Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Aus welchem Grund, wird die Hausbesuchleistung bezahlt?!?
Das der Th. in´s Haus kommt. OK, weiter.
Warum gibt es eine HeimHB?
,weil der TH in´s Heim geht, für einen weiteren Heimbesuch gibt es eben nochmal den HeimHB für den nächsten Patienten.
Was ist aber, wenn ein Patient zwei Therapien bekommt im Haus?
Müsste ja ein HB sein, und für das zweite Rezept? Nichts? oder wie im Heim wenn ich zum zweiten Patienten in´s nächste Zimmer gehe?
und was ist wenn dieser P. im Heim ist?
Deswegen meine o.g.Frage.
Freue mich insbesondere auf die Antwort von Stefan302!
schönen Abend noch,
alobar.
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Problem beschreiben
alobar schrieb:
Hab mal ne vielleicht provokante Frage.
Aus welchem Grund, wird die Hausbesuchleistung bezahlt?!?
Das der Th. in´s Haus kommt. OK, weiter.
Warum gibt es eine HeimHB?
,weil der TH in´s Heim geht, für einen weiteren Heimbesuch gibt es eben nochmal den HeimHB für den nächsten Patienten.
Was ist aber, wenn ein Patient zwei Therapien bekommt im Haus?
Müsste ja ein HB sein, und für das zweite Rezept? Nichts? oder wie im Heim wenn ich zum zweiten Patienten in´s nächste Zimmer gehe?
und was ist wenn dieser P. im Heim ist?
Deswegen meine o.g.Frage.
Freue mich insbesondere auf die Antwort von Stefan302!
schönen Abend noch,
alobar.
Heim HB, einmal Anfahrt, weniger Aufwand
2 HB im selben Haus, keine soziale Einrichtung, Schlupfloch in den Verträgen, jeder HB geht voll
2 Therapien im Heim/Haus, gleicher Patient, gleicher Therapeut - Doppelbehandlung, einmal Anfahrt. Unterschiedliche Zeiten o. Therapeuten, Einzelbehandlung + mehrere Anfahrten
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alobar schrieb:
dann beschreib mir bitte den Aufwand. Warum habe ich bei einem P.im Heim weniger Aufwand? und warum geht dann 2 volle HB´s bei Hauspatient? wenn ich doch schon dort bin?
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RoFo schrieb:
Eine Logikfrage zu Preisen in der Physiotherapie ist irgendwie unlogisch :wink:
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alobar schrieb:
es geht nicht um die preise, es geht um die leistung! Was ist unter HB zu verstehen?
Nicht HP = Patient geht zur Praxis, Therapeut und Patient hatben optimale Bedingungen
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RoFo schrieb:
HB = Therapeut geht zum Patienten und muss den Therapieplatz weitestgehend nehmen, wie er ist
Nicht HP = Patient geht zur Praxis, Therapeut und Patient hatben optimale Bedingungen
"Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen."
Johann Wolfgang von Goethe
soweit ist ja alles in Ordnung und Verständlich. Was ist aber, wenn ein HB Patient zwei Verordnungen hat mit HB und dieser wird aus wirtschaflichkeits Gründen von einem TH behandelt. bekommt der TH jetzt 2x HB oder nur 1x HB weil er ist ja schon da, oder 1x voll HB und den zweiten HB wie in einer sozialen Einrichtung?
Daher die Frage, was beinhaltet die Position " HB " & " HB soziale Einrichtung" ??
Dass das Wegegeld drin ist, klar, aber warum bekommt der TH im Heim jeweils ein sozi HB, wenn er "nur" von einem Zimmer in das nächste geht? Da sind wir uns doch einig, dass diese Wege nicht mehr sind wie in einer Praxis.
So RoFo, jetzt kommst Du.... Danke Dir im voraus!
alobar.
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alobar schrieb:
danke RoFo,
"Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen."
