Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
generell gilt ja HB als Hausbesuch und HBH als HB Pflegeheim.
Welches Kürzel benutzt ihr jetzt beim HB Kurzzeitpflege?
Meine Vermutung, normal das Kürzel "HB" benutzen, da es ja gleich Vergütet wird, und evtl aufs Rezept ein Vermerk: Kurzzeitpflege.
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Gert Winsa schrieb:
Hallo,
generell gilt ja HB als Hausbesuch und HBH als HB Pflegeheim.
Welches Kürzel benutzt ihr jetzt beim HB Kurzzeitpflege?
Meine Vermutung, normal das Kürzel "HB" benutzen, da es ja gleich Vergütet wird, und evtl aufs Rezept ein Vermerk: Kurzzeitpflege.
Auch HB und HBH können im Übrigen lt. einige Kassen als nicht korrekt abgesetzt werden.
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pt ani schrieb:
Das passt nicht mehr auf einen Stempel neutral_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Dann musst du Schriftgröße 6 Pkt nehmen. Wer sagt denn, dass du es ohne Lupe lesen können musst? 🤣🤣🤣🤣
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Sabine Rabbel schrieb:
Vieleicht wie gehabt "KG+HB" (ob gestempelt oder handschriftlich) und dann handschriftlich die ganze Maßnahmenspalte schweifklammern mit in Kurzzeitpflege ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Gemäß BRV dürfen nur die offiziellen Kürzel nach der HMR verwendet werden. Alles andere ist im Wortlaut auszuschreiben. Also, keine Abkürzung oder du riskierst eine Absetzung.
Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der HeilmittelRichtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Auch HB und HBH können im Übrigen lt. einige Kassen als nicht korrekt abgesetzt werden.
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