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in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
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Schwerpunkte...
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Schwerpunkte...
ein Patient von mir verklagt die AXA wegen der schlechten und falschen Kostenerstattung von Heilmitteln. Die AXA beruft sich hier auf die Beihilfepreise.
Hat jemand von Euch noch Preislisten, aus denen höhere Vergütungen hervorgehen, welche von der AXA an Euere Patienten herausgegeben wurden? Würdet ihr mir diese zukommen lassen?
Danke für Euere Hilfe.
Beste Grüße
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der Michi schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ein Patient von mir verklagt die AXA wegen der schlechten und falschen Kostenerstattung von Heilmitteln. Die AXA beruft sich hier auf die Beihilfepreise.
Hat jemand von Euch noch Preislisten, aus denen höhere Vergütungen hervorgehen, welche von der AXA an Euere Patienten herausgegeben wurden? Würdet ihr mir diese zukommen lassen?
Danke für Euere Hilfe.
Beste Grüße
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therapeutin schrieb:
habe eine Zuhause ,wo AXA 30€ für MT bezahlt...steht bei dem PP nichts von den Beihilfepreise,sondern wird zu 100% erstattet hat er gute Chancen :wink:
Ich habe selbst AXA Versicherte die deutlich mehr wie die beihilfefähigen Höchstsätze erstattet bekommen.
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Danke schon mal
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der Michi schrieb:
Weißt Du zufällig, Welche Verträge die haben? Mein Patient hat den Vertrag Vital250.
Danke schon mal
Danke!
m.
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michael933 schrieb:
Sorry, kann leider nichts entsprechendes vorweisen - ich möchte mich aber für den Einsatz bedanken und Dir viel Erfolg wünschen!
Danke!
m.
In dieser PDF, die die Versicherungsbedingungen der AXA "Vollversicherung Privat" wiedergibt, ist ab Seite 89 das "Preisverzeichnis Heilmittelliste" (Stand: 2009/2010) zu finden.
Dortige Tarife:
KG: 25,- Euro
Massage: 23,- Euro
MT (wie erwähnt): 30,- Euro (aber: "Wunschwert" Mindesbehandlungsdauer von 30 Minuten).
Gruß
Nora
P.S.: Vgl.auch das Urteil des LG Köln vom 28. April 2010 (Az. 23 O 143/09) - siehe LG Köln, Urteil vom 28. April 2010 - Az. 23 O 143/09
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Nora Weber schrieb:
Die von "therapeutin" weiter oben genannte Liste gibt ist unter folgender Adresse zu finden: Link
In dieser PDF, die die Versicherungsbedingungen der AXA "Vollversicherung Privat" wiedergibt, ist ab Seite 89 das "Preisverzeichnis Heilmittelliste" (Stand: 2009/2010) zu finden.
Dortige Tarife:
KG: 25,- Euro
Massage: 23,- Euro
MT (wie erwähnt): 30,- Euro (aber: "Wunschwert" Mindesbehandlungsdauer von 30 Minuten).
Gruß
Nora
P.S.: Vgl.auch das Urteil des LG Köln vom 28. April 2010 (Az. 23 O 143/09) - siehe LG Köln, Urteil vom 28. April 2010 - Az. 23 O 143/09
Oftmals haben die Patienten sich so toll Privat versichert, und im Vertragswerk steht dann der Mist drin, den sie unterschrieben haben.
Bei den hunderten Verträgen, kann man nciht pauschal sagen, was wer wo stehen hat.
Wenn der Patient sich ungerecht behandelt fühlt sollte er sich einen ANWALT suchen und sein Recht einklagen. Aber wir als PTs können nur sagen, lesen Sie bitte Ihren Vertrag durch, den sie unterschrieben haben.
Ich selbst habe alles aufbewahrt, was seit Unterschrift mit der PKV gelaufen ist und konnte, als die anfingen zu kürzen, sagen,
"in meinem Vertrag steht nix von Beschränkung, oder zeigen Sie mri die Rechtsgrundlage" als Antwort kam dann schnell, "ausnahmweise erstatten wir Ihnen die vollen Aufwendungen"
Ergo erst lesen, dann unterschreiben.
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TheStonie schrieb:
Es ist zwar löblich die Patienten zu unterstützen, aber mehr als ein paar "informationen" können wir denen auch nicht geben.
Oftmals haben die Patienten sich so toll Privat versichert, und im Vertragswerk steht dann der Mist drin, den sie unterschrieben haben.
Bei den hunderten Verträgen, kann man nciht pauschal sagen, was wer wo stehen hat.
Wenn der Patient sich ungerecht behandelt fühlt sollte er sich einen ANWALT suchen und sein Recht einklagen. Aber wir als PTs können nur sagen, lesen Sie bitte Ihren Vertrag durch, den sie unterschrieben haben.
Ich selbst habe alles aufbewahrt, was seit Unterschrift mit der PKV gelaufen ist und konnte, als die anfingen zu kürzen, sagen,
"in meinem Vertrag steht nix von Beschränkung, oder zeigen Sie mri die Rechtsgrundlage" als Antwort kam dann schnell, "ausnahmweise erstatten wir Ihnen die vollen Aufwendungen"
Ergo erst lesen, dann unterschreiben.
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morpheus-06 schrieb:
schau mal auf der Homepage vom Kollegen MikeL nach, da steht auch was zur AXA. [kaputter Link]
Ich habe selbst AXA Versicherte die deutlich mehr wie die beihilfefähigen Höchstsätze erstattet bekommen.
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