Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
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2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
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habe das erste Mal einen Polizisten mit Heilfürsorge BWL in Behandlung.
Schicke ich es bei Beendigung an die Dienststelle? Und wenn ja, welche ist das? Oder gebe ich das Rezept dem Patienten wieder mit?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
LG
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Casus schrieb:
Hi Leute,
habe das erste Mal einen Polizisten mit Heilfürsorge BWL in Behandlung.
Schicke ich es bei Beendigung an die Dienststelle? Und wenn ja, welche ist das? Oder gebe ich das Rezept dem Patienten wieder mit?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
LG
Die Abrechnung erfolgt an folgende Stelle:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach
In der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift zur Heilfürsorgeverordnung für Baden-Württemberg (hier zu finden: Link) findet man unter 13.1.2 noch einen kleinen Bonus:
Gruß
Nora
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Nora Weber ist einfach absolute Spitzenklasse thumbsupthumbsupthumbsup
Es gibt auf physio.de niemanden der auch nur annähernd (!) solche fachlich hervorragende und korrekte Kommentare abgibt.
Herzlichen Dank
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mogli123 schrieb:
Das muss jetzt mal gesagt werden.
Nora Weber ist einfach absolute Spitzenklasse thumbsupthumbsupthumbsup
Es gibt auf physio.de niemanden der auch nur annähernd (!) solche fachlich hervorragende und korrekte Kommentare abgibt.
Herzlichen Dank
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pt ani schrieb:
@mogli123 So sieht es aus. Hatte ich auch mal angemerkt, aus eben jenem Grund.
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postri-77 schrieb:
Auch ich beobachte Beiträge von Nora Weber: immer sehr informativ. Weiter so!
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pt ani schrieb:
Nora Weber, unsere Foren-Queen *verneig* ;-))
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Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Für die Heilfürsorge des Landes Baden-Württemberg gelten zunächst die Grundsätze der Heilmittel-Richtlinie. Der Versicherte hat allerdings keinen Eigenanteil zu leisten.
Die Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen mit den Verbänden der Physiotherapeuten. Nach der Vereinbarung mit dem Verband Physikalische Therapie Baden-Württemberg gilt für die Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen von Physiotherapeuten die jeweils gültige Preisvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg nach § 125 Absatz 2 SGB V zuzüglich eines Zuschlages von 10 % [...].
Die Abrechnung erfolgt an folgende Stelle:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach
In der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift zur Heilfürsorgeverordnung für Baden-Württemberg (hier zu finden: Link) findet man unter 13.1.2 noch einen kleinen Bonus:
Gruß
Nora
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