Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Ein Patient möchte einen HB von mir, bekommt aber nur noch KG ohne HB verordnet. Ich mache Prinzipiell gerne HB und habe entsprechend auch einige Stunden mit effizienten HB Routen.
Ich könnte den HB als SZ laufen lassen
aber, darf ich das? Ist ja nicht versichert und verordnet. Zudem die Steuerliche Frage, ist ja keine Physioleistung, Gewerbe-/Umsatzsteuer? Bei reinen SZ mit HB sehe ich da kein Problem, aber hier würde ich ja die Verordnung abrechnen und eine andere Teilleistung als SZ.
Falls das nicht geht, fällt mir noch ein, NUR den HB als blaues Rezept vom Arzt auszustellen. Manche Praxis würde das aber nicht ausstellen oder sehr komisch finden.
Ach ja, ich bin FM.
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Du hast die Möglichkeit:
1. die KG in der Praxis zu machen, dann evtl. Als Doppelbehandlung dass es sich von der Zeit lohnt
2. der Patient will NUR Dich, also lässt lässt der Patient sich ein Privatrezept mit HB und KG ausstellen
3. Der Patient hat kein Rezept, dann darfst du nur Prophylaxe oder Wellness Behandlungen abgeben, und du stellst ihm eine Rechnung. evtl. kommen hier noch Steuern dazu,
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer der HB auf Privatrezept wird dir nicht weiterhelfen, denn die KG auf GKV Rezept, darf zwar in der Nähe der Praxis (und die Definition von Nähe ist „ums Eck“) aber nicht im Hausbesuch erfolgen.
Du hast die Möglichkeit:
1. die KG in der Praxis zu machen, dann evtl. Als Doppelbehandlung dass es sich von der Zeit lohnt
2. der Patient will NUR Dich, also lässt lässt der Patient sich ein Privatrezept mit HB und KG ausstellen
3. Der Patient hat kein Rezept, dann darfst du nur Prophylaxe oder Wellness Behandlungen abgeben, und du stellst ihm eine Rechnung. evtl. kommen hier noch Steuern dazu,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Jap, das war mittlerweile auch meine Schlussfolgerung, hier bleibt eher nur Option 2, auch wenn das etwas teuer für den Pat. wird.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ein Patient möchte einen HB von mir, bekommt aber nur noch KG ohne HB verordnet. Ich mache Prinzipiell gerne HB und habe entsprechend auch einige Stunden mit effizienten HB Routen.
Ich könnte den HB als SZ laufen lassen
aber, darf ich das? Ist ja nicht versichert und verordnet. Zudem die Steuerliche Frage, ist ja keine Physioleistung, Gewerbe-/Umsatzsteuer? Bei reinen SZ mit HB sehe ich da kein Problem, aber hier würde ich ja die Verordnung abrechnen und eine andere Teilleistung als SZ.
Falls das nicht geht, fällt mir noch ein, NUR den HB als blaues Rezept vom Arzt auszustellen. Manche Praxis würde das aber nicht ausstellen oder sehr komisch finden.
Ach ja, ich bin FM.
Zuhause ist nicht in der Praxis. Zuhause ist schlechter als in der Praxis. Das ist nur akzeptabel, wenn es eben nicht anders geht - aus medizinischen Gründen.
Du kannst kein Privatrezept mit dem GKV Rezept kombinieren.
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Halbtitan schrieb:
Ein GKV Versicherter hat das Recht Physiotherapie in einer Physiotherapiepraxis zu erhalten.
Zuhause ist nicht in der Praxis. Zuhause ist schlechter als in der Praxis. Das ist nur akzeptabel, wenn es eben nicht anders geht - aus medizinischen Gründen.
Du kannst kein Privatrezept mit dem GKV Rezept kombinieren.
Ob das in jedem Fall besser ist, insbesondere Individuell für den Patienten, liegt nicht an einer Praxisausstattung, sondern am Therapeuten. Das scheint der Patient klar entschieden zu haben, denn mich kann er nur als HB bekommen, da nicht in Praxis arbeitend.
Diese beiden Punkte waren auch nicht die Frage.
Wer das rechtssicher weiss gerne Antworten.
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Ist es das wirklich wert ?????