Johann Wolfgang von Goethe
soweit ist ja alles in Ordnung und Verständlich. Was ist aber, wenn ein HB Patient zwei Verordnungen hat mit HB und dieser wird aus wirtschaflichkeits Gründen von einem TH behandelt. bekommt der TH jetzt 2x HB oder nur 1x HB weil er ist ja schon da, oder 1x voll HB und den zweiten HB wie in einer sozialen Einrichtung?
Daher die Frage, was beinhaltet die Position " HB " & " HB soziale Einrichtung" ??
Dass das Wegegeld drin ist, klar, aber warum bekommt der TH im Heim jeweils ein sozi HB, wenn er "nur" von einem Zimmer in das nächste geht? Da sind wir uns doch einig, dass diese Wege nicht mehr sind wie in einer Praxis.
So RoFo, jetzt kommst Du.... Danke Dir im voraus!
alobar.
dann beschreib mir bitte den Aufwand. Warum habe ich bei einem P.im Heim weniger Aufwand? und warum geht dann 2 volle HB´s bei Hauspatient? wenn ich doch schon dort bin?
Bei einem Pat. im HB-soz hast du den gleichen Aufwand wie für einen HB-Haus; darum ist in diesem und im kommenden Jahr die Abrechnungsposition x9935 in Erprobung.
Bei 2 HB-Verordnungen pro Patient ist die stichhaltige Argumentation der GKVen in der Regel, das diese Leistungen gemeinsam erbracht werden können und deshalb nur einmal HB vergütet wird. Es steht dir frei, diese Vermutung zu widerlegen. Ich glaube im RV AOK Bayern wird die HB-Leistung in häuslichen Gemeinschaften die nicht einen HB-soz begründen genauer erörtert. Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Verordnung von 2x HB notwendig.
Es geht jedoch 2xHB bei unterschiedlichen Patienten in der gleichen Wohneinheit, sofern der zutreffende RV nichts anderes vorsieht.
In den allermeisten Vergütungsvereinbarungen sind die Positionen "HB" (x9933), "HB-soz" (x9934), "1x HB-soz" (x9935) erläutert.
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Papa Alpaka schrieb:
alobar schrieb am 9.12.15 08:27:
dann beschreib mir bitte den Aufwand. Warum habe ich bei einem P.im Heim weniger Aufwand? und warum geht dann 2 volle HB´s bei Hauspatient? wenn ich doch schon dort bin?
Bei einem Pat. im HB-soz hast du den gleichen Aufwand wie für einen HB-Haus; darum ist in diesem und im kommenden Jahr die Abrechnungsposition x9935 in Erprobung.
Bei 2 HB-Verordnungen pro Patient ist die stichhaltige Argumentation der GKVen in der Regel, das diese Leistungen gemeinsam erbracht werden können und deshalb nur einmal HB vergütet wird. Es steht dir frei, diese Vermutung zu widerlegen. Ich glaube im RV AOK Bayern wird die HB-Leistung in häuslichen Gemeinschaften die nicht einen HB-soz begründen genauer erörtert. Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Verordnung von 2x HB notwendig.
Es geht jedoch 2xHB bei unterschiedlichen Patienten in der gleichen Wohneinheit, sofern der zutreffende RV nichts anderes vorsieht.
In den allermeisten Vergütungsvereinbarungen sind die Positionen "HB" (x9933), "HB-soz" (x9934), "1x HB-soz" (x9935) erläutert.
....wenn er "nur" von einem Zimmer in das nächste geht? Da sind wir uns doch einig, dass diese Wege nicht mehr sind wie in einer Praxis.
alobar.
Nein. Da bin ich ganz und gar gegenteiliger Meinung!
1.) Ein Heim besteht nicht nur aus ein paar wenigen Räumen wie eine Praxis
2.) Eim Heim hat meistens auch mehrere Etagen und demzufolge auch
3.) mehrere Stationen
4.) In der Praxis finde ich meinen Patienten immer. Im Heim nicht unbedingt.
5.) Im Heim muss man schon mal dem Pflegepersonal hinterher laufen.
6.) Die Orga im Heim ist oft schwierig und anstrengend
7.) Oft muss man mehrfach durchs ganze Haus rennen um alle Patienten zu erreichen
8.) Etc....
