Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Praxis in der Nähe vergibt ihren Pat. nur ein Hausaufgabenprogramm, wenn dieser es selbst bezahlt. Kennt jemand sowas auch? Oder lebe ich hinterm Mond, daß bei uns das Heimprogramm selbstverständlich zur Behandlung gehört?
selbstverständlich gehört ein "Hausaufgabenprogramm" zur Behandlung. Der Patient soll ja aktiv dabei mitwirken, außerdem möchte ich den Patienten nicht ausschließlich von meiner "Handarbeit" abhängig machen. Was ich mir vorstellen könnte von der Praxis in deiner Nähe: Das ein Ausdrucken der Übungen aus dem Computer (evtl. in Farbe, als Foto) bezahlt werden sollte. Laut Rahmenvertrag ist aber eine zusätzliche Zuzahlung zur Behandlung ausdrücklich untersagt. Ich bin mir rechtlich nicht sicher, ob eine "Spende" ins Kaffeschweinchen eine Möglichkeit wäre, den Patienten an den Kosten für den Ausdruck zu beteiligen. Da gibt es hier im Forum andere Teilnehmer, die sich in solchen Rechtsfragen besser auskennen.
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo mab,
selbstverständlich gehört ein "Hausaufgabenprogramm" zur Behandlung. Der Patient soll ja aktiv dabei mitwirken, außerdem möchte ich den Patienten nicht ausschließlich von meiner "Handarbeit" abhängig machen. Was ich mir vorstellen könnte von der Praxis in deiner Nähe: Das ein Ausdrucken der Übungen aus dem Computer (evtl. in Farbe, als Foto) bezahlt werden sollte. Laut Rahmenvertrag ist aber eine zusätzliche Zuzahlung zur Behandlung ausdrücklich untersagt. Ich bin mir rechtlich nicht sicher, ob eine "Spende" ins Kaffeschweinchen eine Möglichkeit wäre, den Patienten an den Kosten für den Ausdruck zu beteiligen. Da gibt es hier im Forum andere Teilnehmer, die sich in solchen Rechtsfragen besser auskennen.
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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