- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Wer ist bei einer Regressforderung seitens der GKV zu Verantwortung zu ziehen und kann der zugelassene Praxisinhaber im Falle einer solchen, die ja auch ausschließlich an ihn gerichtet ist dann den angestellten oder freien Mitarbeiter auf Schadenersatz verklagen bzw. das Geld einfach so zurück verlangen?
Was genau bedeutet der § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrag den der zugelassene PI unterzeichnet hat und wie wäre er in diesem Fall zu deuten:
„Der Zugelassene haftet im gesetzlichen Rahmen für von fest angestellten und
freien Mitarbeitern erbrachte Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen.“
Hier gibt es gerade also ein großes Problem und das Wochenende ist mehr als verdorben. Im betreffenden Fall fordert der Praxisinhaber nun von beiden den Betrag zurück und behält sich daraufhin das Recht vor, Lohn- bzw. Honorarzahlungen nicht vollständig zu zahlen. Letzteres, so denke ich, geht ja nun mal so gar nicht.
Also für super Antworten wäre ich Euch sehr dankbar – denn es brennt gerade nur so lichterloh – allen anderen aber einen schönen und geruhsamen 2. Advent – zwei Lichtlein brennen.
P.S. Sorry, ich hab das hier wohl in falsche Rubrik gestellte – war zu schnell und lässt sich jetzt leider nicht mehr ändern
[bearbeitet am 06.12.13 14:51]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen und mal ein kurze Frage:
Wer ist bei einer Regressforderung seitens der GKV zu Verantwortung zu ziehen und kann der zugelassene Praxisinhaber im Falle einer solchen, die ja auch ausschließlich an ihn gerichtet ist dann den angestellten oder freien Mitarbeiter auf Schadenersatz verklagen bzw. das Geld einfach so zurück verlangen?
Was genau bedeutet der § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrag den der zugelassene PI unterzeichnet hat und wie wäre er in diesem Fall zu deuten:
„Der Zugelassene haftet im gesetzlichen Rahmen für von fest angestellten und
freien Mitarbeitern erbrachte Leistungen in gleichem Umfange wie für seine eigenen Leistungen. Er hat sich dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen.“
Hier gibt es gerade also ein großes Problem und das Wochenende ist mehr als verdorben. Im betreffenden Fall fordert der Praxisinhaber nun von beiden den Betrag zurück und behält sich daraufhin das Recht vor, Lohn- bzw. Honorarzahlungen nicht vollständig zu zahlen. Letzteres, so denke ich, geht ja nun mal so gar nicht.
Also für super Antworten wäre ich Euch sehr dankbar – denn es brennt gerade nur so lichterloh – allen anderen aber einen schönen und geruhsamen 2. Advent – zwei Lichtlein brennen.
P.S. Sorry, ich hab das hier wohl in falsche Rubrik gestellte – war zu schnell und lässt sich jetzt leider nicht mehr ändern
[bearbeitet am 06.12.13 14:51]
Um was für einen Regress handelt es sich denn?
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morpheus-06 schrieb:
Der PI kann gar nichts zurückfordern. Der PI ist allein für die Erfüllung und Einhaltung der RV verantwortlich -> RV.
Für ANs ist es korrekt, dass natürlich kein Schadenersatz gefordert werden kann, da dieser Erfüllungsgehilfe des PI ist.
Anders sollte der Fall bei FMs liegen.
Aber wir wissen ja nicht genau, was passiert ist...
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich mal wieder nur eingeschränkt ein. :wink:
Für ANs ist es korrekt, dass natürlich kein Schadenersatz gefordert werden kann, da dieser Erfüllungsgehilfe des PI ist.
Anders sollte der Fall bei FMs liegen.
Aber wir wissen ja nicht genau, was passiert ist...
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
im Innenverhältnis wird er nur Erfolg haben, wenn er die Anweisung und die Aufsicht seiner MA nachweisen kann.
mfg hgb :wink:
Wäre schön, wenn mab schreibt was er genau meint.
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morpheus-06 schrieb:
bei FM ist es nicht anders, der PI haftet für die Einhaltung der RV.
Wäre schön, wenn mab schreibt was er genau meint.
Bei der Gerichtsverhandlung wäre ich gern dabei.
