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Stuttgart-Hausen und
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Physiotherapeuten und
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Schwerpunkte...
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Natürlich können wir dann das Rezept berichtigen bzw vervollständigen lassen, ist aber ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und die Auszahlung lässt dementsprechend länger auf sich warten, obendrein sind die Zahnarzthelferinnen auch nicht begeistert, ständig Rezepte hin und her zu faxen. MUSS die Leitsymptomatik in Textform jetzt dabeistehen sowie das Therapieziel, obwohl auf Vordruck steht : ---gegebenenfalls---Therapieziel !
Was habt Ihr diesbezüglich für Erfahrungen gemacht
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine Frage zu Verordnungen der Zahnärzte: ist es ausreichend wenn als Diagnose CMD sowie bei ICD-Code nur CD1a gedruckt steht ??? Wir haben schon diverse Rezepte von Abrechnungszentren der Ersatzkrankenkassen zurückbekommen, mit der Begründung Leitsymptomatik sowie Therapieziel wurde von Zahnarzt nicht angegeben !!!???!!!
Natürlich können wir dann das Rezept berichtigen bzw vervollständigen lassen, ist aber ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und die Auszahlung lässt dementsprechend länger auf sich warten, obendrein sind die Zahnarzthelferinnen auch nicht begeistert, ständig Rezepte hin und her zu faxen. MUSS die Leitsymptomatik in Textform jetzt dabeistehen sowie das Therapieziel, obwohl auf Vordruck steht : ---gegebenenfalls---Therapieziel !
Was habt Ihr diesbezüglich für Erfahrungen gemacht
Falls Du Logo bist, könnte es eventuell anders sein ?!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein Physio ....war Techniker Krankenkasse die es beanstandet hatte...abgesetzt wurde noch nicht ... konnten ergänzt werden (Dank kooperativer Helferinnen) und neu eingereicht werden aber ist trotzdem nervig
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ali schrieb:
na denn freu ich mich schon auf die Widersprüche ohne Ergänzung, haben bei der TK einige Rezepte genauso abgerechnet.
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morpheus-06 schrieb:
Die HMR will Dg. und Therapieziel, wobei alles aus dem IKS ableitbar wäre.
Nein Physio ....war Techniker Krankenkasse die es beanstandet hatte...abgesetzt wurde noch nicht ... konnten ergänzt werden (Dank kooperativer Helferinnen) und neu eingereicht werden aber ist trotzdem nervig
Wie.? Angesetzt wurde NOCH NICHT ?
Es wurde offenkundig erstmal gar nicht bezahlt... Ich würde wie geschrieben dagegen angehen. Einmal telefonieren, (klären) und zufünftig sofort mahnen...aber nicht ergänzen lassen, wenn IKS korrekt.
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.6.18 17:01:
Nein Physio ....war Techniker Krankenkasse die es beanstandet hatte...abgesetzt wurde noch nicht ... konnten ergänzt werden (Dank kooperativer Helferinnen) und neu eingereicht werden aber ist trotzdem nervig
Wie.? Angesetzt wurde NOCH NICHT ?
Es wurde offenkundig erstmal gar nicht bezahlt... Ich würde wie geschrieben dagegen angehen. Einmal telefonieren, (klären) und zufünftig sofort mahnen...aber nicht ergänzen lassen, wenn IKS korrekt.
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ali schrieb:
nö CMD reicht, der Buchstabe bein IKS ist die LS. Bisher keine (unberechtigte) Absetzung dies bezüglich. Wir haben ein paar ZA Rezepte...Welche KK hat den abgesetzt ?
Falls Du Logo bist, könnte es eventuell anders sein ?!
ich zitier mal Punkt 13 der
Vereinbarung
über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen
zwischen der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
und dem
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
(Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ)
Diagnose mit Leitsymptomatik, ggf. wesentliche Befunde, ggf. Spezifizierung der Therapieziele
Die Felder für den ICD-10-Code sind vom Vertragszahnarzt nicht auszufüllen. Die Diagnose
ist als Freitext anzugeben.
Therapierelevante Befundergebnisse sind auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung anzugeben.
Diese können sich aus der Eingangsdiagnostik oder aus einer erneuten störungsbildabhängigen
Erhebung des Befundes ergeben.
Die Therapieziele sind vom Vertragszahnarzt anzugeben, wenn sich diese nicht aus der Angabe
der Diagnose und der Leitsymptomatik ergeben.
Laßt Euch nicht gängeln, (kostenpflichtiger) Widerspruch an die TK !
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ali schrieb:
Morpheus, IST ableitbar.....der kleine Buchstabe IS DIE LEITSYMTOMATIK !
ich zitier mal Punkt 13 der
Vereinbarung
über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen
zwischen der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
und dem
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
(Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ)
Diagnose mit Leitsymptomatik, ggf. wesentliche Befunde, ggf. Spezifizierung der Therapieziele
Die Felder für den ICD-10-Code sind vom Vertragszahnarzt nicht auszufüllen. Die Diagnose
ist als Freitext anzugeben.
Therapierelevante Befundergebnisse sind auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung anzugeben.
Diese können sich aus der Eingangsdiagnostik oder aus einer erneuten störungsbildabhängigen
Erhebung des Befundes ergeben.
Die Therapieziele sind vom Vertragszahnarzt anzugeben, wenn sich diese nicht aus der Angabe
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