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Michael Woelky schrieb:
Der Arzt stellt aus.....sollte er der Meinung sein ein HB ist nicht angezeigt ,dann ist das so.Siehe Rahmenvertrag etc.Sollte der Pat.einen HB wünschen hat er eben Pech gehabt.Alles andere ist Unfug wie Halbtitan schon schreibt....ganz dünnse Eis.
Ist es das wirklich wert ?????
Physios wissen doch, dass ausschliesslich angezeigt ist, was Ärzte auf GKV Rezept verordnen. Das hat keinerlei Einfluss durch Budget, KV, oder auch mal Fehlentscheidungen der Ärzte *ironieoff*
Natürlich können wir um das zu ergänzen blaue Rezepte anfordern, was im übrigen nicht wenige Pat. von mir machen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Michael Woelky
Physios wissen doch, dass ausschliesslich angezeigt ist, was Ärzte auf GKV Rezept verordnen. Das hat keinerlei Einfluss durch Budget, KV, oder auch mal Fehlentscheidungen der Ärzte *ironieoff*
Natürlich können wir um das zu ergänzen blaue Rezepte anfordern, was im übrigen nicht wenige Pat. von mir machen.
Darüber hinaus hat der Patient dann einen Erstattungsanspruch ggü. seine Kasse.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Bitte beachten: Wenn ein GKV-zugelassener Arzt dem GKV-Patienten eine Privat-VO über eine GKV-Leistung ausstellt, dokumentiert er damit die med. Notwendigkeit der Behandlung/Leistung. In der Folge verstößt er somit gegen seinem Sicherstellungsauftrag (hier insbesondere § 32 Abs. 1 i.V.m. § 75 SGB V). Böser Fehler, denn das kann von seine Kammer bzw. KV folgenschwer geahndet werden.
Darüber hinaus hat der Patient dann einen Erstattungsanspruch ggü. seine Kasse.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dass jeder mit GKV Rezept in eine Praxis gehen kann und dazu das Recht hat ist doch klar.
Ob das in jedem Fall besser ist, insbesondere Individuell für den Patienten, liegt nicht an einer Praxisausstattung, sondern am Therapeuten. Das scheint der Patient klar entschieden zu haben, denn mich kann er nur als HB bekommen, da nicht in Praxis arbeitend.
Diese beiden Punkte waren auch nicht die Frage.
Wer das rechtssicher weiss gerne Antworten.
Ein GKV Patient der kein HB verordnet bekommen hat, der MUSS in einer Praxis behandelt werden.
Der GKV Patient hat da gar nix zu entscheiden.
Wenn er selber entscheiden will, dann muss er Selbstzahler sein.
Behandelt man einen GKV Patienten ohne HB außerhalb der Praxis, dann ist das Versicherungsbetrug.
Betrug ist eine Straftat und kostet dich deine Berufszulassung.
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eim schrieb:
Also was ist daran BETRUG ???????
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Horatio72 schrieb:
Bei Betrug bin ich mir auch nicht so ganz sicher aber allein weil ich nicht versichert bin a) auf dem Weg und b) wenn bei der Behandlung was passieren sollte, wäre ich da sofort raus.
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Halbtitan schrieb:
Da mich mich anscheinend unklar ausgedrückt habe:
Ein GKV Patient der kein HB verordnet bekommen hat, der MUSS in einer Praxis behandelt werden.
Der GKV Patient hat da gar nix zu entscheiden.
Wenn er selber entscheiden will, dann muss er Selbstzahler sein.
Behandelt man einen GKV Patienten ohne HB außerhalb der Praxis, dann ist das Versicherungsbetrug.
Betrug ist eine Straftat und kostet dich deine Berufszulassung.
Einen HB als SZ anzubieten ist sicher keine Straftat, gegen welches Gesetz soll das denn verstossen?
Ob eine solche Aufteilung mit unserem Rahmenvertrag vereinbar ist weiss ich nicht, kann sein dass es nicht geht. Verstösse gegen Rahmenverträge sind aber nicht automatisch Straftaten.
Aufgrund deiner Art Rückschlüsse zu ziehen kann ich daher deine Gesamtantwort nicht sicher ernst nehmen.
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Du bist ja schon gefährlich unwissend.
Du rechnest doch das Rezept ab. Mit MT, KG, usw.
