Als moderne Ergo- und
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Horatio72 schrieb:
Moin. kurze Frage.. Pat bekommt kein HB Rezept, hat aber definitiv keinen zum in die Praxis fahren. Möchte den HB jetzt Privat bezahlen. Wie ist die rechtliche Lage. Darf ich sie zu Hause behandeln? Vertrag nur über Fahrtgeld? Versicherungsschutz? Ist ne nette alte Dame und ich würd ihr ungern absagen zumal das Problem dann nur auf eine andere Praxis verlagert würde. danke schonmal für antworten.
Moin. kurze Frage.. Pat bekommt kein HB Rezept, hat aber definitiv keinen zum in die Praxis fahren. Möchte den HB jetzt Privat bezahlen. Wie ist die rechtliche Lage. Darf ich sie zu Hause behandeln? Vertrag nur über Fahrtgeld? Versicherungsschutz? Ist ne nette alte Dame und ich würd ihr ungern absagen zumal das Problem dann nur auf eine andere Praxis verlagert würde. danke schonmal für antworten.
Das geht bei der GKV nicht, siehe HMR, RV und BSG Urteil dazu.
Ohne HB auf Kassenrezept, muss die Behandlung in zugelassenen Praxisräumen stattfinden.
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morpheus-06 schrieb:
Horatio72 schrieb am 12.3.19 08:26:
Moin. kurze Frage.. Pat bekommt kein HB Rezept, hat aber definitiv keinen zum in die Praxis fahren. Möchte den HB jetzt Privat bezahlen. Wie ist die rechtliche Lage. Darf ich sie zu Hause behandeln? Vertrag nur über Fahrtgeld? Versicherungsschutz? Ist ne nette alte Dame und ich würd ihr ungern absagen zumal das Problem dann nur auf eine andere Praxis verlagert würde. danke schonmal für antworten.
Das geht bei der GKV nicht, siehe HMR, RV und BSG Urteil dazu.
Ohne HB auf Kassenrezept, muss die Behandlung in zugelassenen Praxisräumen stattfinden.
2.Weg: Eine positive Einzelfallentscheidung der Kasse, dass Du die verordnete Praxisbehandlung im Hause des Patienten durchführen darfst, die Dir schriftlich vorliegt.
3.Weg: Der Patient, erreicht bei seiner Kasse einen Fahrtkostenzuschuss und nimmt ein Taxi oder er bezahlt nicht Deine Anfahrt sondern bezahlt dafür das Taxi selbst.
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Weg 3 wäre die Lösung
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morpheus-06 schrieb:
Weg 1 und 2 schließt ein BSG Urteil aus, da machen die Kassen aus meiner Erfahrung nicht mit.
Weg 3 wäre die Lösung
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Horatio72 schrieb:
Top.. vielen dank euch !!!
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Shakespeare schrieb:
1.Weg: Wenn Du HP oder HP-Physio bist oder jemanden kennst der entsprechend rezeptieren darf, kannst Du eine private Hausbehandlung durchführen. Das allerdings ohne Anrechnung eines Kassenrezeptes.
2.Weg: Eine positive Einzelfallentscheidung der Kasse, dass Du die verordnete Praxisbehandlung im Hause des Patienten durchführen darfst, die Dir schriftlich vorliegt.
3.Weg: Der Patient, erreicht bei seiner Kasse einen Fahrtkostenzuschuss und nimmt ein Taxi oder er bezahlt nicht Deine Anfahrt sondern bezahlt dafür das Taxi selbst.
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