Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
viellecht könnt ihr mir helfen und mir dazu noch offiziele Quellen nennen, wo es geschrieben steht. Denn ich kann im Rahmenvertrag oder so nichts finden.
Es geht um die Rückseite der Heilmittelverordnung 13 um die Spalte „Maßnahmen“.
Wie muss die Maßnahme dort eingetragen werden? z.B
MLD30 + HB oder muss es ausgeschrieben werden
Manuelle Lymphdrainage 30 Minuten mit Hausbesuch?
Und wenn eine Unterbrechung wie krank oder Urlaub noch dazukommt, dann mit in die Zeile der Maßnahme oder einfach unten drunter in das Feld „Begründung“ eintragen?
Danke.
Gefällt mir
Fango = Fa schreiben wir jetzt auch in der 1.Zeile und dann Fa.
Bis jetzt hatten wir bei den Abkürzungen HB und Fa keine Absetzungen, aber seit hier so viele Absetzungen wegen inoffiziellen Abkürzungen die Runde gemacht haben, haben wir alles umgestellt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
Du nimmst die „offiziellen“ Abkürzungen. HB ist keine. Fa auch nicht. WT auch nicht… ich schreibe Hausbesuch= HB auf der 1. Zeile und dann mit HB.
Fango = Fa schreiben wir jetzt auch in der 1.Zeile und dann Fa.
Bis jetzt hatten wir bei den Abkürzungen HB und Fa keine Absetzungen, aber seit hier so viele Absetzungen wegen inoffiziellen Abkürzungen die Runde gemacht haben, haben wir alles umgestellt.
lies dich mal hier durch da findet du alles was du wissen willst zu deiner Frage:
https://www.physio.de/community/physiotherapie/absetzungen-der-barmer/1/561416/1
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hi T.duck,
lies dich mal hier durch da findet du alles was du wissen willst zu deiner Frage:
https://www.physio.de/community/physiotherapie/absetzungen-der-barmer/1/561416/1
MfG
JürgenK ;)
(1) Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben. Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
Unterbrechungen geben wir hinter und auf halber Höhen zwischen den entsprechenden Daten mit einer der vorgeschriebenen Kürzel (K, F, T) an.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@T.duck Wer der BRV lesen kann, ist klar im Vorteil. smirk
§ 5 Bestätigung der Leistung
(1) Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bei Leistungen der Manuellen Lymphdrainage ist zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung der erbrachten Maßnahme anzugeben. Bestätigungen im Voraus, Globalunterschriften sowie die Verwendung von Korrekturmitteln sind unzulässig.
Unterbrechungen geben wir hinter und auf halber Höhen zwischen den entsprechenden Daten mit einer der vorgeschriebenen Kürzel (K, F, T) an.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jan Herrmann schrieb:
@massu HB wird im BRV, Anlage 2, Vergütungsvereinbarung, 8., (5) als Abkürzung verwendet. Ist Dir das nicht offiziell genug?
Was ist dann richtig? denn dort steht Hausbesuch nicht als Abkürzung genauso wie Heißluft.
Was ist nun richtig und was ist auslegungs Sache??
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
T.duck schrieb:
Gut, aber wenn im BRV unter §5 steht:... laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis)... daruzustellen.
Was ist dann richtig? denn dort steht Hausbesuch nicht als Abkürzung genauso wie Heißluft.
Was ist nun richtig und was ist auslegungs Sache??
Zum Hausbesuch: Das ist tatsächlich Auslegungssache. Hast du mal in dem, von Jürgen verlinkten Thread nachgelesen? Da gibt es einen Beitrag von Wonderwoman dazu. Sie hat eine Interpretation warum HB zulässig sein könnte. Jan Hermann hat diese Argumentation hier auch aufgegriffen. Ich bin da persönlich zwiegespalten, obwohl HB bei uns bislang nicht beanstandet worden ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@T.duck Zum Heißluft: Das ist gar keine Auslegungssache. Das ist im Wortlaut auszuschreiben.
Zum Hausbesuch: Das ist tatsächlich Auslegungssache. Hast du mal in dem, von Jürgen verlinkten Thread nachgelesen? Da gibt es einen Beitrag von Wonderwoman dazu. Sie hat eine Interpretation warum HB zulässig sein könnte. Jan Hermann hat diese Argumentation hier auch aufgegriffen. Ich bin da persönlich zwiegespalten, obwohl HB bei uns bislang nicht beanstandet worden ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Meine Abrechnungsstelle sagt HB ist okay,genauso HBH für Hausbesuch im Heim!Daran halte ich mich!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Solange das gut geht ist es ja in Ordung. Für Selbstabrechner gilt das nicht unbedingt. face_with_rolling_eyes
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
T.duck schrieb:
Moin Zusammen,
viellecht könnt ihr mir helfen und mir dazu noch offiziele Quellen nennen, wo es geschrieben steht. Denn ich kann im Rahmenvertrag oder so nichts finden.
Es geht um die Rückseite der Heilmittelverordnung 13 um die Spalte „Maßnahmen“.
Wie muss die Maßnahme dort eingetragen werden? z.B
MLD30 + HB oder muss es ausgeschrieben werden
Manuelle Lymphdrainage 30 Minuten mit Hausbesuch?
Und wenn eine Unterbrechung wie krank oder Urlaub noch dazukommt, dann mit in die Zeile der Maßnahme oder einfach unten drunter in das Feld „Begründung“ eintragen?
Danke.
Mein Profilbild bearbeiten