Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
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Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
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Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Ab dem 1.07.17 tritt nun die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte in kraft.
Wie verhaltet Ihr Euch? Nehmt Ihr Zuzahlungen?
Mich würde Eure Meinung interessieren.
Liebe Grüße Maike
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Maike Meents schrieb:
Hallo liebe CMD Therapeuten
Ab dem 1.07.17 tritt nun die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte in kraft.
Wie verhaltet Ihr Euch? Nehmt Ihr Zuzahlungen?
Mich würde Eure Meinung interessieren.
Liebe Grüße Maike
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Maike Meents schrieb:
Und wie macht ihr es ab 1.07.???
Wie hast du das bisher gemacht?
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Tempelritter schrieb:
Wie bisher auch, die verordneten Leistungen mit der Regelbehandlungszeit abgeben.
Wie hast du das bisher gemacht?
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morpheus-06 schrieb:
Warum weniger Geld? Zuzahlungen schließen die RV aus.
Hallo liebe CMD Therapeuten
Ab dem 1.07.17 tritt nun die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte in kraft.
Das bedeutet nun ja das wir unsere qualifizierte Behandlung für wesentlich weninger
Geld genauso wie vorher abgeben sollen!!!
Wie verhaltet Ihr Euch? Nehmt Ihr Zuzahlungen?
Mich würde Eure Meinung interessieren.
Liebe Grüße Maike
Das verstehe ich auch nicht, die KG oder MT hat nach dem 1.7.17 immer noch die gleiche Regelbehandlungszeit und die gleiche Vergütung. Zur Zuzahlung siehe Beitrag von Morpheus.
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Tempelritter schrieb:
Maike Meents schrieb am 22.6.17 15:42:
Hallo liebe CMD Therapeuten
Ab dem 1.07.17 tritt nun die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte in kraft.
Das bedeutet nun ja das wir unsere qualifizierte Behandlung für wesentlich weninger
Geld genauso wie vorher abgeben sollen!!!
Wie verhaltet Ihr Euch? Nehmt Ihr Zuzahlungen?
Mich würde Eure Meinung interessieren.
Liebe Grüße Maike
Das verstehe ich auch nicht, die KG oder MT hat nach dem 1.7.17 immer noch die gleiche Regelbehandlungszeit und die gleiche Vergütung. Zur Zuzahlung siehe Beitrag von Morpheus.
Ich habe ja die Ausbildung...
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Da vorher 3 Positionen auf dem Rezept standen konnte ich natürlich länger behandeln.
Ich habe ja die Ausbildung...
Länger heißt nicht qualitativer, jetzt sind es nur noch 2 Positionen und ggf. als Doppelbehandlung.
Für die meisten CMD Patienten reicht die einfache Zeit auch aus, meine Erfahrungen.
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Tempelritter schrieb:
Maike Meents schrieb am 22.6.17 17:07:
Da vorher 3 Positionen auf dem Rezept standen konnte ich natürlich länger behandeln.
Ich habe ja die Ausbildung...
Länger heißt nicht qualitativer, jetzt sind es nur noch 2 Positionen und ggf. als Doppelbehandlung.
Für die meisten CMD Patienten reicht die einfache Zeit auch aus, meine Erfahrungen.
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Maike Meents schrieb:
Da vorher 3 Positionen auf dem Rezept standen konnte ich natürlich länger behandeln.
Ich habe ja die Ausbildung...
Aber eine andere Frage ist aufgetaucht -
Gestern war eine Patientin bezüglich Kieferbehandlung bei uns, die vorher schon mehrere Rezepte im Kleinformat hatte.
Gilt hier dann ab 1.7. Erstverordnung oder bereits Verordnung ausser der Regel?
Ich würde auf Erstverordnung tippen, da ja diese Rezepte erst seit 1.7. in Gebrauch.
Vielen Dank für die Unterstützung.
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Tempelritter schrieb:
Alles beginnt nach dem 01.07.2017 mit einer Erst.Vo..
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R.Reg. schrieb:
Es war für mich keine Frage ob Zuzahlung oder nicht. Natürlich Zuzahlung wie vorher auch.
Aber eine andere Frage ist aufgetaucht -
Gestern war eine Patientin bezüglich Kieferbehandlung bei uns, die vorher schon mehrere Rezepte im Kleinformat hatte.
Gilt hier dann ab 1.7. Erstverordnung oder bereits Verordnung ausser der Regel?
Ich würde auf Erstverordnung tippen, da ja diese Rezepte erst seit 1.7. in Gebrauch.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Heute tauchte noch die Frage auf ob man für die Behandlung mit Schlüssel ZNSZ und CSZ eine Zusatzausbildung wie Bobath oder speziell Schmerztherapie benötigt.
Es werden sicherlich noch viele Fragen in den nächsten Wochen auftauchen.
Vielen Dank nochmal
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Tempelritter schrieb:
Die PT Rahmenverträge haben auch für Zahnarzt-RZ Gültigkeit, für KG-ZNS ist eine Zulassung über Bobath/Vojta/PNF erforderlich. Für CSZ ist wie für den ärztlichen Bereich keine Fobi notwendig.
liebe Grüsse und eine guten Start mit den Zahnarztrezepten
Regina Gerlach
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R.Reg. schrieb:
Vielen Dank für die prompte Hilfe -
liebe Grüsse und eine guten Start mit den Zahnarztrezepten
Regina Gerlach
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Tempelritter schrieb:
Liebe Grüße zurück, bisher war der Start gut. Habe meine Zahnärzte und die Mädels bereits über die neuen HMR informiert und auch Muster-RZ erstellt.
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ali schrieb:
Es gibt durchaus ZA die noch NIX mitbekommen haben. Naja bei VdEk wird telefonisch ergänzt und bei Bedarf können die ZA gern nochmal anrufen...
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R.Reg. schrieb:
Danke für die Info.
Heute tauchte noch die Frage auf ob man für die Behandlung mit Schlüssel ZNSZ und CSZ eine Zusatzausbildung wie Bobath oder speziell Schmerztherapie benötigt.
Es werden sicherlich noch viele Fragen in den nächsten Wochen auftauchen.
Vielen Dank nochmal
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