ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
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folgender Fall:
Pat. hat EVO WS1e 6xMassage/Fango
->dann VO a.d.R. Ws1e 6xMassage/Fango (zur Genehmigung eingereicht bei den drei grünen Buchstaben, abgelehnt->Vermerk man solle doch auf Ws2 gehen, da würde man auf die Genehmigung verzichten)
-> jetzt FVO WS2f 6x Massage/Fango
Meine Frage: darf ich von a.d.R. wieder auf Folgeverordnung gehen und ich darf doch auch nur 10x Massage im Regelfall haben. Wenn die durch sind, darf ich dann auf a.d.R. oder muss ich erst mit z.B. KG bis Regelfall voll ist???
Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine....
LG
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AngelMFA schrieb:
Guten morgen.
folgender Fall:
Pat. hat EVO WS1e 6xMassage/Fango
->dann VO a.d.R. Ws1e 6xMassage/Fango (zur Genehmigung eingereicht bei den drei grünen Buchstaben, abgelehnt->Vermerk man solle doch auf Ws2 gehen, da würde man auf die Genehmigung verzichten)
-> jetzt FVO WS2f 6x Massage/Fango
Meine Frage: darf ich von a.d.R. wieder auf Folgeverordnung gehen und ich darf doch auch nur 10x Massage im Regelfall haben. Wenn die durch sind, darf ich dann auf a.d.R. oder muss ich erst mit z.B. KG bis Regelfall voll ist???
Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine....
LG
Damit ist der Regelfall noch nicht durchlaufen. Erst wenn 18 Einheiten (wenn es bei WS2 bleibt) therapiert sind, kann eine VO a.d.R. ausgestellt werden. Dort sind dann wieder bis zu 10 Einheiten Massage möglich.
mikkey
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rudibam schrieb:
Das ist nicht richtig. In einer Behandlungsserie dürfen max. 10 Massagen verordnet werden. Zu der Behandlungsserie gehort auch a.d.R.
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mikkey schrieb:
Bei WS1 gibt es nur 6 Einheiten. Bei mehr als kurzfristigem Behandlungsbedarf muss auf WS2 gewechselt werden. Dabei werden die Einheiten von WS1 mit angerechnet. Also können auf Basis der FVO mit WS2 nur noch 4x Massage abgerechnet werden.
Damit ist der Regelfall noch nicht durchlaufen. Erst wenn 18 Einheiten (wenn es bei WS2 bleibt) therapiert sind, kann eine VO a.d.R. ausgestellt werden. Dort sind dann wieder bis zu 10 Einheiten Massage möglich.
mikkey
Ich war ja nun schon a.d.R. bei WS1, kann ich bei WS2 einfach mit FVO weitermachen?
[bearbeitet am 10.05.13 11:50]
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Genauer: 1. VO WS1: 6mal Erstverordnung, 2 VO-WS2: 4 mal Folgeverordnung und 2 mal a.d.R., hier durfte der Arzt gem. HMK und Fragenkatalog(!), a.d.R. ankreuzen, weil ja nur 4 Regelfallverordnungen zulässig gewesen wären, er aber 6 Behandlungen für indiziert gehalten hat. Die AOK hat m.E. kein Recht eine WS1-Verordnung außer der Regel abzulehnen und ein upgrade auf "WS2" zu verlangen. Der HMK schließt eine a.d.R. Verordnung mit 1er Indikation nicht explizit aus, da es sich zum Teil auch um unterschiedliche Diagnosen handelt, die nicht einfach so auswechselbar sind, also reine Auslegungssache zu Lasten ihrer Versicherten und er Heilmittelerbringer). Konntest du aufgrund einer evtl. schnellen Ablehnung der Kasse, die Behandlung auf der WS1- VO-a.d.R. noch gar nicht beginnen, sehe ich diese VO als nichtig an und du könntest das von dir beschriebenen "WS2" Rezept durchführen (dann aber nur 4 der sechs verordneten Maßnahmen, da hier nicht a.d.R. angekreuzt wurde). Alles klar?
