepte dürfen je Verordnung max. 6 Einheiten haben. KG-ZNS 10 Einheiten. Ist die Diagnose ein besonderer Verordnungsbedarf oder ein langfristiger Heilmittelbedarf darf das Rezept für 12 Wochen ausgestellt werden (24x 1-2/Woche).
WICHTIG: stellt der Arzt ein Rezept für 12 Wochen aus und es ist kein BVB oder LHB bekommen wir nur 6 Einheiten bezahlt. Immer ICD10 prüfen.
Es muss keine Pause gemacht werden, es KANN. Wenn der Patient nach den 18 Einheiten (orientierende Behandlungsmenge) weitere Therapie braucht, kann der Arzt einfach weiterverordnen. Wichtig, ab dem Ausstellungsdatum wird gerechnet, nicht nach dem letzten Behandlungstag.
Ein neuer Arzt löst einen neuen Verordnungsfall aus.
Ich hoffe, das ist verständlich geschrieben
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
Sandra
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Katerchen schrieb:
Hallo,
Die Rezepte dürfen je Verordnung max. 6 Einheiten haben. KG-ZNS 10 Einheiten. Ist die Diagnose ein besonderer Verordnungsbedarf oder ein langfristiger Heilmittelbedarf darf das Rezept für 12 Wochen ausgestellt werden (24x 1-2/Woche).
WICHTIG: stellt der Arzt ein Rezept für 12 Wochen aus und es ist kein BVB oder LHB bekommen wir nur 6 Einheiten bezahlt. Immer ICD10 prüfen.
Es muss keine Pause gemacht werden, es KANN. Wenn der Patient nach den 18 Einheiten (orientierende Behandlungsmenge) weitere Therapie braucht, kann der Arzt einfach weiterverordnen. Wichtig, ab dem Ausstellungsdatum wird gerechnet, nicht nach dem letzten Behandlungstag.
Ein neuer Arzt löst einen neuen Verordnungsfall aus.
Ich hoffe, das ist verständlich geschrieben
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
Sandra
verodnen darf. Und zwar dort steht unter der Rubrik von "außerhalb des Regelfalles " == Die weitere Therapie muss medizinisch
begründet werden und in den ärtzlichen Akten dokumentiert sein.
Fremdbefunde z.B. von Therapeuten können zu Rate gezogen werden .
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Dass eine Therapie immer medizinisch begründet sein sollte versteht sich wohl auch von selbst und dass wir Therapeuten auch - wenn auch in seltenen Fällen - um unsere Einschätzung gefragt werden ist ja auch nichts Neues. Einzig der Hinweis, dass eine Überschreitung der orientierenden Behandlungsmenge nun beim Arzt intern dokumentiert werden soll, ist erwähnenswert und den neuen Heilmittel-Richtlinien geschuldet. Diese beschreiben übrigens auch - und sogar korrekt - wie, wo und was der Arzt verordnen darf... :sunglasses:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Dumm nur, dass es in sechs Tagen keinen Regelfall und damit auch keine Verordnung außerhalb des Regelfalls mehr gibt... :wink:
Dass eine Therapie immer medizinisch begründet sein sollte versteht sich wohl auch von selbst und dass wir Therapeuten auch - wenn auch in seltenen Fällen - um unsere Einschätzung gefragt werden ist ja auch nichts Neues. Einzig der Hinweis, dass eine Überschreitung der orientierenden Behandlungsmenge nun beim Arzt intern dokumentiert werden soll, ist erwähnenswert und den neuen Heilmittel-Richtlinien geschuldet. Diese beschreiben übrigens auch - und sogar korrekt - wie, wo und was der Arzt verordnen darf... :sunglasses:
Gruß
Nora
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eim schrieb:
Ich habe jetzt vom Lymphologicum das neue Heft bekommen und dort ist explizit beschrieben wie ,wo und was der Arzt
verodnen darf. Und zwar dort steht unter der Rubrik von "außerhalb des Regelfalles " == Die weitere Therapie muss medizinisch
begründet werden und in den ärtzlichen Akten dokumentiert sein.
Fremdbefunde z.B. von Therapeuten können zu Rate gezogen werden .
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