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weiß jemand wie das im neuen Rahmenvertrag geregelt ist, also welchen Abrechnungsschlüssel man benutzen darf, wenn man einen einzigen Patient als Hausbesuch in Kurzzeitpflege behandelt?
Ich glaube, ich hätte vor ein paar Wochen gelesen, dass man auf der Verordnung erkenntlich machen kann wenn es sich um einen einzigen Patient handelt um die normale Hausbesuchspauschale abrechnen zu dürfen.
Durch den zusätzlichen Zeitaufwand aufgrund von Coronamaßnahmen lohnt sich das Ganze ja aktuell leider noch weniger.
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"Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld
(Einsatzpauschale)"
Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern.
Angesichts dieser klaren Formulierungen finden sich dazu im "Fragen-Antworten-Katalog" zum Rahmenvertrag auch keine weiteren klärenden Erläuterungen.
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W. Stangner schrieb:
einfach mal nur in die Anlage 2 zum Rahmenvertrag rein schauen. Da steht zum
"Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld
(Einsatzpauschale)"
Die Position X9934 ist auch beim Besuch nur einer einzelnen Person abzurechnen. Der Begriff „soziale Einrichtung“ in der Beschreibung zu Position X9934 bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Personen oder von Personen mit Behinderung dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für die Kurzzeit- und Tagespflege. Weiter sind dies Wohnformen, die auf die medizinische, soziale und therapeutische Betreuung schwerkranker und/oder älterer und/oder pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, dazu gehören u.a. auch Hospize, Unterkünfte für Ordensschwestern.
Angesichts dieser klaren Formulierungen finden sich dazu im "Fragen-Antworten-Katalog" zum Rahmenvertrag auch keine weiteren klärenden Erläuterungen.
Die KK ziehen das einfach ab, wir haben es schon versucht. Also beim nächsten Mal nur mit mehreren planen
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Ahn schrieb:
@W. Stangner und wie willst du nachweisen dass du nur einen Patienten in der jeweiligen Einrichtung hast...
Die KK ziehen das einfach ab, wir haben es schon versucht. Also beim nächsten Mal nur mit mehreren planen
Für den schulischen und beruflichen Erfolg hat zu meiner Zeit (Jahrgang 1950) gegolten: man/frau sollte einen Text nicht nur lesen, sondern auch verstehen können. Deswegen und dick unterstrichen:
Es spielt für die Abrechnung der Position X9934 - so der eindeutige erklärende Text dazu - keine Rolle, ob ein Patient oder mehrere in der "sozialen Einrichtung" behandelt wird/werden. Es kommt ausschließlich auf die Tatsache des voll-/(teil-?)stationären Aufenthalts in der Einrichtung an.
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W. Stangner schrieb:
@Ahn
Für den schulischen und beruflichen Erfolg hat zu meiner Zeit (Jahrgang 1950) gegolten: man/frau sollte einen Text nicht nur lesen, sondern auch verstehen können. Deswegen und dick unterstrichen:
Es spielt für die Abrechnung der Position X9934 - so der eindeutige erklärende Text dazu - keine Rolle, ob ein Patient oder mehrere in der "sozialen Einrichtung" behandelt wird/werden. Es kommt ausschließlich auf die Tatsache des voll-/(teil-?)stationären Aufenthalts in der Einrichtung an.
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Finne schrieb:
Hallo,
weiß jemand wie das im neuen Rahmenvertrag geregelt ist, also welchen Abrechnungsschlüssel man benutzen darf, wenn man einen einzigen Patient als Hausbesuch in Kurzzeitpflege behandelt?
Ich glaube, ich hätte vor ein paar Wochen gelesen, dass man auf der Verordnung erkenntlich machen kann wenn es sich um einen einzigen Patient handelt um die normale Hausbesuchspauschale abrechnen zu dürfen.
Durch den zusätzlichen Zeitaufwand aufgrund von Coronamaßnahmen lohnt sich das Ganze ja aktuell leider noch weniger.
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Para schrieb:
Wir hatten auch nur einen einzigen Patienten in einer Pflegeeinrichtung. Die Kasse hat uns die Differenz zum normalen HB abgezogen. Seit dieser Zeit machen wir keine HB mehr im Heim.
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Horatio72 schrieb:
Wenn es nur ein Patient im Heim ist finde ich es schon ein Unterschied ob 8 Euro HB oder 10 Euro...
Trotzdem immer amüsant wie viele Physiotherapeuten auf der Seite der Krankenkasse argumentieren und wahrscheinlich auch für eine Tafel Schokolade Hausbesuche fährt.
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Finne schrieb:
Kennen Sie die Gegebenheiten vor Ort? Ich denke den Aufwand bewerte ich und nicht Sie.
Trotzdem immer amüsant wie viele Physiotherapeuten auf der Seite der Krankenkasse argumentieren und wahrscheinlich auch für eine Tafel Schokolade Hausbesuche fährt.
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Schippi schrieb:
@Finne es gibt auch therapeuten die gucken nicht nur auf das Geld sondern wollen mit Hilfe der kg-verordnung einem menschen/Patienten helfen
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Schippi schrieb:
29934,egal ob ein pat oder mehrere, welcher Mehraufwand?Ich brauche nur meinen impfausweis zeigen,hände desinfizieren,Maske auf und los geht es
Dagegen ist die Vergütungsvereinbarung mit den vdek-Kassen in Hessen unklar. Dort ist nur der Hausbesuch (Position X9933) und der Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung (X9934) vereinbart. Der Grund für die Einführung einer vergünstigten Hausbesuchspauschale ist, dass dort mehrere Patienten behandelt werden können. Deshalb kann bei Behandlung nur eines Patienten versucht werden, die volle Hausbesuchspauschale nach Postion X9933 in Rechnung zu stellen. Dann muss darauf geachtet werden, dass tatsächlich nur ein Patient in dieser Einrichtung behandelt wird.
Ich meine aber es damals woanders gelesen zu haben.
Schade, falls nicht..
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[...]
Du solltest aber bei der Quelle von der Firma Buchner nicht die Überschrift unterschlagen: "GKV (Verträge/Zulassung)
GKV (bis 31.12.2020)"
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Finne schrieb am 02.11.2021 20:05 Uhr:Ich finde aktuell nur das von buchner:
[...]
Du solltest aber bei der Quelle von der Firma Buchner nicht die Überschrift unterschlagen: "GKV (Verträge/Zulassung)
GKV (bis 31.12.2020)"
Gruß
Nora
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Finne schrieb:
@Nora Weber Es geht nicht um die Quelle. Ich habe das im Zuge des neuen Rahmenvertrages gelesen. Da aber offensichtlich niemand davon gehört hat scheine ich mich wohl zu irren.
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Finne schrieb:
Ich finde aktuell nur das von buchner:
Dagegen ist die Vergütungsvereinbarung mit den vdek-Kassen in Hessen unklar. Dort ist nur der Hausbesuch (Position X9933) und der Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung (X9934) vereinbart. Der Grund für die Einführung einer vergünstigten Hausbesuchspauschale ist, dass dort mehrere Patienten behandelt werden können. Deshalb kann bei Behandlung nur eines Patienten versucht werden, die volle Hausbesuchspauschale nach Postion X9933 in Rechnung zu stellen. Dann muss darauf geachtet werden, dass tatsächlich nur ein Patient in dieser Einrichtung behandelt wird.
Ich meine aber es damals woanders gelesen zu haben.
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