Übel verwirrend, finde ich.... Gruß S.
PS.: Davon abgesehen fragt man sich sowieso, was das für ein Arzt ist, der Patienten mit KMT Verordnungen "abfüllt". Für uns PT, sind solche Verordnungen, wenn sie nicht wenigstens mit Fango oder Moor ergänzt werden (und auch dann nur begrenzt), ohnehin nicht kostendeckend. Ich diskutiere da nicht mit den Ärzten oder Patienten rum. Keine korrekte Vo., keine Termine, fertig!
[bearbeitet am 10.05.13 17:58]
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Shakespeare schrieb:
Nein, die im Regelfall vorgegebenen 10 Einheiten sind ja schon erfüllt, wenn du die EV und die VO- a.d.R. abgearbeitet hast.
Genauer: 1. VO WS1: 6mal Erstverordnung, 2 VO-WS2: 4 mal Folgeverordnung und 2 mal a.d.R., hier durfte der Arzt gem. HMK und Fragenkatalog(!), a.d.R. ankreuzen, weil ja nur 4 Regelfallverordnungen zulässig gewesen wären, er aber 6 Behandlungen für indiziert gehalten hat. Die AOK hat m.E. kein Recht eine WS1-Verordnung außer der Regel abzulehnen und ein upgrade auf "WS2" zu verlangen. Der HMK schließt eine a.d.R. Verordnung mit 1er Indikation nicht explizit aus, da es sich zum Teil auch um unterschiedliche Diagnosen handelt, die nicht einfach so auswechselbar sind, also reine Auslegungssache zu Lasten ihrer Versicherten und er Heilmittelerbringer). Konntest du aufgrund einer evtl. schnellen Ablehnung der Kasse, die Behandlung auf der WS1- VO-a.d.R. noch gar nicht beginnen, sehe ich diese VO als nichtig an und du könntest das von dir beschriebenen "WS2" Rezept durchführen (dann aber nur 4 der sechs verordneten Maßnahmen, da hier nicht a.d.R. angekreuzt wurde). Alles klar?
Übel verwirrend, finde ich.... Gruß S.
PS.: Davon abgesehen fragt man sich sowieso, was das für ein Arzt ist, der Patienten mit KMT Verordnungen "abfüllt". Für uns PT, sind solche Verordnungen, wenn sie nicht wenigstens mit Fango oder Moor ergänzt werden (und auch dann nur begrenzt), ohnehin nicht kostendeckend. Ich diskutiere da nicht mit den Ärzten oder Patienten rum. Keine korrekte Vo., keine Termine, fertig!
[bearbeitet am 10.05.13 17:58]
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AngelMFA schrieb:
Also ich weiß dass ich NICHT von WS1 auf WS2 wechseln MUSS. Soweit war das ja richtig.
Ich war ja nun schon a.d.R. bei WS1, kann ich bei WS2 einfach mit FVO weitermachen?
[bearbeitet am 10.05.13 11:50]
und dann muss erst der Regelfall mit einer anderen Therapie, z.b. KG beendet werden, bevor dann wieder KMT/Fango a.d.R. 10x Verordnet werden kann?
(Sorry für die nachfragen, aber wenn ich das dem Pat. erkläre muss der das ja verstehen)
Gruß
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Grundsätzlich gilt, bei einer WS2 Indikation, dass der Regelfall 3 Verordnungen mit jeweils max. 6 Therapien beinhaltet, davon kann max. 10mal KMT verordnet werden.