Und das MT und KG MUSS in der Praxis abgegeben werden.
Wenn du das Rezept bei der GKV abrechnen lässt und dafür Geld bekommst, aber dich nicht an den Rahmenvertrag gehalten hast, dann hast du die GKV betrogen.
Eventuell sagt der Richter dann ,,Ja gut, Sie waren richtig dumm. Darum erkenne ich keinen Vorsatz." Dann hast du nochmal Glück gehabt. Ansonsten, bei Betrug mit Vorsatz, da bist du deine Berufszulassung los und noch jede Menge Geld dazu.
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Halbtitan schrieb:
Alter...
Du bist ja schon gefährlich unwissend.
Du rechnest doch das Rezept ab. Mit MT, KG, usw.
Und das MT und KG MUSS in der Praxis abgegeben werden.
Wenn du das Rezept bei der GKV abrechnen lässt und dafür Geld bekommst, aber dich nicht an den Rahmenvertrag gehalten hast, dann hast du die GKV betrogen.
Eventuell sagt der Richter dann ,,Ja gut, Sie waren richtig dumm. Darum erkenne ich keinen Vorsatz." Dann hast du nochmal Glück gehabt. Ansonsten, bei Betrug mit Vorsatz, da bist du deine Berufszulassung los und noch jede Menge Geld dazu.
Witzig dass du mit Beleidigungen um dich schmeißt z.b. "alter du bist ja schon gefährlich unwissend" "dumm" etc.
Dabei bist du selbst unwissend.
Betrug setzt Vorsatz voraus, Betrug ohne Vorsatz gibt es im Strafrecht gar nicht.
Genau daher, da du dein Wissen offensichtlich selbst überschätzt und Beleidigend reagierst kann man dich nicht ernst nehmen, selbst falls teile deiner Aussagen (zufällig)richtig wären, ist es die Art der Selbsteinschätzung deines Wissens eben nicht.
Wenn kein Vorsatz vorliegt, d.h. wenn entsprechend über eine Privatleistung ein Vertrag geschlossen wurde (HB) wo liegt dann hier ein Betrug vor?
Nochmals ein nicht Rahmenvertragskonforme Vorgehensweise ist eben nicht automatisch eine Straftat, du überschätzt dein Wissen total - die Ausübung im HB auch ohne Rezept könnte selbst auf dem Rezeptanhang vermerkt sein, so dass man immer Transparent handelte.
Nun mittlerweile selbst geklärt, gemäss Rahmenvertrag wohl nicht möglich, wobei man sich zumindest für eine Kurzzeitige Behandlung im häuslichen Umfeld auf teile des Rahmenvertrages berufen könnte - im streitfall - wird sowas eben erstmal Zivilrechtlich (Auslegung Rahmenvertrag) verhandelt und eben nicht automatisch als Straftat.
Rechtsgrundlage Rahmenvertrag §2 Absatz 5: Zum Erreichen des Therapieziels der größtmöglichen Funkti-
onsfähigkeit kann die Behandlung auch außerhalb der Praxisräume – im unmit-
telbaren räumlichen Umfeld der Praxis oder im Rahmen eines ärztlich verordne-
ten Hausbesuchs im unmittelbaren häuslichen Umfeld der Patientin oder des
Patienten – erfolgen.
d.h. erstmal HB nur auf Verordnung, aber eben auch ausserhalb der Praxisräume zur ADL Funktion möglich, d.h. kurzfristig (aber nicht als Dauerbehandlung) kann man das durchaus rechtsstreitig auslegen und im Zweifel würde das dann eben Zivilrechtlich, nicht Strafrechtlich geklärt werden....
Übrigens weiterhin im Rahmenvertrag bei Vertragsverstößen:
§ 20 Maßnahmen bei Vertragsverstößen6
(1) Verstößt ein zugelassener Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Erfül-
lung dieses Vertrages gegen die ihm obliegenden gesetzlichen oder vertragli-
chen Pflichten ("Verstoß"), so sind die betroffenen Krankenkassen nach dessen
Anhörung berechtigt,
a) bei einem noch andauernden Verstoß eine schriftliche Verwarnung auszu-
sprechen und eine Frist zur Beseitigung des Verstoßes zu setzen,
b) eine schriftliche Abmahnung auszusprechen, wenn der Verstoß nicht mehr
andauert,
c) bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen eine angemessene Ver-
tragsstrafe zu verlangen
Und nicht in jedem Fall Straftat.....