Kurz, ich behandel nicht mehr in Heimen.
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RoFo schrieb:
alobar schrieb am 9.12.15
....wenn er "nur" von einem Zimmer in das nächste geht? Da sind wir uns doch einig, dass diese Wege nicht mehr sind wie in einer Praxis.
alobar.
Nein. Da bin ich ganz und gar gegenteiliger Meinung!
1.) Ein Heim besteht nicht nur aus ein paar wenigen Räumen wie eine Praxis
2.) Eim Heim hat meistens auch mehrere Etagen und demzufolge auch
3.) mehrere Stationen
4.) In der Praxis finde ich meinen Patienten immer. Im Heim nicht unbedingt.
5.) Im Heim muss man schon mal dem Pflegepersonal hinterher laufen.
6.) Die Orga im Heim ist oft schwierig und anstrengend
7.) Oft muss man mehrfach durchs ganze Haus rennen um alle Patienten zu erreichen
8.) Etc....
Kurz, ich behandel nicht mehr in Heimen.
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RoFo schrieb:
Ich verstehe aber immer noch nicht, ob du etwas wissen willst oder, ob du nur mal so den Austausch suchst...
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alobar schrieb:
Die Frage ist immer noch, was beinhaltet die Position HB und HB in einer sozialen Gemeinschaft für eine Leistung. was ist da alles inculdiert?!?
Die Frage ist immer noch, was beinhaltet die Position HB und HB in einer sozialen Gemeinschaft für eine Leistung. was ist da alles inculdiert?!?
Man höre und staune: Im RV VdEK West sind die Positionen x9933 und x9934 nicht detailliert beschrieben (AOK BaWü übrigens auch nicht). Gut das wir diese Lücke in der Überregulation aufgedeckt haben :)
Ein großer Teil deiner Leistungszusagen ist in der Leistungsbeschreibung des jeweils verordneten Heilmittels enthalten; ein Hausbesuch ist isoliert nicht verordnungsfähig.
Die Position "HB" beinhaltet das du den Patienten an seinem Meldewohnsitz zwecks Behandlung aufsuchst.
Die Position "HB-soz" beinhaltet das du den Patienten an seinem Meldewohnsitz [ausdrücklich nicht: WfbM] zwecks Behandlung aufsuchst.
Das ganze, sicherst du zu, ist mit einer Vergütung von €11,20 bwz. €6,02 pro Patient möglich :)
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Papa Alpaka schrieb:
alobar schrieb am 9.12.15 18:01:
Die Frage ist immer noch, was beinhaltet die Position HB und HB in einer sozialen Gemeinschaft für eine Leistung. was ist da alles inculdiert?!?
Man höre und staune: Im RV VdEK West sind die Positionen x9933 und x9934 nicht detailliert beschrieben (AOK BaWü übrigens auch nicht). Gut das wir diese Lücke in der Überregulation aufgedeckt haben :)
Ein großer Teil deiner Leistungszusagen ist in der Leistungsbeschreibung des jeweils verordneten Heilmittels enthalten; ein Hausbesuch ist isoliert nicht verordnungsfähig.
Die Position "HB" beinhaltet das du den Patienten an seinem Meldewohnsitz zwecks Behandlung aufsuchst.
Die Position "HB-soz" beinhaltet das du den Patienten an seinem Meldewohnsitz [ausdrücklich nicht: WfbM] zwecks Behandlung aufsuchst.
Das ganze, sicherst du zu, ist mit einer Vergütung von €11,20 bwz. €6,02 pro Patient möglich :)
was ist dann, wenn ich 1 Patient habe mit zwei HMV. Ich therapiere diesen Patienten im Haus. Bei der ersten HMV wird der HB berechnet und bei der zweiten? Ich bin zwar im Haus und das ich deswegen keinen HB berechen kann ist verständlichen, habe allerdings nicht die Möglichkeiten wie in der Praxis. Deswegen die Frage, was wird eigentlich bezahlt? nur der Weg, oder gibt es eine Art" Erschwernisszulage", weil man einfach nicht wie in der Praxis arbeiten kann. Im Heim bekomme ich für den zweiten P. ebenfalls einen sozi HB. , obwohl ich nur ein Zimmer weitergeh. Den Einwand von RoFo finde ich etwas hergezogen, wenn alles durchorganisiert ist geht es sehr einfach, ich liebe das Heim.
