Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Praxis in der Nähe vergibt ihren Pat. nur ein Hausaufgabenprogramm, wenn dieser es selbst bezahlt. Kennt jemand sowas auch? Oder lebe ich hinterm Mond, daß bei uns das Heimprogramm selbstverständlich zur Behandlung gehört?
selbstverständlich gehört ein "Hausaufgabenprogramm" zur Behandlung. Der Patient soll ja aktiv dabei mitwirken, außerdem möchte ich den Patienten nicht ausschließlich von meiner "Handarbeit" abhängig machen. Was ich mir vorstellen könnte von der Praxis in deiner Nähe: Das ein Ausdrucken der Übungen aus dem Computer (evtl. in Farbe, als Foto) bezahlt werden sollte. Laut Rahmenvertrag ist aber eine zusätzliche Zuzahlung zur Behandlung ausdrücklich untersagt. Ich bin mir rechtlich nicht sicher, ob eine "Spende" ins Kaffeschweinchen eine Möglichkeit wäre, den Patienten an den Kosten für den Ausdruck zu beteiligen. Da gibt es hier im Forum andere Teilnehmer, die sich in solchen Rechtsfragen besser auskennen.
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo mab,
selbstverständlich gehört ein "Hausaufgabenprogramm" zur Behandlung. Der Patient soll ja aktiv dabei mitwirken, außerdem möchte ich den Patienten nicht ausschließlich von meiner "Handarbeit" abhängig machen. Was ich mir vorstellen könnte von der Praxis in deiner Nähe: Das ein Ausdrucken der Übungen aus dem Computer (evtl. in Farbe, als Foto) bezahlt werden sollte. Laut Rahmenvertrag ist aber eine zusätzliche Zuzahlung zur Behandlung ausdrücklich untersagt. Ich bin mir rechtlich nicht sicher, ob eine "Spende" ins Kaffeschweinchen eine Möglichkeit wäre, den Patienten an den Kosten für den Ausdruck zu beteiligen. Da gibt es hier im Forum andere Teilnehmer, die sich in solchen Rechtsfragen besser auskennen.
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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