WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
gibt es Vorgaben, was alles auf Einem Privatrezept stehen darf?
Habe gerade ein Rezept mit KG / Massage / HR / Hausbesuch
Gibt es überhaupt Einschränkungen was zusammen auf eine Verordnung darf?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Was dem Doc phantasievoll so einfällt darf darauf stehen.
Ich frage nur, weil mir die Suchfunktion widersprüchliche Ergebnisse ausgespuckt hat.
Und man muss den Patienten nicht ins sprichwörtliche Messer laufen lassen, wenn der Arzt auch zwei Verordnungen ausstellen würde.
Was wäre den mit KG und MLD auf einer Verordnung?
Ich habe mir darüber bisher keine Gedanken gemacht.
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich frage nur, weil mir die Suchfunktion widersprüchliche Ergebnisse ausgespuckt hat.
Und man muss den Patienten nicht ins sprichwörtliche Messer laufen lassen, wenn der Arzt auch zwei Verordnungen ausstellen würde.
Was wäre den mit KG und MLD auf einer Verordnung?
Ich habe mir darüber bisher keine Gedanken gemacht.
Eine Ausnahme gab es früher bei der Beihilfe, wo bestimmte Kombinationen auf einem Rezept nicht bezahlt wurden. Das ist aber auch schon länger nicht mehr der Fall.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Wir haben hier tagtäglich Privat-VOn mit 2, 3, oder 4 Leistungen. Wir haben noch nie von Patienten gehört, dass es Schwierigkeiten bei der Erstattung gegeben hat.
Eine Ausnahme gab es früher bei der Beihilfe, wo bestimmte Kombinationen auf einem Rezept nicht bezahlt wurden. Das ist aber auch schon länger nicht mehr der Fall.
Ich notiere, was wir davon machen und gut ist es.
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pt ani schrieb:
Ich hab gerade auch einen mit neuer Knie-TEP, der MLD 60, Bindegewebsmassage, KG, MT und Eis auf einer VO hat 😀.
Ich notiere, was wir davon machen und gut ist es.
Ja, machen wir auch so.....notiert wird immer alles was Geld bringt....bei Eis können sich die Pat. aussuchen ob Schlumpfeis oder eben ein anderes.joy
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Michael Woelky schrieb:
@pt ani
Ja, machen wir auch so.....notiert wird immer alles was Geld bringt....bei Eis können sich die Pat. aussuchen ob Schlumpfeis oder eben ein anderes.joy
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pt ani schrieb:
@Michael Woelky So sieht's aus 😀
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Problem beschreiben
Break schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
gibt es Vorgaben, was alles auf Einem Privatrezept stehen darf?
Habe gerade ein Rezept mit KG / Massage / HR / Hausbesuch
Gibt es überhaupt Einschränkungen was zusammen auf eine Verordnung darf?
Da zahlt die Kasse gar nichts und beim Kunden ist nix zu holen.
Der Patient ist eigentlich verpflichtet anzugeben, wenn er Basisversichert ist.
Tja...
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Da zahlt die Kasse gar nichts und beim Kunden ist nix zu holen.
Der Patient ist eigentlich verpflichtet anzugeben, wenn er Basisversichert ist.
Tja...
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Alex Moro schrieb:
Shia schrieb am 23.01.2024 15:16 Uhr:Vorsichtig muss man nur sein, wenn der Patient Basisversichert ist. Ist mit der Gesetzlichen Versicherung gleich zu setzen. was wenn pat. nicht angibt, wenn er basis hat? hinterher verklagen bringt höchstens strafrechtlich was, aber finanziell ein minusgeschäft. jede therapie in rechnung stellen, ist irgendwie auch nicht üblich. aussage nachprüfen kann man ja auch nicht...
Da zahlt die Kasse gar nichts und beim Kunden ist nix zu holen.
Der Patient ist eigentlich verpflichtet anzugeben, wenn er Basisversichert ist.
Tja...
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Shia schrieb:
Wir haben die Frage, nach Basistarif, mittlerweile in der Anmeldung stehen
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Alex Moro schrieb:
@Shia beantwortet aber meine frage nicht ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Wenn der Patient es nicht angibt, ist das sein Problem. Dazu kommt, dass wir nicht verpflichtet sind, nach Vorgaben der Basisversicherung zu arbeiten / ab zu rechnen.
Das war wohl gemeint. Wenn man im Vorfeld von der Basisversichung weiß, kann man die Zahlungsmodalitäten anders gestalten. Vorkasse etc.
Zum Glück hatte ich das noch nicht.
Denn sonst bleibst Du darauf sitzen. ob Du nun Recht hast oder nicht.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wenn der Patient nicht zahlen KANN, ist es mein Problem.
Das war wohl gemeint. Wenn man im Vorfeld von der Basisversichung weiß, kann man die Zahlungsmodalitäten anders gestalten. Vorkasse etc.
Zum Glück hatte ich das noch nicht.
Denn sonst bleibst Du darauf sitzen. ob Du nun Recht hast oder nicht.
Tja...
was wenn pat. nicht angibt, wenn er basis hat?
Meinst du diese Frage?
Dann bist du im Ar... gekniffen.
Denn Klagen kostet Dich und kriegen tuste nix.
Nicht ohne Grund, ist der Patient im Basistarif. Den GKV Satz, bekommst du direkt von der Kasse überwiesen, allerdings nur, wenn du die Leistungsbeschreibung auch wie bei Kassenpatienten absolviert. 14 Tage Rhythmus darf nicht überschritten werden, Frequenz beachten. Und! Auf Kulanz brauchst du da nicht hoffen.
Wenn du es vorab weist, kannst du überlegen, ist dein plan voll, oder reicht der der GKV Satz.
Da wir hier schon mal rein gefallen sind, möchten wir vorab wissen, auf was lassen wir uns ein.
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Shia schrieb:
@Alex Moro
Tja...
was wenn pat. nicht angibt, wenn er basis hat?
Meinst du diese Frage?
Dann bist du im Ar... gekniffen.
Denn Klagen kostet Dich und kriegen tuste nix.
Nicht ohne Grund, ist der Patient im Basistarif. Den GKV Satz, bekommst du direkt von der Kasse überwiesen, allerdings nur, wenn du die Leistungsbeschreibung auch wie bei Kassenpatienten absolviert. 14 Tage Rhythmus darf nicht überschritten werden, Frequenz beachten. Und! Auf Kulanz brauchst du da nicht hoffen.
Wenn du es vorab weist, kannst du überlegen, ist dein plan voll, oder reicht der der GKV Satz.
Da wir hier schon mal rein gefallen sind, möchten wir vorab wissen, auf was lassen wir uns ein.
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Alex Moro schrieb:
genau das ist ja die frage von mir gewesen "wenn patient wissentlich nicht angibt im basistarif zu sein" dann bekommt man den gkv-satz (laut shia auch nicht unbedingt immer, da andere bedingungen vorliegen können) und der patient könnte sich theoretisch von praxis zu praxis schnorren, weil er weiß, dass gegen ihn zu klagen unwirtschaftlich wäre
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Basis-Tarif liegt aktuell sogar noch unterhalb der GKV-Satz. Die Erstattungssätze sind, seit Einführung des Tarifs, noch nie erhöht worden.
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Problem beschreiben
Shia schrieb:
Vorsichtig muss man nur sein, wenn der Patient Basisversichert ist. Ist mit der Gesetzlichen Versicherung gleich zu setzen.
Da zahlt die Kasse gar nichts und beim Kunden ist nix zu holen.
Der Patient ist eigentlich verpflichtet anzugeben, wenn er Basisversichert ist.
Tja...
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