Danke für weitere Antworten!!!
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alobar schrieb:
Ok Papa,
was ist dann, wenn ich 1 Patient habe mit zwei HMV. Ich therapiere diesen Patienten im Haus. Bei der ersten HMV wird der HB berechnet und bei der zweiten? Ich bin zwar im Haus und das ich deswegen keinen HB berechen kann ist verständlichen, habe allerdings nicht die Möglichkeiten wie in der Praxis. Deswegen die Frage, was wird eigentlich bezahlt? nur der Weg, oder gibt es eine Art" Erschwernisszulage", weil man einfach nicht wie in der Praxis arbeiten kann. Im Heim bekomme ich für den zweiten P. ebenfalls einen sozi HB. , obwohl ich nur ein Zimmer weitergeh. Den Einwand von RoFo finde ich etwas hergezogen, wenn alles durchorganisiert ist geht es sehr einfach, ich liebe das Heim.
Danke für weitere Antworten!!!
Bzw weiter von einem Hauspatienten zum nächsten.
Der Rückweg ist Privatvergnügen wie auch z. B. der Kurzbericht an den Arzt.
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RoFo schrieb:
Ich würd mal sagen, die HB Position ist für den Aufwand von der Praxis zum Patienten.
Bzw weiter von einem Hauspatienten zum nächsten.
Der Rückweg ist Privatvergnügen wie auch z. B. der Kurzbericht an den Arzt.
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alobar schrieb:
Nun gut, Du würdest, aber ist ist es auch so? Da habe ich nur eine einfache Frage gestellt und bis jett noch keine Antwort bekommen.... :confused:
P. A. hat sie dir doch beantwortet.
Frag doch deinen Verband und/oder deine Vertragspartner.
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RoFo schrieb:
Deine Frage ist mitnichten einfach.
P. A. hat sie dir doch beantwortet.
Frag doch deinen Verband und/oder deine Vertragspartner.
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alobar schrieb:
wo steht die antwort? Du hast meine Frage immer noch nicht verstanden. Was ist nun bei einem P. der ZWEI HMV hat wie werden diese abgerechnet?!? Daher auch die Frage, warum wird überhaupt was bez. für den HB??
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Tempelritter schrieb:
die Anfahrt (Zeit) und der Aufwand (KFZ-Kosten etc.) der Rest steht in allen Antworten oben.
Aus medizinischen Gründen kann es aber auch notwendig sein diese Behandlung in zwei Sitzungen aufzuteilen, in dem Fall ist in jedem einzelnen Fall der Aufwand des Aufsuchens zu vergüten. Eine sorgfältige Dokumentation hilft, dies auch durchzusetzen.
Höre und staune, alobar, es ist eine Frage billigen Ermessens. Dokumentiert z.B. im RV VdEK West ab 01.04.2013, §13:
§13 - Vertragspartnerschaft
1. Der Vertrag geht vom Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit aus.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine gewissenhafte Durchführung dieses Vertrages Sorge zu tragen. Zweifelsfragen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden von den Vertragspartnern gemeinsam geklärt.
Darüber hinaus werde ich dir keine verbindliche Auskunft geben können; dies können einzig die GKVen deren Vertragspartner bzw. die Verbände in denen du Mitglied bist. Kann dein Verband dir keine verbindliche Auskunft geben und diese nicht einholen ist das nicht mein Versagen.
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Papa Alpaka schrieb:
2x HM-VO +HB sollen gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot in eine Leistung zusammengefasst werden; damit entsteht nur einmal der Aufwand den Patienten zwecks Behandlung aufzusuchen; es ist nur einmal der Aufwand des Aufsuchens zu vergüten.
