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DDG setzt mir ständig Verordnungen ab, da die mit Hinweis auf die HMR nach spätestens 28 Tagen begonnen werden müssen.
Dem gegenüber steht der Rahmenvertrag für die Ergotherapeuten, wo im §7 Abs. 5 folgendes geregelt ist:
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen.
Ich schreib schon auf die Verordnung mit Sternchen beim ersten Termin, wann der letzte Termin der vorhergehenden VO war und den Hinweis auf den Paragraphen und die setzen trotzdem ab. Ist das einfach nur Dummfang in der Hoffnung ich lass mich durch den Hinweis auf die HMR abschrecken oder ist das einfach eine tückische Falle für die Ergotherapeuten?
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DDG setzt mir ständig Verordnungen ab, da die mit Hinweis auf die HMR nach spätestens 28 Tagen begonnen werden müssen.
Dem gegenüber steht der Rahmenvertrag für die Ergotherapeuten, wo im §7 Abs. 5 folgendes geregelt ist:
[i](5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit[/i]
[i]einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig[/i]
[i]identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben[/i]
[i]Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen[/i]
[i]desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb[/i]
[i]von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die[/i]
[i]später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre[/i]
[i]Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung[/i]
[i]innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der[/i]
[i]zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen.[/i]
Ich schreib schon auf die Verordnung mit Sternchen beim ersten Termin, wann der letzte Termin der vorhergehenden VO war und den Hinweis auf den Paragraphen und die setzen trotzdem ab. Ist das einfach nur Dummfang in der Hoffnung ich lass mich durch den Hinweis auf die HMR abschrecken oder ist das einfach eine tückische Falle für die Ergotherapeuten?
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physiox100 schrieb:
DDG setzt mir ständig Verordnungen ab, da die mit Hinweis auf die HMR nach spätestens 28 Tagen begonnen werden müssen.
Dem gegenüber steht der Rahmenvertrag für die Ergotherapeuten, wo im §7 Abs. 5 folgendes geregelt ist:
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen.
Ich schreib schon auf die Verordnung mit Sternchen beim ersten Termin, wann der letzte Termin der vorhergehenden VO war und den Hinweis auf den Paragraphen und die setzen trotzdem ab. Ist das einfach nur Dummfang in der Hoffnung ich lass mich durch den Hinweis auf die HMR abschrecken oder ist das einfach eine tückische Falle für die Ergotherapeuten?
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Die 28 Tagen haben dennoch Gültigkeit (hat Vorrang). Also entweder alte VO abbrechen oder neue VO neu ausstellen bzw. umdatieren lassen. Das war aber immer schon so.
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• die neue
• Ahn
Die 28 Tagen haben dennoch Gültigkeit (hat Vorrang). Also entweder alte VO abbrechen oder neue VO neu ausstellen bzw. umdatieren lassen. Das war aber immer schon so.
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Also ich kenne den Rahmenvertrag der Ergos nicht... wenn das aber so vereinbart wurde, dann ist das ein Sonderfall, der gültig sein dürfte. Man bedenke, dass die HMR keine Gesetz sind.
Ich würde mich direkt an die Kasse (vermutlich Barmer) wenden, denn die DDG ist hier wie auch die DAVASO uns alle anderen juristisch eher als dumm einzustufen.
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• Leni C.
Also ich kenne den Rahmenvertrag der Ergos nicht... wenn das aber so vereinbart wurde, dann ist das ein Sonderfall, der gültig sein dürfte. Man bedenke, dass die HMR keine Gesetz sind.
Ich würde mich direkt an die Kasse (vermutlich Barmer) wenden, denn die DDG ist hier wie auch die DAVASO uns alle anderen juristisch eher als dumm einzustufen.
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Wonderwoman schrieb:
Also ich kenne den Rahmenvertrag der Ergos nicht... wenn das aber so vereinbart wurde, dann ist das ein Sonderfall, der gültig sein dürfte. Man bedenke, dass die HMR keine Gesetz sind.
Ich würde mich direkt an die Kasse (vermutlich Barmer) wenden, denn die DDG ist hier wie auch die DAVASO uns alle anderen juristisch eher als dumm einzustufen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die 28 Tagen haben dennoch Gültigkeit (hat Vorrang). Also entweder alte VO abbrechen oder neue VO neu ausstellen bzw. umdatieren lassen. Das war aber immer schon so.
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Was spricht dagegen, das Rezept später auszustellen? Warum tust du dir so einen Stress an???
Meine Dauerpattis bekommen beim vorletzten Mal Bescheid, dass sie ein neues Rezept holen können. Bringt mir ein Patient ein neues Rezept früher und es verfällt in 28Tagen, dann muss der Patient wieder zum Arzt und sich ein neues holen. Klappt gut 👍
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• Ahn
Was spricht dagegen, das Rezept später auszustellen? Warum tust du dir so einen Stress an???
Meine Dauerpattis bekommen beim vorletzten Mal Bescheid, dass sie ein neues Rezept holen können. Bringt mir ein Patient ein neues Rezept früher und es verfällt in 28Tagen, dann muss der Patient wieder zum Arzt und sich ein neues holen. Klappt gut 👍
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massu schrieb:
Was spricht dagegen, das Rezept später auszustellen? Warum tust du dir so einen Stress an???
Meine Dauerpattis bekommen beim vorletzten Mal Bescheid, dass sie ein neues Rezept holen können. Bringt mir ein Patient ein neues Rezept früher und es verfällt in 28Tagen, dann muss der Patient wieder zum Arzt und sich ein neues holen. Klappt gut 👍
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(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
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physiox100 schrieb:
DDG setzt mir ständig Verordnungen ab, da die mit Hinweis auf die HMR nach spätestens 28 Tagen begonnen werden müssen.
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(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig
identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben
Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen
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Ich schreib schon auf die Verordnung mit Sternchen beim ersten Termin, wann der letzte Termin der vorhergehenden VO war und den Hinweis auf den Paragraphen und die setzen trotzdem ab. Ist das einfach nur Dummfang in der Hoffnung ich lass mich durch den Hinweis auf die HMR abschrecken oder ist das einfach eine tückische Falle für die Ergotherapeuten?
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Wonderwoman schrieb:
Also ich kenne den Rahmenvertrag der Ergos nicht... wenn das aber so vereinbart wurde, dann ist das ein Sonderfall, der gültig sein dürfte. Man bedenke, dass die HMR keine Gesetz sind.
Ich würde mich direkt an die Kasse (vermutlich Barmer) wenden, denn die DDG ist hier wie auch die DAVASO uns alle anderen juristisch eher als dumm einzustufen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die 28 Tagen haben dennoch Gültigkeit (hat Vorrang). Also entweder alte VO abbrechen oder neue VO neu ausstellen bzw. umdatieren lassen. Das war aber immer schon so.
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massu schrieb:
Was spricht dagegen, das Rezept später auszustellen? Warum tust du dir so einen Stress an???
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