Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Physiotherapeuten (m/w/d).
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Pat hat ein HB Rezept
Ich hab aber keine Zeit für HBs
Kann er mit dem Rezept auch in die Praxis kommen (selbstverständlich ohne dass ein HB abegerechnet wird) oder muß das Rezept umgeschrieben werden?
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mbone schrieb:
Hallo
Pat hat ein HB Rezept
Ich hab aber keine Zeit für HBs
Kann er mit dem Rezept auch in die Praxis kommen (selbstverständlich ohne dass ein HB abegerechnet wird) oder muß das Rezept umgeschrieben werden?
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Das musst du mit dem Arzt abklären.Der hat ja sicher nicht ohne Grund HB verordnet.Außerdem bist du laut Rahmenvertrag verpflichtet HB`s durchzuführen.
Mbone muss nur dann eine VO mit HB annehmen und durchführen, wenn er örtlich der nächstgelegene HME ist.
Ansonsten kann er sich selbstverständlich weigern.
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LeviathanPT schrieb:
eim schrieb am 6.7.20 16:01:
Das musst du mit dem Arzt abklären.Der hat ja sicher nicht ohne Grund HB verordnet.Außerdem bist du laut Rahmenvertrag verpflichtet HB`s durchzuführen.
Mbone muss nur dann eine VO mit HB annehmen und durchführen, wenn er örtlich der nächstgelegene HME ist.
Ansonsten kann er sich selbstverständlich weigern.
Das musst du mit dem Arzt abklären.Der hat ja sicher nicht ohne Grund HB verordnet.Außerdem bist du laut Rahmenvertrag verpflichtet HB`s durchzuführen.
Punkt 1: Ja.
Punkt 2: Nein. Wir unterliegen ohnehin keinem Kontraktionszwang und wenn die Leistungskapazität der Praxis erschöpft ist können, schlicht und ergreifend, keine weiteren Versorgubgsaufträge angenommen werden.
In dem Fall ist die GKV in der Pflicht, einen zur Leistungsabgabe fähigen Leistungserbringer zu vermitteln oder Anreize zu setzen um die vertragsärztlich verordneten Leistungen doch noch erbracht zu bekommen.
Es gibt Menschen wie mich die davon leben, das andere keine Kapazitäten für HB haben ;)
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Papa Alpaka schrieb:
eim schrieb am 6.7.20 16:01:
Das musst du mit dem Arzt abklären.Der hat ja sicher nicht ohne Grund HB verordnet.Außerdem bist du laut Rahmenvertrag verpflichtet HB`s durchzuführen.
Punkt 1: Ja.
Punkt 2: Nein. Wir unterliegen ohnehin keinem Kontraktionszwang und wenn die Leistungskapazität der Praxis erschöpft ist können, schlicht und ergreifend, keine weiteren Versorgubgsaufträge angenommen werden.
In dem Fall ist die GKV in der Pflicht, einen zur Leistungsabgabe fähigen Leistungserbringer zu vermitteln oder Anreize zu setzen um die vertragsärztlich verordneten Leistungen doch noch erbracht zu bekommen.
Es gibt Menschen wie mich die davon leben, das andere keine Kapazitäten für HB haben ;)
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eim schrieb:
Das musst du mit dem Arzt abklären.Der hat ja sicher nicht ohne Grund HB verordnet.Außerdem bist du laut Rahmenvertrag verpflichtet HB`s durchzuführen.
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Die Tochter des 90jährigen Patienten kam dann eben mit der Frage auf mich zu ob ich ihn behandeln würde wenn sie ihn (unter Mühe etc....) doch in die Praxis bringen würde.
Das geht dann selbstverständlich schon ....aber eben nun meine Frage: braucht er dann ein neues Rezept (weil wenns draufsteht auch zwingend ein HB gemacht werden muß) oder rechne ich das Rezept einfach ohne HB ab...?
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mbone schrieb:
Ich hab natürlich auch erst mal an die anderen Praxen verwiesen.
Die Tochter des 90jährigen Patienten kam dann eben mit der Frage auf mich zu ob ich ihn behandeln würde wenn sie ihn (unter Mühe etc....) doch in die Praxis bringen würde.
Das geht dann selbstverständlich schon ....aber eben nun meine Frage: braucht er dann ein neues Rezept (weil wenns draufsteht auch zwingend ein HB gemacht werden muß) oder rechne ich das Rezept einfach ohne HB ab...?
Ich hab natürlich auch erst mal an die anderen Praxen verwiesen.
Die Tochter des 90jährigen Patienten kam dann eben mit der Frage auf mich zu ob ich ihn behandeln würde wenn sie ihn (unter Mühe etc....) doch in die Praxis bringen würde.
Das geht dann selbstverständlich schon ....aber eben nun meine Frage: braucht er dann ein neues Rezept (weil wenns draufsteht auch zwingend ein HB gemacht werden muß) oder rechne ich das Rezept einfach ohne HB ab...?
...unbedingt mit HB-Änderung, ansonsten hat irgendwer irgendwann das Problem beantworten zu müssen, warum HB verordnet aber nicht erbracht wurde.
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Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 6.7.20 17:39:
Ich hab natürlich auch erst mal an die anderen Praxen verwiesen.
Die Tochter des 90jährigen Patienten kam dann eben mit der Frage auf mich zu ob ich ihn behandeln würde wenn sie ihn (unter Mühe etc....) doch in die Praxis bringen würde.
Das geht dann selbstverständlich schon ....aber eben nun meine Frage: braucht er dann ein neues Rezept (weil wenns draufsteht auch zwingend ein HB gemacht werden muß) oder rechne ich das Rezept einfach ohne HB ab...?
...unbedingt mit HB-Änderung, ansonsten hat irgendwer irgendwann das Problem beantworten zu müssen, warum HB verordnet aber nicht erbracht wurde.
Lösungen:
1. Arzt streicht den HB.
2. Wir rechnen den HB nicht ab und dokumentieren auf dem Rezept, dass es der Patient doch geschafft hat, in die Praxis zu kommen und der Arzt verzichtet beim nächsten mal darauf (Gebot der Wirtschaftlichkeit).
3. Der Patient wendet sich an die KK, die ihm einen Therapeuten für HB vermitteln muss.
4. Der Patient bekommt keinen anderen Therapeuten durch die KK vermittelt und die KK übernimmt die Kosten des Krankentransports/ Taxidienstes.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wir haben öfters das Problem, dass wir nicht genügend freie HB Kapazitäten haben.
Lösungen:
1. Arzt streicht den HB.
2. Wir rechnen den HB nicht ab und dokumentieren auf dem Rezept, dass es der Patient doch geschafft hat, in die Praxis zu kommen und der Arzt verzichtet beim nächsten mal darauf (Gebot der Wirtschaftlichkeit).
3. Der Patient wendet sich an die KK, die ihm einen Therapeuten für HB vermitteln muss.
4. Der Patient bekommt keinen anderen Therapeuten durch die KK vermittelt und die KK übernimmt die Kosten des Krankentransports/ Taxidienstes.
Viele Grüße
Monika
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Leni C. schrieb:
Wen ich keine HB-Kapazitäten frei habe verweise ich an Praxen im Umkreis .
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