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Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Laut Anlage 5 zum Vertrag zwischen Berufsverbänden und dem vdek muss die Korrektur eines fehlerhaften Indikationsschlüssels bis zur Einreichung der Abrechnung erfolgen, sodass ich denke, das wir keinen Fehler gemacht haben, die Rezepte nach Erbringung der Heilmittel zu ändern oder lieg ich hier falsch?
Mein Plan war nun bei der Abrechnung eine entsprechende Erklärung mit Kopien der ursprünglichen Verordnungen einzureichen und hoffe, dass wir die erbrachten Heilmittel bezahlt bekommen. Gute Idee oder haben wir hier einfach den schwarzen Peter gezogen?
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physiox100 schrieb:
Wir haben ein Problem wo eine Ärztin Rezepte ausgestellt hatte, wo das Heilmittel nicht mit dem Indikationsschlüssel(Leitsymptomatik) zusammenpasste. Aus WS2b sollte WS2a werden. Nun hat die Ärztin nicht nur das geändert sondern auch im Nachhinein die Heilmittel geändert.
Laut Anlage 5 zum Vertrag zwischen Berufsverbänden und dem vdek muss die Korrektur eines fehlerhaften Indikationsschlüssels bis zur Einreichung der Abrechnung erfolgen, sodass ich denke, das wir keinen Fehler gemacht haben, die Rezepte nach Erbringung der Heilmittel zu ändern oder lieg ich hier falsch?
Mein Plan war nun bei der Abrechnung eine entsprechende Erklärung mit Kopien der ursprünglichen Verordnungen einzureichen und hoffe, dass wir die erbrachten Heilmittel bezahlt bekommen. Gute Idee oder haben wir hier einfach den schwarzen Peter gezogen?
Ach ja... ich halte die VO für ungültig, wenn Indikationsschlüssel und Heilmittel nicht zusammenpassen, weil die Kombination dann so nicht in den HMR steht.
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Wonderwoman schrieb:
Wieso telefonierst Du nicht einfach mit der Rezeption der Praxis und erklärst, dass sowas nicht geht?
Ach ja... ich halte die VO für ungültig, wenn Indikationsschlüssel und Heilmittel nicht zusammenpassen, weil die Kombination dann so nicht in den HMR steht.
Wenn nach der Änderung und vor der Abrechnung das Heilmittel und Indi-Schlüssel stimmig sind, und das auch so abgrechnet wird (korrekte Pos.Nr), ist das schon OK - vorausgesetzt der Rest der Verordnung ist auch korrekt.
Wichtig ist, das ALLE Änderungen vom der Ärztin mit Stempel, Datum und Unterschrift versehen sind.
Meine Empfehlung:
Sie sollten die Rezepte vor der ersten Behandlung prüfen, nicht nur, weil es so regelgerecht ist, sondern auch in ihrem eigenen Interesse.
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JHE schrieb:
Hallo,
Nun hat die Ärztin nicht nur das geändert sondern auch im Nachhinein die Heilmittel geändert.
Wenn nach der Änderung und vor der Abrechnung das Heilmittel und Indi-Schlüssel stimmig sind, und das auch so abgrechnet wird (korrekte Pos.Nr), ist das schon OK - vorausgesetzt der Rest der Verordnung ist auch korrekt.
Wichtig ist, das ALLE Änderungen vom der Ärztin mit Stempel, Datum und Unterschrift versehen sind.
Meine Empfehlung:
Sie sollten die Rezepte vor der ersten Behandlung prüfen, nicht nur, weil es so regelgerecht ist, sondern auch in ihrem eigenen Interesse.
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