Und nun unterlass deine Beleidigungen und dein Überschätztes (nicht)Wissen...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Halbtitan
Witzig dass du mit Beleidigungen um dich schmeißt z.b. "alter du bist ja schon gefährlich unwissend" "dumm" etc.
Dabei bist du selbst unwissend.
Betrug setzt Vorsatz voraus, Betrug ohne Vorsatz gibt es im Strafrecht gar nicht.
Genau daher, da du dein Wissen offensichtlich selbst überschätzt und Beleidigend reagierst kann man dich nicht ernst nehmen, selbst falls teile deiner Aussagen (zufällig)richtig wären, ist es die Art der Selbsteinschätzung deines Wissens eben nicht.
Wenn kein Vorsatz vorliegt, d.h. wenn entsprechend über eine Privatleistung ein Vertrag geschlossen wurde (HB) wo liegt dann hier ein Betrug vor?
Nochmals ein nicht Rahmenvertragskonforme Vorgehensweise ist eben nicht automatisch eine Straftat, du überschätzt dein Wissen total - die Ausübung im HB auch ohne Rezept könnte selbst auf dem Rezeptanhang vermerkt sein, so dass man immer Transparent handelte.
Nun mittlerweile selbst geklärt, gemäss Rahmenvertrag wohl nicht möglich, wobei man sich zumindest für eine Kurzzeitige Behandlung im häuslichen Umfeld auf teile des Rahmenvertrages berufen könnte - im streitfall - wird sowas eben erstmal Zivilrechtlich (Auslegung Rahmenvertrag) verhandelt und eben nicht automatisch als Straftat.
Rechtsgrundlage Rahmenvertrag §2 Absatz 5: Zum Erreichen des Therapieziels der größtmöglichen Funkti-
onsfähigkeit kann die Behandlung auch außerhalb der Praxisräume – im unmit-
telbaren räumlichen Umfeld der Praxis oder im Rahmen eines ärztlich verordne-
ten Hausbesuchs im unmittelbaren häuslichen Umfeld der Patientin oder des
Patienten – erfolgen.
d.h. erstmal HB nur auf Verordnung, aber eben auch ausserhalb der Praxisräume zur ADL Funktion möglich, d.h. kurzfristig (aber nicht als Dauerbehandlung) kann man das durchaus rechtsstreitig auslegen und im Zweifel würde das dann eben Zivilrechtlich, nicht Strafrechtlich geklärt werden....
Übrigens weiterhin im Rahmenvertrag bei Vertragsverstößen:
§ 20 Maßnahmen bei Vertragsverstößen6
(1) Verstößt ein zugelassener Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Erfül-
lung dieses Vertrages gegen die ihm obliegenden gesetzlichen oder vertragli-
chen Pflichten ("Verstoß"), so sind die betroffenen Krankenkassen nach dessen
Anhörung berechtigt,
a) bei einem noch andauernden Verstoß eine schriftliche Verwarnung auszu-
sprechen und eine Frist zur Beseitigung des Verstoßes zu setzen,
b) eine schriftliche Abmahnung auszusprechen, wenn der Verstoß nicht mehr
andauert,
c) bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen eine angemessene Ver-
tragsstrafe zu verlangen
Und nicht in jedem Fall Straftat.....
Und nun unterlass deine Beleidigungen und dein Überschätztes (nicht)Wissen...
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Schippi schrieb:
Für mich ganz klare Geschichte:Kein HB verordnet, dann muss der Patient in die Praxis kommen!Wenn du nicht in der Praxis tätig bist und der Patient will dich als Therapeut behalten soll/muss der Patient sich um ein HB Rezept kümmern!Und wenn du schon soviel juristische Ahnung hast wundert es mich das du deinen Thread hier eingestellt hast!Peng,aus,fertig!!!
Darf man nur Fragen stellen, wenn man keine juristische Ahnung hat?
Was macht ein Anwalt der ne Frage an nen anderen Anwalt hat?
Oder Arzt/Therapeut im Fachaustausch...
