Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
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Vorher wohnte der Pat. (Hin+Rückfahrt) 4km von der Praxis entfernt, jetzt 22km. Da es sich um KGZNS Bobath handelt, sind wir die nächste Praxis wo in Frage kommt. Es handelt sich immerhin um 240km welche hier mehr abgerechnet werden könnten (20 x Behandlungen auf dem Rezept) :scream: :scream: :scream:
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lang schrieb:
Hallo, ein Pat. von mir ist Umgezogen, leider ist noch die Alte Adresse auf dem Rezept. (Ich habs verpasst bei der Annahme!!!!) Kann ich jetzt trotzdem bei der RVO Kasse die km welche mehr als 10km im Pauschaletrag abrechnen oder nicht, da ja die Adresse noch nicht stimmt.
Vorher wohnte der Pat. (Hin+Rückfahrt) 4km von der Praxis entfernt, jetzt 22km. Da es sich um KGZNS Bobath handelt, sind wir die nächste Praxis wo in Frage kommt. Es handelt sich immerhin um 240km welche hier mehr abgerechnet werden könnten (20 x Behandlungen auf dem Rezept) :scream: :scream: :scream:
Da der Patient seine neue Anschrift auch der GKV mitteilen sollte dürfte das abrechentechnisch nachvollziehbar sein. Ob die Kasse sich kooperativ verhält steht, leider, auf einem anderen Blatt...
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Papa Alpaka schrieb:
Hast du schon mit der Kasse telefoniert ob ein "einfacher" Vermerk über die geänderte Anschrift bei der Abrechnung ausreichend sein soll?
Da der Patient seine neue Anschrift auch der GKV mitteilen sollte dürfte das abrechentechnisch nachvollziehbar sein. Ob die Kasse sich kooperativ verhält steht, leider, auf einem anderen Blatt...
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