Der Arzt muss also ab dem 2. 6er Rezept KMT bereits a.d.R. ankreuzen, da die letzten 2 Behandlungen gem. HMK nicht mehr zulässig wären (oder wenn es eine Folgeverordnung wäre, dürfte man nur 4 von den 6 verordneten Massagen durchführen) . Jede weitere KMT-Verordnung wäre dann auch a.d.R. ! Er kann(!) (was ja oft auch Sinn macht), natürlich den Regelfall WS2 auch ausschöpfen, indem er nach der 1.VO, 6x KMT, eine zweite VO 4x KMT ausstellt und dann noch eine 6er KG oder MT. Dann wären es 3 Verordnungen mit max. 6 Behandlungen und der Regelfall wäre ausgeschöpft. Er muss nicht die vollen 18 Therapien ausschöpfen, da gem. HMK jeweils eine Erst-, und 2 Folgeverordnungen als Regelfall definiert werden, nicht aber dass immer die Höchstmenge auf der VO sein muss.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, vom Arzt zu verlangen, dass er KG oder MT aufschreibt um den Regelfall auszuschöpfen. Also nach 10 Massagen im Regelfall, kann und muss er, jede weitere medizinisch indizierte und wirtschaftlich sinnvolle Massage, außerhalb der Regel verordnen.
Ob die AOK das jetzt so sieht, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Du wirst es ja erfahren, wenn du die Verordnungen einreichst. M.E. (wie ich schon schrieb) hätten sie auch eine VO-a.d.R. mit einer WS1 Indikation akzeptieren müssen, da der HMK das nicht explizit ausschließt. Gruß S.
[bearbeitet am 10.05.13 17:57]
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Shakespeare schrieb:
Es würde mich wundern, wenn ein normaler Patient mit normaler Hirnfunktion den HMK und die z.T. schikanösen Auslegungen der Kassen verstehen könnte...
Grundsätzlich gilt, bei einer WS2 Indikation, dass der Regelfall 3 Verordnungen mit jeweils max. 6 Therapien beinhaltet, davon kann max. 10mal KMT verordnet werden.
Der Arzt muss also ab dem 2. 6er Rezept KMT bereits a.d.R. ankreuzen, da die letzten 2 Behandlungen gem. HMK nicht mehr zulässig wären (oder wenn es eine Folgeverordnung wäre, dürfte man nur 4 von den 6 verordneten Massagen durchführen) . Jede weitere KMT-Verordnung wäre dann auch a.d.R. ! Er kann(!) (was ja oft auch Sinn macht), natürlich den Regelfall WS2 auch ausschöpfen, indem er nach der 1.VO, 6x KMT, eine zweite VO 4x KMT ausstellt und dann noch eine 6er KG oder MT. Dann wären es 3 Verordnungen mit max. 6 Behandlungen und der Regelfall wäre ausgeschöpft. Er muss nicht die vollen 18 Therapien ausschöpfen, da gem. HMK jeweils eine Erst-, und 2 Folgeverordnungen als Regelfall definiert werden, nicht aber dass immer die Höchstmenge auf der VO sein muss.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, vom Arzt zu verlangen, dass er KG oder MT aufschreibt um den Regelfall auszuschöpfen. Also nach 10 Massagen im Regelfall, kann und muss er, jede weitere medizinisch indizierte und wirtschaftlich sinnvolle Massage, außerhalb der Regel verordnen.
Ob die AOK das jetzt so sieht, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Du wirst es ja erfahren, wenn du die Verordnungen einreichst. M.E. (wie ich schon schrieb) hätten sie auch eine VO-a.d.R. mit einer WS1 Indikation akzeptieren müssen, da der HMK das nicht explizit ausschließt. Gruß S.
[bearbeitet am 10.05.13 17:57]
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AngelMFA schrieb:
Ja soweit klar :blush:
und dann muss erst der Regelfall mit einer anderen Therapie, z.b. KG beendet werden, bevor dann wieder KMT/Fango a.d.R. 10x Verordnet werden kann?
(Sorry für die nachfragen, aber wenn ich das dem Pat. erkläre muss der das ja verstehen)
Gruß
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