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darf ich einen Pat., der auf seinem Rezept HB verordnet hat, aber durchaus in die Praxis kommen kann und dies auch möchte in der Praxis behandeln, ohne den HB auf dem Rezept ändern zu lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
darf ich einen Pat., der auf seinem Rezept HB verordnet hat, aber durchaus in die Praxis kommen kann und dies auch möchte in der Praxis behandeln, ohne den HB auf dem Rezept ändern zu lassen?
Wenn danach noch immer Zweifel an der HB-Notwendigkeit gegeben sind reicht ein Vermerk "kein HB notwendig" um den Arzt in die Sch... zu reiten - und abgerechnet wird natürlich ohne HB-Pauschale an den Tagen, an denen kein HB geleistet wurde.
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Papa Alpaka schrieb:
Zuallererst solltest du klären, warum HB verordnet wurde - manchmal haben VOs einen tieferen Sinn als LWS-Syndrom!
Wenn danach noch immer Zweifel an der HB-Notwendigkeit gegeben sind reicht ein Vermerk "kein HB notwendig" um den Arzt in die Sch... zu reiten - und abgerechnet wird natürlich ohne HB-Pauschale an den Tagen, an denen kein HB geleistet wurde.
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rudibam schrieb:
Wenn der Patient keinen HB möchte wird auch kein HB gemacht. Das ist auch in unserem Interesse.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Ich bin doch nicht die "Mama" des Patienten. Zum Thema: "mündiger Patient" sollte dieser beim Abholen einer FolgeVO darauf hinweisen, dass er keinen HB möchte. Fertig. Die aktuelle VO wird als HB fortgesetzt und abgewickelt. Wir haben doch nun wirklich genug zu tun, als dass wir unnötigerweise dem Patienten zuarbeiten. Wenn er etwas will oder nicht will, soll er sich selbst kümmern.
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Kordula schrieb:
Hallo, ich hatte gerade letzte Woche einen Anruf der AOK Hamburg. Soll den HB durch den Arzt ändern lassen, wenn ich ihn nicht mache.
Tatsächlich sind locker mal ein Drittel aller HB Verordnungen medizinisch nicht wirklich nötig und reine Bequemlichkeitsverordnungen weil es für den Patienten mühsam, aufwendig oder teuer wäre, eine Praxis aufzusuchen. Mich nervt das von Zeit zu Zeit, wenn ich die Patienten beim Arzt oder im Supermarkt sehe, aber der Arzt hat hier die Entscheidung zu treffen und zu verantworten. Wir dürfen das als Therapeuten nicht eigenständig ändern auch wenn der Patient es wünscht.
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Shakespeare schrieb:
Nur mit schriftlicher Bestätigung des Arztes oder auch ggf. der zuständigen Kasse möglich, auch schon aus versicherungstechnischen Gründen.
Tatsächlich sind locker mal ein Drittel aller HB Verordnungen medizinisch nicht wirklich nötig und reine Bequemlichkeitsverordnungen weil es für den Patienten mühsam, aufwendig oder teuer wäre, eine Praxis aufzusuchen. Mich nervt das von Zeit zu Zeit, wenn ich die Patienten beim Arzt oder im Supermarkt sehe, aber der Arzt hat hier die Entscheidung zu treffen und zu verantworten. Wir dürfen das als Therapeuten nicht eigenständig ändern auch wenn der Patient es wünscht.
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