PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Für u...
HB im Heim, die Abrechnung ist klar..wenn ich aber jemanden im Heim, der sich dort zur Kurzzeitpflege befindet ,behandle..rechne ich dann auch den HeimPauschalbetrag ab oder die seit "neusten" existierene Nummer für Kurzzeitpflege im Heim, die ja dem normalen HB entspricht,jedoch mit einer anderen Nummer?
Danke für Auskunft und schönes WE
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fey schrieb:
Liebe Kollegen,
HB im Heim, die Abrechnung ist klar..wenn ich aber jemanden im Heim, der sich dort zur Kurzzeitpflege befindet ,behandle..rechne ich dann auch den HeimPauschalbetrag ab oder die seit "neusten" existierene Nummer für Kurzzeitpflege im Heim, die ja dem normalen HB entspricht,jedoch mit einer anderen Nummer?
Danke für Auskunft und schönes WE
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Befinden sich Patienten in der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege können die Voraussetzungen für einen „normalen“ Hausbesuch angesetzt werden. Der LE kann also 10,- € für einen Hausbesuch abrechnen. Als Begründung wird hierfür genannt, dass der Patient sich ja grundsätzlich im häuslichen Umfeld befindet und nur für kurze Zeit in einer „Einrichtung“ untergebracht ist.
Info kam vom Hausbesuche im Bereich der Kurzzeit- / Verhinderungspflege
Laut Info vom VPT
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weiß56 schrieb:
Hausbesuche im Bereich der Kurzzeit- / Verhinderungspflege
Befinden sich Patienten in der Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege können die Voraussetzungen für einen „normalen“ Hausbesuch angesetzt werden. Der LE kann also 10,- € für einen Hausbesuch abrechnen. Als Begründung wird hierfür genannt, dass der Patient sich ja grundsätzlich im häuslichen Umfeld befindet und nur für kurze Zeit in einer „Einrichtung“ untergebracht ist.
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Leni C. schrieb:
Das gilt aber definitiv nur , wenn kein einziger Patient sonst von dieser Praxis in diesem Heim behandelt wird . Bei mehreren Patienten gilt dann auch für diesen Patienten in der Kurzzeitpf. die Heimpauschale . So kann es durchaus sein , daß du einen Patienten zu Hause behandelst , auf dem gleichen Rezept dann in der Kurzzeitpflege und dann die eventuell restlichen Behandlungen wieder zu Hause . Und eben unterschiedliche HB-Preise einsetzen mußt .
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fey schrieb:
vielen dank für eure antworten.schönes we
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Papa Alpaka schrieb:
Voraussetzung für 29935 ist (1) Kostenträger ist Mitglied des VdEK und (2) der Patient ist der einzige, wegen dem du die soziale Einrichtung aufsuchst.
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