Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Dem gegenüber steht der Rahmenvertrag für die Ergotherapeuten, wo im §7 Abs. 5 folgendes geregelt ist:
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig
identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben
Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen
desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb
von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die
später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre
Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung
innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der
zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen.
Ich schreib schon auf die Verordnung mit Sternchen beim ersten Termin, wann der letzte Termin der vorhergehenden VO war und den Hinweis auf den Paragraphen und die setzen trotzdem ab. Ist das einfach nur Dummfang in der Hoffnung ich lass mich durch den Hinweis auf die HMR abschrecken oder ist das einfach eine tückische Falle für die Ergotherapeuten?
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physiox100 schrieb:
DDG setzt mir ständig Verordnungen ab, da die mit Hinweis auf die HMR nach spätestens 28 Tagen begonnen werden müssen.
Dem gegenüber steht der Rahmenvertrag für die Ergotherapeuten, wo im §7 Abs. 5 folgendes geregelt ist:
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig
identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben
Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen
desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb
von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die
später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre
Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung
innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der
zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen.
Ich schreib schon auf die Verordnung mit Sternchen beim ersten Termin, wann der letzte Termin der vorhergehenden VO war und den Hinweis auf den Paragraphen und die setzen trotzdem ab. Ist das einfach nur Dummfang in der Hoffnung ich lass mich durch den Hinweis auf die HMR abschrecken oder ist das einfach eine tückische Falle für die Ergotherapeuten?
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Ich würde mich direkt an die Kasse (vermutlich Barmer) wenden, denn die DDG ist hier wie auch die DAVASO uns alle anderen juristisch eher als dumm einzustufen.
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Wonderwoman schrieb:
Also ich kenne den Rahmenvertrag der Ergos nicht... wenn das aber so vereinbart wurde, dann ist das ein Sonderfall, der gültig sein dürfte. Man bedenke, dass die HMR keine Gesetz sind.
Ich würde mich direkt an die Kasse (vermutlich Barmer) wenden, denn die DDG ist hier wie auch die DAVASO uns alle anderen juristisch eher als dumm einzustufen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die 28 Tagen haben dennoch Gültigkeit (hat Vorrang). Also entweder alte VO abbrechen oder neue VO neu ausstellen bzw. umdatieren lassen. Das war aber immer schon so.
Meine Dauerpattis bekommen beim vorletzten Mal Bescheid, dass sie ein neues Rezept holen können. Bringt mir ein Patient ein neues Rezept früher und es verfällt in 28Tagen, dann muss der Patient wieder zum Arzt und sich ein neues holen. Klappt gut 👍
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massu schrieb:
Was spricht dagegen, das Rezept später auszustellen? Warum tust du dir so einen Stress an???
Meine Dauerpattis bekommen beim vorletzten Mal Bescheid, dass sie ein neues Rezept holen können. Bringt mir ein Patient ein neues Rezept früher und es verfällt in 28Tagen, dann muss der Patient wieder zum Arzt und sich ein neues holen. Klappt gut 👍
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