Aus medizinischen Gründen kann es aber auch notwendig sein diese Behandlung in zwei Sitzungen aufzuteilen, in dem Fall ist in jedem einzelnen Fall der Aufwand des Aufsuchens zu vergüten. Eine sorgfältige Dokumentation hilft, dies auch durchzusetzen.
Höre und staune, alobar, es ist eine Frage billigen Ermessens. Dokumentiert z.B. im RV VdEK West ab 01.04.2013, §13:
§13 - Vertragspartnerschaft
1. Der Vertrag geht vom Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit aus.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine gewissenhafte Durchführung dieses Vertrages Sorge zu tragen. Zweifelsfragen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden von den Vertragspartnern gemeinsam geklärt.
Darüber hinaus werde ich dir keine verbindliche Auskunft geben können; dies können einzig die GKVen deren Vertragspartner bzw. die Verbände in denen du Mitglied bist. Kann dein Verband dir keine verbindliche Auskunft geben und diese nicht einholen ist das nicht mein Versagen.
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Tempelritter schrieb:
ich sehe das so, HB (BaWü) ist Anfahrt und Aufwand
Heim HB, einmal Anfahrt, weniger Aufwand
2 HB im selben Haus, keine soziale Einrichtung, Schlupfloch in den Verträgen, jeder HB geht voll
2 Therapien im Heim/Haus, gleicher Patient, gleicher Therapeut - Doppelbehandlung, einmal Anfahrt. Unterschiedliche Zeiten o. Therapeuten, Einzelbehandlung + mehrere Anfahrten
HB-Position ist ein Entgeld für die Zeit, die man für den Weg zum HB benötigt.
Km-Geld, bzw. km-Pauschale ist für den Sprit, den man verfährt und für die sonstigen Kfz-Unterhaltungskosten
Gehe ich für zwei Verordnungen nur einmal zum Patienten in dessen Wohnung, kann ich auch nur einmal HB und nur einmal km abrechnen.
Im Heim muss man nicht nur ins nächste Zimmer wechseln, sondern auch schon mal ein paar Minuten aufwenden um die Etage wechseln oder den Patienten zu suchen, etc.). Da versteht es sich doch von selbst, dass diese Zeit zwar vergütet, aber eben geringer vergütet wird, da der Zeitaufwand kleiner ist, als bei einem "Einzel-Patienten-HB".
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Danke für die Antworten,
alobar.
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alobar schrieb:
Danke M0nique für Deine Antwort. Zu blöd biste garantiert nicht! Mir ging es bei dieser Frage, ob die HB-Position "nur" für den Weg ist( Zeit & Kosten), oder ob diese Position auch ein Entschädigung beinhaltet, da ich ja vor Ort nicht die Möglichkeiten habe, wie in der Praxis. Wenn das so wäre, würde es sich ja auch verstehen, dass bei einem P. der zwei HMV´s bekommen hat, der zweite HB als sozi. HB anzurechnen wäre.
Danke für die Antworten,
alobar.
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M0nique schrieb:
Ich bin wohl etwas blöd, daher verstehe ich die Ausgangsfrage eigentlich schon nicht.
HB-Position ist ein Entgeld für die Zeit, die man für den Weg zum HB benötigt.
Km-Geld, bzw. km-Pauschale ist für den Sprit, den man verfährt und für die sonstigen Kfz-Unterhaltungskosten
Gehe ich für zwei Verordnungen nur einmal zum Patienten in dessen Wohnung, kann ich auch nur einmal HB und nur einmal km abrechnen.
Im Heim muss man nicht nur ins nächste Zimmer wechseln, sondern auch schon mal ein paar Minuten aufwenden um die Etage wechseln oder den Patienten zu suchen, etc.). Da versteht es sich doch von selbst, dass diese Zeit zwar vergütet, aber eben geringer vergütet wird, da der Zeitaufwand kleiner ist, als bei einem "Einzel-Patienten-HB".
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