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SGBV schrieb:
Das leidige Thema FM. Der ist nicht weisungsgebunden. Der PI ist nicht weisungsberechtigt, soll aber haften. Wenn der FM den PI vorsätzlich hintergeht (vielleicht noch HB), hat der PI gar keine Chance, das Tun des FM zu überwachen (höchstens Privatdetektiv oder immer persönlich dabei sein). Dann spielt sicherlich auch noch eine Rolle, wie der FM/PI-Vertrag aussieht.
Bei der Gerichtsverhandlung wäre ich gern dabei.
PI, FM oder MA?
Gab es Anweisungen zu dem Problem?
Wie war die Einhaltung geregelt ?
Gab es Abmahnungen?
Das sind jetzt schon vier Fragezeichen, die drei ??? sind da schöner! :smile:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. vielleicht sollte in die etwas wirre Schilderung auch erst einmal Ordnung.
PI, FM oder MA?
Gab es Anweisungen zu dem Problem?
Wie war die Einhaltung geregelt ?
Gab es Abmahnungen?
Das sind jetzt schon vier Fragezeichen, die drei ??? sind da schöner! :smile:
mfg hgb :wink:
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morpheus-06 schrieb:
deshalb gibt es im unserem Job eigentlich keine Freie Mitarbeit, weil der PI für die erbrachten Leistungen immer in der Haftung steht und die Einhaltung der RV gewährleisten muss.
Trotzdem wird der PI einen Anspruch gegenüber dem FM haben, wenn er den PI geschädigt hat.
PI muss das allerdings beweisen können.
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Wonderwoman schrieb:
Das mag ja im Verhältnis gegenüber der Kassen angehen, weil der PI mit denen abrechnet,
Trotzdem wird der PI einen Anspruch gegenüber dem FM haben, wenn er den PI geschädigt hat.
PI muss das allerdings beweisen können.
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don schrieb:
Der PI stellt den Kostenträgern seine oder die bei Ihm in den zugelassenen Räumlichkeiten erbrachten Leistungen in Rechnungen, somit richtet sich der "Regress" auch an ihn. Meines Wissens kann er solche Regressforderung keineswegs abwälzen. Auf keinen Fall kann er dies auf seine MA abwälzen, wäre ja noch schöner!
Um was für einen Regress handelt es sich denn?
Frohe Weihnachten!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
§4 Abs. 6 ist eindeutig. Der PI haftet, nicht seine MA. Daher seine Dienstaufsicht und sein anderer Verdienst.
Frohe Weihnachten!
mfg hgb :blush:
Klingt, als bräuchte hier jemand einen Anwalt.
[bearbeitet am 06.12.13 16:03]
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Auch wenn es hier im Forum immer wieder schöngeredet wird, FM sind und bleiben eine Grauzone und im Zweifelsfall ist immer der PI der Dumme.
Deshalb sollte sich jeder PI über das Risiko eines FM klar sein.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du hast es sehr gut auf den Punkt gebracht.
Auch wenn es hier im Forum immer wieder schöngeredet wird, FM sind und bleiben eine Grauzone und im Zweifelsfall ist immer der PI der Dumme.
Deshalb sollte sich jeder PI über das Risiko eines FM klar sein.
Gruß Britt
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SGBV schrieb:
Es kommt darauf an, was genau passiert ist und wie (Vorsatz? / grobe Fahrlässigkeit?). Die zitierte Stelle des RV gilt im Außenverhältnis (Kasse-Praxis), das heißt, der PI muss erst einmal zahlen, wenn die Forderung der Kasse berechtigt ist. Im Innenverhältnis kann es aber auch zu Schadenersatzansprüchen kommen (PI - AN, ggf. auch FM): Haftung des Arbeitnehmers - Hensche Rechtsanwälte
Klingt, als bräuchte hier jemand einen Anwalt.
[bearbeitet am 06.12.13 16:03]
Normalerweise wird eine Kasse nur einen Regress anstreben, wenn sich der PI schuldig gemacht hat.
Um was ging es beim Regress?
fehlende Zertifikatspositionen?
Mitarbeiter nicht gemeldet?
Datumsbetrug?
Wenn man dies dann weiß, kann man empfehlen.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Was war der Grund des Regresses?
Normalerweise wird eine Kasse nur einen Regress anstreben, wenn sich der PI schuldig gemacht hat.
Um was ging es beim Regress?
fehlende Zertifikatspositionen?
Mitarbeiter nicht gemeldet?
Datumsbetrug?
Wenn man dies dann weiß, kann man empfehlen.
ricardo588
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