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bin gerade unsicher wegen zweier Verordnungen für den selben Patienten
Beide Verordnungen haben den gleichen ICD-10, die gleiche Diagnosegruppe aber verschiedene Massnahmen.
Einmal G81.1, ZN und KGZNS und einmal G81.1, ZN und KG.
Kann ich beide zeitgleich behandeln, oder schließt der gleiche ICD-10 das aus?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
bin gerade unsicher wegen zweier Verordnungen für den selben Patienten
Beide Verordnungen haben den gleichen ICD-10, die gleiche Diagnosegruppe aber verschiedene Massnahmen.
Einmal G81.1, ZN und KGZNS und einmal G81.1, ZN und KG.
Kann ich beide zeitgleich behandeln, oder schließt der gleiche ICD-10 das aus?
Der ICD10 muss unterschiedlich sein
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Der ICD10 muss unterschiedlich sein
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Shia schrieb am 18.10.2024 09:11 Uhr:Nein, das ist nicht möglich. ... oder die Diagnosegruppe.
Der ICD10 muss unterschiedlich sein
1. Wenn die Diagnosegruppen unterschiedlich sind geht es immer parallel.
Bsp.: LY und EX
2. Ist die Diagnosegruppe gleich, dann kommt es auf den Icd10-Code an. Ist der zu 100% gleich, dann geht es nicht parallel. Sonst schon.
Bsp.: M54.14 = M54.14
Lt. HMR §7, (3)
Es geht auch noch parallel wenn die Ärzte unterschiedlich sind, da es ja ein anderer Verordnungsfall ist. Aber das ist umstritten. Da müsste mal einer Klagen. RA Benjamin Alt würde sich freuen. 🙂
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Jan Herrmann schrieb:
Lt. BRV §3, (9)
1. Wenn die Diagnosegruppen unterschiedlich sind geht es immer parallel.
Bsp.: LY und EX
2. Ist die Diagnosegruppe gleich, dann kommt es auf den Icd10-Code an. Ist der zu 100% gleich, dann geht es nicht parallel. Sonst schon.
Bsp.: M54.14 = M54.14
Lt. HMR §7, (3)
Es geht auch noch parallel wenn die Ärzte unterschiedlich sind, da es ja ein anderer Verordnungsfall ist. Aber das ist umstritten. Da müsste mal einer Klagen. RA Benjamin Alt würde sich freuen. 🙂
Nach meinem Rechtsempfinden würde Herr Alt das vor Gericht verlieren. Im Übrigen widersprechen die anderen Verbandsjuristen diese These auch. Das macht es zu einem unkalkulierbaren Prozessrisiko.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 19.10.2024 00:47 Uhr:Es geht auch noch parallel wenn die Ärzte unterschiedlich sind, da es ja ein anderer Verordnungsfall ist. Aber das ist umstritten. Da müsste mal einer Klagen. RA Benjamin Alt würde sich freuen. 🙂 Das ist tatsächlich umstritten da der BRV nirgendwo auf dem entsprechenden Passus im HMR Bezug nimmt. Vielmehr grenzt er ausdrücklich auf ICD und Diagnosegruppe ein.
Nach meinem Rechtsempfinden würde Herr Alt das vor Gericht verlieren. Im Übrigen widersprechen die anderen Verbandsjuristen diese These auch. Das macht es zu einem unkalkulierbaren Prozessrisiko.
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Shia schrieb:
Nein, das ist nicht möglich.
Der ICD10 muss unterschiedlich sein
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