Aber ja, ich habe abschliessend selbst ausführlich recherchiert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi
Darf man nur Fragen stellen, wenn man keine juristische Ahnung hat?
Was macht ein Anwalt der ne Frage an nen anderen Anwalt hat?
Oder Arzt/Therapeut im Fachaustausch...
Aber ja, ich habe abschliessend selbst ausführlich recherchiert.
Vielleicht kennst du ja einen Heilpraktiker oder Heilpraktikerin die dir dann ein Rezept für den Privaten Hausbesuch ausstellt
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eim schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Vielleicht kennst du ja einen Heilpraktiker oder Heilpraktikerin die dir dann ein Rezept für den Privaten Hausbesuch ausstellt
Ist auch vollkommen in Ordnung, dass dieses Konstrukt nicht geht, daher fragte ich, weil ich es eingangs nicht wusste. Die Art hier im Forum andere blitzschnell als "dumm" etc. zu bezeichnen ist aber von manchen schon sehr krass.
Vor allem da Halbtitan hier selbst offenbarte dass er Dinge die er nicht sicher wusste als Fakt bezeichnen wollte - "Straftat etc." Dieses aggressive Vorgehen hier im Forum finde ich sehr destruktiv und ja, auch ein Fragesteller kann selbst juristische Ahnung haben aber nicht alles wissen und sich austauschen wollen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi
Ist auch vollkommen in Ordnung, dass dieses Konstrukt nicht geht, daher fragte ich, weil ich es eingangs nicht wusste. Die Art hier im Forum andere blitzschnell als "dumm" etc. zu bezeichnen ist aber von manchen schon sehr krass.
Vor allem da Halbtitan hier selbst offenbarte dass er Dinge die er nicht sicher wusste als Fakt bezeichnen wollte - "Straftat etc." Dieses aggressive Vorgehen hier im Forum finde ich sehr destruktiv und ja, auch ein Fragesteller kann selbst juristische Ahnung haben aber nicht alles wissen und sich austauschen wollen.
Sorry,kann hier keine Beleidigung erkennen..aber das scheint wohl an mir zu liegen.
Es werden hier im Forum immer wieder Probleme geschaffen wo es in Wirklichkeit keine gibt.
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Michael Woelky schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Sorry,kann hier keine Beleidigung erkennen..aber das scheint wohl an mir zu liegen.
Es werden hier im Forum immer wieder Probleme geschaffen wo es in Wirklichkeit keine gibt.
dumm ist eine Beleidigung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Michael Woelky
dumm ist eine Beleidigung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tut mir leid, teile deiner Aussagen wirken nunmal nach deinem Bauchgefühl.
Einen HB als SZ anzubieten ist sicher keine Straftat, gegen welches Gesetz soll das denn verstossen?
Ob eine solche Aufteilung mit unserem Rahmenvertrag vereinbar ist weiss ich nicht, kann sein dass es nicht geht. Verstösse gegen Rahmenverträge sind aber nicht automatisch Straftaten.
Aufgrund deiner Art Rückschlüsse zu ziehen kann ich daher deine Gesamtantwort nicht sicher ernst nehmen.
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Natürlich kannst du grdstzl. auf Blauen Privatrezepten behandeln und das ist auch durch deine Haftpflicht gesichert.
Man könnte deinen Tweet jetzt als "Dumm" bezeichnen, sei ja laut dir keine Beleidigung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ähm lies bitte alles.
Natürlich kannst du grdstzl. auf Blauen Privatrezepten behandeln und das ist auch durch deine Haftpflicht gesichert.
Man könnte deinen Tweet jetzt als "Dumm" bezeichnen, sei ja laut dir keine Beleidigung.
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Michael Woelky schrieb:
Es geht doch nicht darum wer von euch der bessere RA. ist.Fakt ist erstmal hat der Arzt keinen HB auf Kasse verordnet so muss die Kasse auch nicht zahlen.So,die KG muss in der Praxis ausgefüht werden Punkt,alles andere sollte man sich genau überlegen....schon erwähnt =Versicherungstechnische Angelegenheit.Stellt euch nur mal vor,der Pat stürzt o.ä. wie wäre er versichert bei diesem HB ? Berufshaftpflicht ? eher nicht.Lass es lieber.....
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