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fachlich weiterentwickeln und Dich
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Wir sind ein 7-köpfiges Team,
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unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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weiß jemand, ob die Kassen Therapien zahlen, die sonn- oder feiertags in sozialen Einrichtungen stattfinden? Vielen Dank im voraus..
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
weiß jemand, ob die Kassen Therapien zahlen, die sonn- oder feiertags in sozialen Einrichtungen stattfinden? Vielen Dank im voraus..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke für die schnelle Antwort.. ich habe oft sonn- und feiertags gearbeitet, weil so viel los war und die KK hat mir jetzt alle nicht bezahlt.. Einspruch versuchen?
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morpheus-06 schrieb:
natürlich widersprechen und eine Zahlungsfrist setzen!
danke für die schnelle Antwort.. ich habe oft sonn- und feiertags gearbeitet, weil so viel los war und die KK hat mir jetzt alle nicht bezahlt.. Einspruch versuchen?
Das liegt daran , daß die Kassen niemals auf die Idee kommen , daß wir ( vor allem die Selbständigen Therapeuten ) arbeite "dürfen", wann wir "wollen" während die armen Kassenmitarbeiter am Freitag nachmittag Schluß machen "müssen ". Ich hatte wegen so einer Absetzung auch schon Diskussionen und ein entsetztes " aber das Datum war doch am Wochenende , deshalb haben wir nicht bezahlt , weil da ja arbeitsfrei ist " . Jetzt schreibe ich gegebenenfalls den Wochentag hinter das Datum und habe nie wieder Nachfragen gehabt. Deshalb mußt du einen Einspruch machen , denn es steht nirgends geschrieben , wann wir arbeiten dürfen . Mit welcher Begründung ( außer "es war da Wochenende / Feiertag ") wurden denn die Behandlungen abgesetzt ? Hinweis auf einen Paragraphen ?
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.8.14 09:55:
danke für die schnelle Antwort.. ich habe oft sonn- und feiertags gearbeitet, weil so viel los war und die KK hat mir jetzt alle nicht bezahlt.. Einspruch versuchen?
Das liegt daran , daß die Kassen niemals auf die Idee kommen , daß wir ( vor allem die Selbständigen Therapeuten ) arbeite "dürfen", wann wir "wollen" während die armen Kassenmitarbeiter am Freitag nachmittag Schluß machen "müssen ". Ich hatte wegen so einer Absetzung auch schon Diskussionen und ein entsetztes " aber das Datum war doch am Wochenende , deshalb haben wir nicht bezahlt , weil da ja arbeitsfrei ist " . Jetzt schreibe ich gegebenenfalls den Wochentag hinter das Datum und habe nie wieder Nachfragen gehabt. Deshalb mußt du einen Einspruch machen , denn es steht nirgends geschrieben , wann wir arbeiten dürfen . Mit welcher Begründung ( außer "es war da Wochenende / Feiertag ") wurden denn die Behandlungen abgesetzt ? Hinweis auf einen Paragraphen ?
...denn es steht nirgends geschrieben, wann wir arbeiten dürfen.
Doch - gemäß der allermeisten Rahmenverträge (alle mir bekannten; im Großen und Ganzen bindend da Vereinbarung zwischen zwei Geschäftsmenschen) ist die Bereitschaft zur Behandlung ganztägig(!) zu stellen.
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Papa Alpaka schrieb:
Leni C. schrieb am 27.8.14 12:15:
...denn es steht nirgends geschrieben, wann wir arbeiten dürfen.
Doch - gemäß der allermeisten Rahmenverträge (alle mir bekannten; im Großen und Ganzen bindend da Vereinbarung zwischen zwei Geschäftsmenschen) ist die Bereitschaft zur Behandlung ganztägig(!) zu stellen.
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Leni C. schrieb:
Ganztägig ist klar , aber wo steht , daß wir nicht auch "ganzwöchig" arbeiten können ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Begründung außer, dass Behandlungen an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt seien, gab es nicht. Und vom August diesen Jahres bis November letzten Jahres haben sie alle Behandlungen, auch Behandlungen, die schon bezahlt waren wieder in Abzug gebracht.. Vielen Dank für euer Feedback..
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Leni C. schrieb:
Bei deinem Widerspruch lass dir doch bitte den dazugehörigen Passus sagen , daß wir an diesen Tagen nicht arbeiten dürfen bzw. die Kasse es nicht vergütet. Den kenne ich nämlich nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat sich geklärt. ZVK angerufen, die sehr erstaunt waren über diese Aktion von der AOK. Es gibt kein Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot. AOK angerufen und laut Aussage der Sachbearbeiterin war der KK nicht klar, dass doch soviele Physios auch sonntags arbeiten.. Geld wird überwiesen!! Danke für eure Unterstützung!!
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...;) ich hoffe, dass Du auch Zinsen anrechnest, denn die KK tun dies auch (sehr schnell)..
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Da würde ich nicht auf die Zinsen verzichten....aber vielleicht hast Du ja zu viel Geld um es zu verschenken.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo micha 850, wieso ist mein Beitrag nicht hilfreich??? Es geht schließlich um VO vom November 2013 bis August 2014
Da würde ich nicht auf die Zinsen verzichten....aber vielleicht hast Du ja zu viel Geld um es zu verschenken.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
Bisher war eine Therapie samstags, feiertags oder sonntags ab und zu mit einer Nachfrage seitens der Kassen verbunden. Mittlerweile schreibe ich auf der Rückseite der Verordnung immer dazu: "Ja, am (Samstag/Sonntag/ Feiertag), dem .... fand eine Therapie statt". Dann bleiben auch die Rückfragen aus.
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